HRB 7104

AM Pharma Vertriebsgesellschaft mbH

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Theodor-Reh-Straße 81, 64289 Darmstadt

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Darmstadt
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
10.03.2022
Datenstand
2025-02-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Michael Gengnagel

Darmstadt

einzelvertretungsberechtigt
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
  • Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Der Handel mit Arzneimitteln, Medizintechnik, Verbandsstoffen, Kosmetika und ähnlichen Produkten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 631/21 · AM Pharma Vertriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 631/21
Wirksam am
17.10.2025
Registerbezug
Darmstadt, HRB 7104
9 IN 631/21 In dem Insolvenzverfahren AM Pharma Vertriebsgesellschaft mbH, Theodor-Reh-Straße 81, 64289 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 7104), vertr. d.: 1. Michael Gengnagel, Theodor-Reh-Straße 81, 64289 Darmstadt, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 11.11.2025, 11:00 Uhr, Saal 14, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt Tagesordnung : Die Zustimmung soll erteilt werden zu folgender Vergleichsvereinbarung:

Abgeltung der Ansprüche gegen die Germania Pfungstadt, Ostendstraße 6, 64319 Pfungstadt durch vergleichsweise Zahlung eines Betrages in Höhe von insgesamt 15.000 EUR.
Hinweis:
Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Amtsgericht Darmstadt, 16.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 631/21 · AM Pharma Vertriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 631/21
Wirksam am
13.03.2023
Registerbezug
Darmstadt, HRB 7104
9 IN 631/21 In dem Insolvenzverfahren AM Pharma Vertriebsgesellschaft mbH, Theodor-Reh-Straße 81, 64289 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 7104), vertr. d.: 1. Michael Gengnagel, Theodor-Reh-Straße 81, 64289 Darmstadt, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, 26.04.2023, 10:00 Uhr, Saal 14, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt Tagesordnung : Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss von Vergleichen, § 160 Absatz 1, Absatz 2 Nr. 3 InsO, insbesondere zu dem Vergleichsabschluss mit der Möbelwerkstatt Becker GmbH zur Abgeltung eines Darlehensanspruchs.
Hinweis:
Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Amtsgericht Darmstadt, 10.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 631/21 · AM Pharma Vertriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 631/21
Wirksam am
22.08.2022
Registerbezug
Darmstadt, HRB 7104
9 IN 631/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AM Pharma Vertriebsgesellschaft mbH, Theodor-Reh-Straße 81, 64289 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 7104), vertr. d.: 1. Michael Gengnagel, Theodor-Reh-Straße 81, 64289 Darmstadt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X
EUR Gesamtbetrag

Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sylvia Rhein, Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 11.11.2021 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.

Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 733.352,85 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 85 % festgesetzt wird.

Auf die Grundvergütung von 25% wurden Zuschläge in Höhe von 60% gewährt. Den Beteiligten wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Einwände wurden nicht erhoben. Insbesondere unter Betrachtung der bisherigen Betriebsfortführung, der Sachverhaltsermittlungen sowie den Sanierungsbemühungen, dem umfagreichen Forderungseinzug sowie weitergehender steuerlicher Sachverhalte wird der Zuschlag in der Gesamtschau als angemessen erachtet.

Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 22.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 631/21 · AM Pharma Vertriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 631/21
Wirksam am
22.06.2022
Registerbezug
Darmstadt, HRB 7104
9 IN 631/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AM Pharma Vertriebsgesellschaft mbH, Theodor-Reh-Straße 81, 64289 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 7104), vertr. d.: 1. Michael Gengnagel, Theodor-Reh-Straße 81, 64289 Darmstadt, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 31.07.2022. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 21.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7104 HRB 7104: AM Pharma Vertriebsgesellschaft mbH, Darmstadt, Theodor-Reh-Straße 81, 64289 Darmstadt. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 7104: AM Pharma Vertriebsgesellschaft mbH, Darmstadt, Theodor-Reh-Straße 81, 64289 Darmstadt. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 631/21 · AM Pharma Vertriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 631/21
Wirksam am
01.03.2022
Registerbezug
Darmstadt, HRB 7104
9 IN 631/21: Über das Vermögen der AM Pharma Vertriebsgesellschaft mbH, Theodor-Reh-Straße 81, 64289 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 7104), vertr. d.: 1. Michael Gengnagel, Theodor-Reh-Straße 81, 64289 Darmstadt, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2022 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Sylvia Rhein, Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.03.2022 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 03.05.2022, 09:30 Uhr, Saal 14, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder die Veräußerung des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

Hinweise:

* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 01.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 631/21 · AM Pharma Vertriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 631/21
Wirksam am
11.11.2021
Registerbezug
Darmstadt, HRB 7104
Geschäfts-Nr.: 9 IN 631/21 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AM Pharma Vertriebsgesellschaft mbH, Theodor-Reh-Straße 81, 64289 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 7104), vertr. d.: 1. Michael Gengnagel, Theodor-Reh-Straße 81, 64289 Darmstadt, (Geschäftsführer), ist am 11.11.2021 um 10:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Sylvia Rhein, Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Amtsgericht Darmstadt, 11.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7104 HRB 7104: AM Pharma Vertriebsgesellschaft mbH, Darmstadt, Theodor-Reh-Straße 81, 64289 Darmstadt. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Theodor-Reh-Straße 81, 64289 Darmstadt.
HRB 7104: AM Pharma Vertriebsgesellschaft mbH, Darmstadt, Theodor-Reh-Straße 81, 64289 Darmstadt. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Theodor-Reh-Straße 81, 64289 Darmstadt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.