HRA 660765
Althammer GmbH u. Co. KG Edelstahlbau
aktuell 18 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Heidenheim an der Brenz
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Registerdaten
- Sitz
- Heidenheim an der Brenz
- Datenstand
- 2024-12-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 3 IN 295/16 · Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 295/16
- Wirksam am
- 31.08.2026
- Registerbezug
- Ulm, HRA 660765
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau, vertreten durch die Komplementärin Althammer GmbH, In den Seewiesen 50, 89520 Heidenheim, diese vertreten durch die Geschäftsführer Helmut Althammer und Mike Werner Joksch
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 660765
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 22.353.318,99 EUR steht ein Betrag von 312.542,44 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 26.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 3 IN 295/16 · Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 295/16
- Wirksam am
- 31.08.2026
- Registerbezug
- Ulm, HRA 660765
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau, vertreten durch die Komplementärin Althammer GmbH, In den Seewiesen 50, 89520 Heidenheim, diese vertreten durch die Geschäftsführer Helmut Althammer und Mike Werner Joksch
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 660765
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 19.10.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Aalen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 22.353.318,99 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 312.542,44 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 26.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 295/16 · Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 295/16
- Wirksam am
- 31.08.2026
- Registerbezug
- Ulm, HRA 660765
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau, vertreten durch die Komplementärin Althammer GmbH, In den Seewiesen 50, 89520 Heidenheim, diese vertreten durch die Geschäftsführer Helmut Althammer und Mike Werner Joksch
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 660765
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann, Syrlinstraße 38, 89073 Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 21.01.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 3.117.611,99 EUR auszugehen.Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird gem § 1 Abs. 1 InsW nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Gemäß der übergeordneten Norm des § 63 Abs. 1 S. 2 InsO bildet der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters. Von den Einnahmen in Höhe von 9.676.083,08 EUR wurden die Aus- und Absonderungsrechte, die nachlaufenden Verbindlichkeiten sowie die Ausgaben abgezogen. Ebenso wurden die Feststellungskosten in Abzug gebracht. Der Rückfluss aus der Umsatzsteuer für die Vergütung wurde in Höhe von 50.510,71 EUR in Ansatz gebracht. Grundsätzlich werden Absonderungsgüter nur insoweit berücksichtigt, als der Masse ein Überschuss zusteht (§1 Abs. 2 Nr. 1 S. 3 InVV). Eine zusätzliche Berücksichtigung der durch den Verwalter verwerteten Vermögensgegenstande kann im Rahmen einer Vergleichsrechnung erfolgen. Werden Aus- und Absonderungsrechte abgefunden, so wird die aus der Masse hierfür gewahrte Leistung vom Sachwert der Gegenstände abgezogen, auf die sich diese Rechte erstrecken (§ 1 Absatz 2 Nr. 2 InsW). Ausweislich der Schlussrechnung belaufen sich die befriedigten Drittrechte auf 3.790.556,91 EUR. Dieser Betrag ist von der Berechnungsmasse in Abzug zu bringen und ergibt so die kleine Berechnungsgrundlage. Zur Ermittlung der Mehrvergütung für Absonderungsrechte ist eine Vergleichsberechnung zwischen der Regelvergütung ohne Berücksichtigung der Absonderungsrechte (kleine Berechnungsgrundlage) und der Regelvergütung unter Berücksichtigung der Absonderungsrechte vorzunehmen. Die Mehrvergütung ist auch die Hälfte der Feststellungskosten gedeckelt.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen. Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR (hälftiger Feststellungskostenbetrag)
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 120 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 21.01.2025 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung für 17 Tage
Der Insolvenzverwalter hat in der Betriebsfortführung durch Überwachung, Planung und Steuerung des Geschäftsbetriebes regelmäßig einen erhöhten Arbeitsaufwand zu bewältigen. Da kein positives Fortführungsergebnis erzielt wurde, entfällt die Vergleichsberechnung nach § 3 Abs. 1 Buchst. b) InsVV. Der beantragte Zuschlag ist der Höhe nach mit 15 % angemessen.
- Unternehmensverkauf 30 %
Umfangreiche Sanierungsbemühungen rechtfertigen nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung Erhöhungsfaktoren zwischen 10 % und 150 %. Der Insolvenzverwalter hat schlüssig und nachvollziehbar dargelegt, dass die Tätigkeit im Zusammenhang mit dem erfolgreich durchgeführten Unternehmensverkauf mit einem hohen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden war. Auch war die persönliche Haftung des Insolvenzverwalter zu berücksichtigen sowie die Unterstützung durch einen externen M&A-Berater. Der Zuschlag von 30 % ist daher angemessen.
- Arbeitnehmerangelegenheiten / Betriebsvereinbarung / Transfergesellschaft
Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmerangelegenheiten von weniger als 20 Arbeitsverhältnissen von der Regelvergütung abgegolten wird. Im konkreten Fall waren mehr als 160 Arbeitsverhältnisse zu bearbeiten. Der Insolvenzverwalter hat im Vergütungsantrag schlüssig vorgetragen, dass ihm durch die Arbeitnehmerangelegenheiten sowie der Verhandlung und dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung sowie der Gründung einer Transfergesellschaft ein Mehraufwand entstanden ist. Der beantragte Zuschlag von 50 % wird hierfür für angemessen angesehen.
- Bearbeitung und Abrechnung Drittrechte / Lieferanten- und Bankenpool
Aufgrund der bereits berücksichtigten Mehrvergütung wird hier vom Insolvenzverwalter kein Zuschlag geltend gemacht.
- Forderungsprüfung / Gläubigeranzahl
Vom Insolvenzverwalter wurden 423 Gläubiger über das Insolvenzverfahren informiert. Insgesamt wurden 325 angemeldet und vom Insolvenzverwalter geprüft. Teilweise waren die Sachverhalte auch in rechtlicher Hinsicht sehr aufwändig und anspruchsvoll. Beispielhaft genannt wird hier die Forderungsanmeldung der lfd. Nr. 68 mit 87 Seiten Umfang. Die Lieferanten machten in ihren Forderungsanmeldungen abgesonderte Befriedigung aus verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehaltsrechten geltend. Ein Zuschlag von 25 % ist nach den herrschenden Literatur gerechtfertigt., wobei hier auch berücksichtigt wurden, dass es im vorliegenden Verfahren zu keiner Gläubigerausschüttung kommen wird.
- Auslandsbezug
Die Schuldnerin tätigte einen großen Teil ihrer Geschäfte mit über ausländischen Kunden aus mehr als 14 Ländern. Besonders schwierig war es auch, die gerade ausländischen Kunden davon zu überzeugen, mit der Insolvenzschuldnerin weiter Geschäfte zu machen. Für den operativen Auslandsbezug wird ein Zuschlag von 10 % für angemessen angesehen.
- Gläubigerausschuss
Die Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss sowohl im vorläufigen Insolvenzverfahren als auch nach Eröffnung bis zu seiner Abberufung am 25.09.2028 stellt eine zeitliche Inanspruchnahme dar, für die ein Zuschlag zugesprochen werden kann. Alle wesentlichen Entscheidungen wurden mit dem Gläubigerausschuss abgestimmt. Der Insolvenzverwalter nahm auch an den Gläubigerausschusssitzungen teil und übernahm die Vorbereitung, die Protokollierung sowie die Nacharbeitung der Sitzungen. Der beantragte Zuschlag von 5 % ist angemessen.
Als Minderungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- erhebliche Arbeitsersparnis durch die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Gemäß § 3 Abs. 2 a) InsW kann die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters einen Abschlag auf die Vergütung des Insolvenzverwalters rechtfertigen. Durch die vorherige Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters wird die Übernahme des Amtes als Insolvenzverwalter eines eröffneten Insolvenzverfahrens regelmäßig vereinfacht, bzw. weniger haftungsträchtig für den Insolvenzverwalter. Dies für zu einer gewissen Arbeitserleichterung. Ein Abschlag von 10 % ist angemessen.
Die Zuschläge belaufen sich auf 125 %. Abzüglich des Abschlags von 10 % und einer Gesamtschau (vgl. BGH, Beschluss vom 11.05.2006, IX ZB 240/04) unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer aufs Ganzen bezogenen Angemessenheitsbetrachtung wurde ein Gesamtzuschlag von 120 % beantragt.
Mit seinem Vergütungsantrag vom 21.01.2025 hat der Insolvenzverwalter zudem mitgeteilt, dass er von seiner beantragten Verwaltervergütung lediglich einen Nettobetrag in Hohe von BETRAG EUR entnehmen wird. Bei der Festsetzung der in Ansatz gebrachten Vergütungszuschläge ist daher zu berücksichtigen, dass die Masse ohnehin nicht ausreicht, um die Vergütung in Hohe von brutto BETRAG EUR in voller Höhe zu entnehmen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 26.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 295/16 · Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 295/16
- Wirksam am
- 04.02.2025
- Registerbezug
- Ulm, HRA 660765
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau, vertreten durch die Komplementärin Althammer GmbH, In den Seewiesen 50, 89520 Heidenheim, diese vertreten durch die Geschäftsführer Helmut Althammer und Mike Werner Joksch
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 660765
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 17.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.03.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 03.02.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 295/16 · Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 295/16
- Wirksam am
- 06.05.2019
- Registerbezug
- Ulm, HRA 660765
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau, In den Seewiesen 50, 89520 Heidenheim,
vertreten durch die Komplementärin Althammer GmbH, In den Seewiesen 50, 89520
Heidenheim, diese vertreten durch die Geschäftsführer Helmut Althammer,
Georg-Beutler-Straße 20, 89518 Heidenheim und Mike Werner Joksch,
Rosenbergstraße 16, 74182 Obersulm
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 660765
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses
Heidenheimer Volksbank eG, im Gläubigerausschuss vertreten durch Herrn Peter
Lammel und Herrn Axel Hauser, Karlstraße 3, 89518 Heidenheim für die Tätigkeit
im vorläufigen Gläubigerausschuss sowie im Gläubigerausschuss wurden
festgesetzt (Stundensatz 90,00 €, 41 Std. sowie Fahrtkosten). Der vollständige
Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 03.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 295/16 · Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 295/16
- Wirksam am
- 11.04.2019
- Registerbezug
- Ulm, HRA 660765
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau, In den Seewiesen 50, 89520 Heidenheim,
vertreten durch die Komplementärin Althammer GmbH, In den Seewiesen 50, 89520
Heidenheim, diese vertreten durch die Geschäftsführer Helmut Althammer, und
Mike Werner Joksch,
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 660765
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses
Bundesagentur für Arbeit, im Gläubigerausschuss vertreten durch Frau Christine
Wittmann-Rabe für die Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss sowie im
Gläubigerausschuss wurden festgesetzt (Stundensatz 90,00 €, 14 Stunden). Der
vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 11.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 295/16 · Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 295/16
- Wirksam am
- 28.02.2019
- Registerbezug
- Ulm, HRA 660765
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau, In den Seewiesen 50, 89520 Heidenheim,
vertreten durch die Komplementärin Althammer GmbH, In den Seewiesen 50, 89520
Heidenheim, diese vertreten durch die Geschäftsführer Helmut Althammer,
Georg-Beutler-Straße 20, 89518 Heidenheim und Mike Werner Joksch,
Rosenbergstraße 16, 74182 Obersulm
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 660765
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses Altradius
Kreditversicherung, Köln für die Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss
sowie im Gläubigerausschuss wurden festgesetzt (Stundensatz 90,00 €, 56 Std.
sowie Fahrtkosten).
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 27.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 295/16 · Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 295/16
- Wirksam am
- 26.09.2018
- Registerbezug
- Ulm, HRA 660765
Amtsgericht Aalen
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau, In den Seewiesen 50, 89520 Heidenheim,
vertreten durch die Komplementärin Althammer GmbH, In den Seewiesen 50, 89520
Heidenheim, diese vertreten durch die Geschäftsführer Helmut Althammer,
Georg-Beutler-Straße 20, 89518 Heidenheim und Mike Werner Joksch,
Rosenbergstraße 16, 74182 Obersulm
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 660765
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Aalen am 25.09.2018 beschlossen:
Der Gläubigerausschuss wird mit Zustimmung aller Gläubigerausschussmitglieder,
des Insolvenzverwalters und der Gläubigerversammlung
abberufen,
da eine Notwendigkeit für einen Gläubigerausschuss nicht mehr besteht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Klaus
Rechtspflegerin
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 295/16 · Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 295/16
- Wirksam am
- 10.08.2018
- Registerbezug
- Ulm, HRA 660765
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau, In den Seewiesen 50, 89520 Heidenheim,
vertreten durch die Komplementärin Althammer GmbH, In den Seewiesen 50, 89520
Heidenheim, diese vertreten durch die Geschäftsführer Helmut Althammer, 89518
Heidenheim und Mike Werner Joksch, 74182 Obersulm
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 660765
- Schuldnerin -
in Kategorie "Termine"
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Abberufung des
Gläubigerausschusses
wird bestimmt auf
Freitag, 21.09.2018, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 0.08, EG, Stuttgarter Straße 7,
73430 Aalen
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 09.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 660765 HRA 660765: Althammer GmbH u. Co. KG Edelstahlbau, Heidenheim an der Brenz, In den Seewiesen 50, 89520 Heidenheim an der Brenz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aalen vom 01.02.2017 (3 IN 295/16) wurde über …
Forderungsprüfung 3 IN 295/16 · Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 295/16
- Wirksam am
- 01.02.2017
- Registerbezug
- Ulm, HRA 660765
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau, In den Seewiesen 50, 89520 Heidenheim,
vertreten durch die Komplementärin Althammer GmbH, In den Seewiesen 50, 89520
Heidenheim, diese vertreten durch die Geschäftsführer Helmut Althammer, geboren
am
XX.XX.XXXX, Georg-Beutler-Straße 20, 89518 Heidenheim und Mike Werner Joksch,
geboren
am XX.XX.XXXX, Rosenbergstraße 16, 74182 Obersulm
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 660765
- Schuldnerin -
-
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 01.02.2017 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann
Syrlinstraße 38, 89073 Ulm
Telefon: 0731 93807790
Telefax: 0731 938077920
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 14.03.2017 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
29.03.2017 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts
niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die
Beibehaltung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage
von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters),
162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter
Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan)
und
271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird
anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Freitag, 28.04.2017
11:00 Uhr
Sitzungssaal 0.08, EG, Stuttgarter Straße 7, Amtsgericht Aalen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
gem.
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Freitag, 28.04.2017
11:00 Uhr
Sitzungssaal 0.08, EG, Stuttgarter Straße 7, Amtsgericht Aalen
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28
Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern
Bundesagentur für Arbeit, im Gläubigerausschuss vertreten durch Frau
ChristineWittmann-Rabe
Bahnhofstraße 29, 70372 Stuttgart
IG Metall Heidenheim, im Gläubigerausschuss vertreten durch Herrn Ralf Willeck
Bergstraße 8, 89518 Heidenheim
UniCredit Bank AG, im Gläubigerausschuss vertreten durch Ralf Mannweiler, Frau
Petra
Lenze und Herrn Thomas Schieder
Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main
Altradius Kreditversicherung, im Gläubigerausschuss vertreten durch Herrn
Detlef
Sieck
Opladener Straße 14, 50679 Köln
Heidenheimer Volksbank eG, im Gläubigerausschuss vertreten durch Herrn Peter
Lammel
und Herrn Axel Hauser
Karlstraße 3, 89518 Heidenheim
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese
erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3
InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
-
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 01.02.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 295/16 · Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 295/16
- Wirksam am
- 27.01.2017
- Registerbezug
- Ulm, HRA 660765
-
In dem Verfahren über den Antrag d.
Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau, In den Seewiesen 50, 89520 Heidenheim,
vertreten durch die Komplementärin Althammer GmbH, In den Seewiesen 50, 89520
Heidenheim, diese vertreten durch die Geschäftsführer Helmut Althammer, geboren
am
XX.XX.XXXX, Georg-Beutler-Straße 20, 89518 Heidenheim und Mike Werner Joksch,
geboren
am XX.XX.XXXX, Rosenbergstraße 16, 74182 Obersulm
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 660765
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
-
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis
zur Entscheidung über den Antrag wird am 27.01.2017 um 11:00 Uhr angeordnet (§§
21,
22 InsO):
1. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2
Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der
Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
2. Im Übrigen gelten die mit Beschluss vom 10.11.2016 angeordneten vorläufigen
Maßnahmen und sonstige Anordnungen fort.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3
InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
-
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 27.01.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 295/16 · Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 295/16
- Wirksam am
- 23.01.2017
- Registerbezug
- Ulm, HRA 660765
Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau, In den Seewiesen 50, 89520 Heidenheim,
vertreten durch die Komplementärin Althammer GmbH, In den Seewiesen 50, 89520
Heidenheim, diese vertreten durch die Geschäftsführer Helmut Althammer, geboren
am
XX.XX.XXXX, Georg-Beutler-Straße 20, 89518 Heidenheim und Mike Werner Joksch,
geboren
am XX.XX.XXXX, Rosenbergstraße 16, 74182 Obersulm
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 660765
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
-
hat das Amtsgericht Aalen am 20.01.2017 beschlossen:
Der Beschluss des Amtsgerichts Aalen vom 10.11.2016 wird insoweit ergänzt:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, in entsprechender Anwendung
des §
55 Abs. 2 InsO zu Lasten der späteren Insolvenzmasse Masseverbindlichkeiten
gegenüber
dem Bankenpool, dieser vertreten durch die Poolführerin UniCredit Bank AG,
Taunustor
1, 60310 Frankfurt, und dem Lieferantenpool, dieser vertreten durch Herrn
Rechtsanwalt Dr. Müller-Seils, Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH,
Kennedyplatz 2, 50679 Köln, zu begründen, wenn und soweit diese
Verbindlichkeiten
ihren Ursprung in der mit dem Banken- und Lieferantenpool zu schließenden
Sicherheitenabgrenzungs- und Verwertungsvereinbarung haben.
Amtsgericht Aalen, 20. Januar 2017
Ziegler-Bastillo
Richterin am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 295/16 · Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 295/16
- Wirksam am
- 18.11.2016
- Registerbezug
- Ulm, HRA 660765
In dem Verfahren über den Antrag d.
Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau, In den Seewiesen 50, 89520 Heidenheim,
vertreten durch die Komplementärin Althammer GmbH, In den Seewiesen 50, 89520
Heidenheim, diese vertreten durch die Geschäftsführer Helmut Althammer, geboren
am
XX.XX.XXXX, Georg-Beutler-Straße 20, 89518 Heidenheim und Mike Werner Joksch,
geboren
am XX.XX.XXXX, Rosenbergstraße 16, 74182 Obersulm
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 660765
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
-
hat das Amtsgericht Aalen am 18.11.2016 beschlossen:
Gemäß § 67 InsO i. V. m. § 21 Abs. 2 Nr. 1 a InsO wird ein vorläufiger
Gläubigerausschuss eingesetzt. Dieser besteht aus folgenden Mitgliedern:
Atradius Kreditversicherung, Opladener Straße 14, 50679 Köln
im Gläubigerausschuss vertreten durch Herrn Detlef Sieck
Bundesagentur für Arbeit, Bahnhofstraße 29, 70327 Stuttgart
im Gläubigerausschuss vertreten durch Frau Christine Wittmann-Rabe, bei der
Agentur
für Arbeit Stuttgart, Erste Fachkraft für Insolvenzgeld
Heidenheimer Volksbank eG, Karlstraße 3, 89518 Heidenheim
Genossenschaftsregister Nr.: 660001
im Gläubigerausschuss vertreten durch Herrn Peter Lammel und Herrn Axel Hauser
IG Metall Heidenheim, Bergstraße 8, 89518 Heidenheim
im Gläubigerausschuss vertreten durch Herrn Ralf Willeck, Geschäftsführer (1.
Bevollmächtigter) der IG Metall Heidenheim
UniCredit Bank AG, Taunusstraße 1, 60310 Frankfurt a. M.
Registergericht München HRB 421 48
im Gläubigerausschuss vertreten durch Herrn Ralf Mannweiler, Frau Petra Lenze
und
Herrn Thomas Schieder
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen
Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist gegenüber dem Gericht
schriftlich binnen einer Woche zu erklären.
AG Aalen, 18.11.2016
Ziegler-Bastillo
Richterin am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 295/16 · Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 295/16
- Wirksam am
- 10.11.2016
- Registerbezug
- Ulm, HRA 660765
-
In dem Verfahren über den Antrag d.
Althammer GmbH & Co. KG Edelstahlbau, In den Seewiesen 50, 89520 Heidenheim,
vertreten durch die Komplementärin Althammer GmbH, In den Seewiesen 50, 89520
Heidenheim, diese vertreten durch die Geschäftsführer Helmut Althammer, geboren
am
XX.XX.XXXX, Georg-Beutler-Straße 20, 89518 Heidenheim und Mike Werner Joksch,
geboren
am XX.XX.XXXX, Rosenbergstraße 16, 74182 Obersulm
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 660765
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
-
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis
zur Entscheidung über den Antrag wird am 10.11.2016 um 11:30 Uhr angeordnet (§§
21,
22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen
werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann
Syrlinstraße 38, 89073 Ulm
Telefon: 0731 93807790, Fax: 0731 938077920
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2
Nr. 2
InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin.
Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern
und
zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter
hat zu
prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird
(§ 22
Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin
ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der
Außenstände der
Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen
Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende
Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu
zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung
nur noch
an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs.
1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten
und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die
Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur
Entscheidung
über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu
erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der
schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu
prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund
vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen
Unternehmens
bestehen.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 660765 Althammer GmbH u. Co. KG Edelstahlbau, Heidenheim an der Brenz, In den Seewiesen 50, 89520 Heidenheim an der Brenz. Prokura erloschen: Dr. Böcker, Wolfgang, Heidenheim an der Brenz, *XX.XX.XXXX; Henle, Klaus…
HRA 660765 Althammer GmbH u. Co. KG Edelstahlbau, Heidenheim an der Brenz, In den Seewiesen 50, 89520 Heidenheim an der Brenz.Geschäftsanschrift: In den Seewiesen 50, 89520 Heidenheim an der Brenz. Prokura erloschen: J…
HRA 660765 Althammer GmbH u. Co. KG Edelstahlbau, Heidenheim an der Brenz (In den Seewiesen 50, 89520 Heidenheim an der Brenz). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen P…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.