HRB 227411

Altitude GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Berliner Straße 80, 13189 Berlin

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Berlin
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
26.01.2023
Datenstand
2025-06-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
285

Julia Bast

Berlin

Einzelprokura
086

Lucas Bast

Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-09

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-23 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

5 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-06-10 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

Erbringung von Internet- und Kommunikationsdienstleistungen, Konzeption, Umsetzung und Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen und der Betrieb einer Werbeagentur mit umfassenden Dienstleistungen (Full-Service-Agentur) sowie Kommunikationsberatung und Beratungsdienstleistungen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36a IN 5726/22 · Altitude GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 5726/22
Wirksam am
28.08.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 227411
36a IN 5726/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Altitude GmbH, Chausseestraße 25, 10115 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Lucas Bast
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 227411
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 27.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 22-24 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 36a IN 5726/22 · Altitude GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 5726/22
Wirksam am
07.07.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 227411
36a IN 5726/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Altitude GmbH, Chausseestraße 25, 10115 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Lucas Bast
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 227411
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 02.07.2026 beschlossen:

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 26.05.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 88,12 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 26.05.2026 wird Bezug genommen. Den Erwägungen und Darlegungen des vorläufigen Insolvenzverwalters schließt sich das Gericht nach eigener, kritischer Prüfung an.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Zur Entscheidung über Zu- und Abschläge sind mögliche Tatbestände gem. § 11 InsVV i.V.m. § 3 InsVV zu prüfen; sodann ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, um etwaige Überscheidungen zu berücksichtigen. Es ist darauf abzustellen, dass der festgestellte Mehr- bzw. Minderaufwand angesichts der im Einzelfall bestehenden Besonderheiten insgesamt angemessen vergütet wird (Beschluss des BGH v. 10 Juni 2021, IX ZB 51/19, juris, Rn. 51).
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat in seinem Antrag Zuschläge geltend gemacht für:
1. Betriebsfortführung
2. Sanierungsbemühungen

Insgesamt erklärt der vorläufige Insolvenzverwalter die besondere Dimension der Vergütung mit einem besonders hohen Maß an Planungs- und Überwachungsaufwand bei der Betriebsfortführung, der Befassung mit Personal- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen sowie der Sanierungsbemühungen und Sicherungsmaßnahmen.
Im Einzelnen werden die geltend gemachten Zuschläge wie folgt begründet:
Betriebsfortführung
Gem. § 3 Abs.1 lit. b) InsVV ist für die Betriebsfortführung ein Zuschlag zur Regelvergütung gerechtfertigt. Der schuldnerische Geschäftsbetrieb wurde unter der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters für die Dauer von drei angefangenen Monaten fortgeführt. Darunter fiel die Führung von 19 Mitarbeitern sowie alle kaufmännischen und finanziellen Entscheidungen, die durch den vorläufigen Insolvenzverwalter getroffen wurden. Die Betriebsfortführung erforderte einen hohen Einsatz und Arbeitsaufwand.
Auf dieser Grundlage war dem vorläufigen Insolvenzverwalter ein Zuschlag zuzubilligen.
Sanierungsbemühungen
Die Sanierungsbemühungen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter umfassten insbesondere die Analyse und Neuausrichtung der betrieblichen und wirtschaftlichen Strukturen, die Entwicklung tragfähiger Fortführungskonzepte sowie die Führung umfangreicher Verhandlungen und Abstimmungen mit dem Geschäftsführer und potenziellen Investoren. Der hiermit verbundene erhebliche Arbeitsaufwand ging deutlich über die mit einer durchschnittlichen Verfahrensabwicklung verbundenen Tätigkeiten hinaus. Ein Zuschlag ist somit ferner wegen der vom vorläufigen Insolvenzverwalter entfalteten Sanierungsbemühungen gerechtfertigt.
Gesamtschau
Im Rahmen einer Gesamtschau macht der Insolvenzverwalter 88,12 % geltend.
Bei der Bildung des Gesamtzuschlages sind im Rahmen einer Gesamtschau (BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 IX ZB 51/19) alle Aspekte des Verfahrens zu berücksichtigen, die sich erhöhend oder mindernd auswirken können.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Verfahren mit überdurchschnittlichen hohen Mehraufwand, der den vorläufigen Insolvenzverwalter und sein Team außerordentlich gefordert hat. Unter Berücksichtigung einer aufs Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung war ein Gesamtzuschlag von 88,12 % festzusetzen.

Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36a IN 5726/22 · Altitude GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 5726/22
Wirksam am
09.06.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 227411
36a IN 5726/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Altitude GmbH, Chausseestraße 25, 10115 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Lucas Bast
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 227411
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter seine Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Insolvenz beantragt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat in seinem Antrag Zuschläge von insgesamt 88,12 % geltend gemacht für:
1. Betriebsfortführung
2. Sanierungsbemühungen
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Antragsunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht aus.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36a IN 5726/22 · Altitude GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 5726/22
Wirksam am
14.11.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 227411
36a IN 5726/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Altitude GmbH, Chausseestraße 25, 10115 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Lucas Bast
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 227411
- Schuldnerin -

Berichtigung:

Der Insolvenzverwalter bittet in der Gläubigerversammlung am 12.12.2024 um 11.20 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg richtig um Zustimmung zu folgenden Punkten:

|1. Abschluss der Vergleichsvereinbarung mit der Alleingesellschafterin Alpaca Capital GmbH zur Abgeltung von Anfechtungsansprüchen gemäß §§ 129 Abs. 1, 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO in Höhe von EUR 40.000,00 auf Grundlage einer Einmalzahlung an die Insolvenzmasse in Höhe von EUR 10.000,00;
2. Abschluss der Vergleichsvereinbarung mit der ReVert UG (haftungsbeschränkt) i. L. zur Abgeltung von strittigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 40.936,00 auf Grundlage einer Einmalzahlung an die Insolvenzmasse in Höhe von EUR 5.000,00;
3. Abschluss der Vergleichsvereinbarung mit der Get Your Sports GmbH zur Abgeltung von strittigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 83.776,00 auf Grundlage einer Einmalzahlung an die Insolvenzmasse in Höhe von EUR 2.500,00.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36a IN 5726/22 · Altitude GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 5726/22
Wirksam am
07.11.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 227411
36a IN 5726/22

Terminsbestimmung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Altitude GmbH, Chausseestraße 25, 10115 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Lucas Bast
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 227411
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Kantstraße 164, 10623 Berlin, Gz.: 1261/10733-22

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 06.11.2024 beschlossen:

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über 1. Abschluss der Vergleichsvereinbarung mit der Alleingesellschafterin Alpaca Capital GmbH zur Abgeltung von Anfechtungsansprüchen gem. §§ 129 I, 135 I 2 InsO in Höhe von 40.000 EUR auf Grundlage einer Einmalzahlung in Höhe von 10.000 EUR;

2. Abschluss der Vergleichsvereinbarung mit der ReVert UG (haftungsbeschränkt) i. L: zur Abgeltung von strittigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 40.936 EUR auf Grundlage einer Einmalzahlung an die Insolvenzmasse in Höhe von 10.000 EUR;

3. Abschluss der Vergleichsvereinbarung mit der Get Your Sports GmbH zur Abgeltung von strittigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 83.776 EUR auf Grundlage einer Einmalzahlung an die Insolvenzmasse in Höhe von 2.500 EUR.
wird bestimmt auf

Donnerstag, 12.12.2024, 11:20 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36a IN 5726/22 · Altitude GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 5726/22
Wirksam am
06.11.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 227411
36a IN 5726/22

Terminsbestimmung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Altitude GmbH, Chausseestraße 25, 10115 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Lucas Bast
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 227411
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 06.11.2023 beschlossen:

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Veräußerung und Übertragung der von der Schuldnerin gehaltenen Geschäftsanteile an der Altitude Marketplaces GmbH an die Altitude Growth GmbH und die HYFR Internet UG (haftungsbeschränkt) für einen Kaufpreis von EUR 18.725,00
wird bestimmt auf

Donnerstag, 16.11.2023, 11:05 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36a IN 5726/22 · Altitude GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 5726/22
Wirksam am
17.01.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 227411
36a IN 5726/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Altitude GmbH, Chausseestraße 25, 10115 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Lucas Bast
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 227411
- Schuldnerin -

Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Donnerstag, 16.02.2023, 11:00 Uhr, 2. Stock, Amtsgerichtsplatz 1, Berlin, um Zustimmung zu folgenden Punkten:

|der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin, d. h. das Unternehmen im Ganzen, soll an die Altitude Growth GmbH für einen Kaufpreis von EUR 20.000,00 (nicht steuerbar) veräußert werden;

|die Veräußerung der Betriebs- und Geschäftsausstattung an die TalentSpace GmbH für einen Kaufpreis von EUR 11.662,00.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Der Kaufvertrag vom 05.01.2023 mit der TalentSpace GmbH sowie das unwiderrufliche Kaufangebot der Altitude GmbH vom 31.12.2022 und dessen Annahme vom 03.01.2023 können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36a IN 5726/22 · Altitude GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 5726/22
Wirksam am
03.01.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 227411
36a IN 5726/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Altitude GmbH, Chausseestraße 25, 10115 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Lucas Bast
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 227411
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 01.01.2023 beschlossen:

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.01.2023 um 11.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.03.2023 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 16.02.2023, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 04.05.2023, 11:05 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36a IN 5726/22 · Altitude GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 5726/22
Wirksam am
26.10.2022
Registerbezug
Berlin, HRB 227411
36a IN 5726/22

In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen d.

Altitude GmbH, Chausseestraße 25, 10115 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Lucas Bast,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 227411

- Schuldnerin -

Geschäftszweig: IT - Dienstleistungsbranche

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 25.10.2022 beschlossen:

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 25.10.2022 um 15:25 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer,
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen sowie ein Insolvenzsonderkonto gemäß dem Urteil des BGHs vom 07.02.2019 - Az. IX ZR 47/18 - für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu führen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektroniauchschen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 227411 B HRB 227411 B: Altitude GmbH, Berlin, Berliner Straße 80, 13189 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Sydow, Paul Wilhelm
HRB 227411 B: Altitude GmbH, Berlin, Berliner Straße 80, 13189 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Sydow, Paul Wilhelm
Veränderungen
HRB 227411 B HRB 227411 B: Altitude GmbH, Berlin, Berliner Straße 80, 13189 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Spaltung ist mit der am 17.12.2021 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam gewor…
HRB 227411 B: Altitude GmbH, Berlin, Berliner Straße 80, 13189 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Spaltung ist mit der am 17.12.2021 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.
Veränderungen
HRB 227411 B HRB 227411 B: Altitude GmbH, Berlin, Berliner Straße 80, 13189 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.040,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.10.2021 ist das Stammkapital z…
HRB 227411 B: Altitude GmbH, Berlin, Berliner Straße 80, 13189 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.040,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.10.2021 ist das Stammkapital zum Zwecke der Ausgliederung von Teilen des Vermögens der Paul Sydow Media Holding GmbH mit dem Sitz in Köln (AG Köln HRB 105503) zur Aufnahme auf diese Gesellschaft um 11 EUR auf 25.040 EUR erhöht. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.10.2021 sowie der zustimmenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage Teile des Vermögens der Paul Sydow Media Holding GmbH mit dem Sitz in Köln (AG Köln HRB 105503) im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam.
Veränderungen
HRB 227411 B HRB 227411 B: Altitude GmbH, Berlin, Berliner Straße 80, 13189 Berlin. Prokura: 1. Bast, Julia, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.08.2021 is…
HRB 227411 B: Altitude GmbH, Berlin, Berliner Straße 80, 13189 Berlin. Prokura: 1.
Bast, Julia, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.08.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
Veränderungen
HRB 227411 B HRB 227411 B: Altitude GmbH, Berlin, Berliner Straße 80, 13189 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse d…
HRB 227411 B: Altitude GmbH, Berlin, Berliner Straße 80, 13189 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage Teile des Vermögens der Alpaca Capital GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 189934 B) im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.

Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Veränderungen
HRB 227411 B HRB 227411 B: Altitude GmbH, Berlin, Berliner Straße 80, 13189 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Berliner Straße 80, 13189 Berlin; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.029,00 EUR; Rechtsform: Du…
HRB 227411 B: Altitude GmbH, Berlin, Berliner Straße 80, 13189 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Berliner Straße 80, 13189 Berlin; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.029,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.08.2021 ist das Stammkapital - zur Durchführung der Ausgliederung des Geschäftsbetriebs "Marketing Agentur" aus dem Vermögen der Alpaca Capital GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 189934 B) auf die Gesellschaft aufgrund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.08.2021 - erhöht auf EUR 25.029,00 und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile).
Neueintragungen
HRB 227411 B HRB 227411 B: Altitude GmbH, Berlin, Pappelallee 14, 10437 Berlin. Firma: Altitude GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Pappelallee 14, 10437 Berlin; Gegenstand: Erbringung von Intern…
HRB 227411 B: Altitude GmbH, Berlin, Pappelallee 14, 10437 Berlin. Firma: Altitude GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Pappelallee 14, 10437 Berlin; Gegenstand: Erbringung von Internet- und Kommunikationsdienstleistungen, Konzeption, Umsetzung und Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen und der Betrieb einer Werbeagentur mit umfassenden Dienstleistungen (Full-Service-Agentur) sowie Kommunikationsberatung und Beratungsdienstleistungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1.
Bast, Lucas, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Sydow, Paul Wilhelm, *XX.XX.XXXX, Köln; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.02.2021

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.