VR 1502

Altherrenverein Unitas Rolandia- Burgundia zu Münster e.V.

Amtsgericht Münster · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Münster

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Registerdaten

Sitz
Münster
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
23.06.2022
Datenstand
2025-11-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Stefan Erdmann

Arnsberg

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 26 BGB.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-11-01

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-18 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-11-01 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Altherren-Verein-Unitas-Rolandia Münster
  2. Altherrenverein Unitas-Rolandia e.V. Münster Münster

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 1502 Altherrenverein Unitas-Rolandia e.V. Münster, Münster (Münster). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2002 nebst Ergänzungen vom 01.07.2006 sowie d…
Altherrenverein Unitas-Rolandia e.V. Münster, Münster (Münster). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2002 nebst Ergänzungen vom 01.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 01.06.2002,24.09.2004 und 01.07.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.06.2002,24.09.2004 und 01.07.2006 mit dem Altherren-Verein Unitas Burgundia ( VR 1625) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.