VR 778

Altherrenverband Burschenschaft Vandalia Ilmenau und Gießen e.V.

Amtsgericht Gießen · Hessen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Biebertal

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Registerdaten

Sitz
Biebertal
Datenstand
2025-01-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-10

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Altherrenverband der Burschenschaft Vandali Ilmenau zu Gießen Gießen
  2. Altherrenverband der Burschenschaft vandalia zu Gießen Gießen
  3. Altherrenverband Burschenschaft Vandalia Ilmenau und Gießen Gießen
  4. Altherrenverband Burschenschaft Vandalia Ilmenau und Gießen Biebertal

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 778 Altherrenverband Burschenschaft Vandalia Ilmenau und Gießen e.V., Biebertal (Breslauer Straße 24, 35398 Gießen). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.…
Altherrenverband Burschenschaft Vandalia Ilmenau und Gießen e.V., Biebertal (Breslauer Straße 24, 35398 Gießen). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.10.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Vereine vom selben Tag mit dem Studentenwohnheimverein der Burschenschaft Vandalia e.V. mit Sitz in Gießen (Amtsgericht Gießen VR 1530) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Absatz 3 UmwG" als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.