HRB 5532
alphaakustik GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Hansestr. 32, 46325 BorkenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Borken
- Rechtsform
- GmbH
- Letzte Eintragung
- 10.08.2010
- Datenstand
- 2025-02-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Erich Blömen
Heiden
Allgemeine Vertretungsregelung
- 086
- 021
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Abrufstand 2025-02-01 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- alphaakustik GmbH Coesfeld
Gegenstand des Unternehmens
die Entwicklung, Konstruktion, Produktion und der Verkauf von industriellen Schallschutzanlagen und -mechanismen sowie das Engineering.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 84 IN 51/10 · alphaakustik GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 84 IN 51/10
- Wirksam am
- 14.10.2026
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 5532
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 5532 eingetragenen alphaakustik GmbH, Hansestr. 32, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Erich Blömen, Droste-Hülshoff-Straße 4, 46359 Heiden
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 324.936,58 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 55.580,95 EUR zur Verfügung.
84 IN 51/10
Amtsgericht Münster, 12.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 84 IN 51/10 · alphaakustik GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 84 IN 51/10
- Wirksam am
- 14.10.2026
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 5532
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 5532 eingetragenen alphaakustik GmbH, Hansestr. 32, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Erich Blömen, Droste-Hülshoff-Straße 4, 46359 Heiden
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Höing und Partner, Adenauerallee 30 - 32, 46399 Bocholt
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
25.11.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B aus.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 5532 eingetragenen alphaakustik GmbH, Hansestr. 32, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Erich Blömen, Droste-Hülshoff-Straße 4, 46359 Heiden
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Höing und Partner, Adenauerallee 30 - 32, 46399 Bocholt
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Michael Böhner, Philipp-Reis-Straße 4, 46397 Bocholt
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung X EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen X EUR
Zwischensumme X EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von X EUR X EUR
Endbetrag X EUR
Der Endbetrag ist nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Soweit Masseverbindlichkeiten im Hinblick auf die Beauftragung externer Dritter im Sinne von § 5 InsVV, § 8 Abs. 2 InsVV entstanden sind, sind diese Auftragserteilungen nicht zu beanstanden und konnten aus der Masse befriedigt werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.08.2010 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 24.07.2026 verwiesen. Der Antrag vom 9.1.2026 ist zurückgenommen worden. Der Verwalter hatte die Hinweise des Sachverständigen in seinem Gutachten in Bezug auf die Berechnungsmasse berücksichtigt und einen korrigierten Vergütungsantrag eingereicht, der nunmehr die Grundlage der Festsetzung darstellt.
Im Hinblick auf die Ausführungen zur Berechnungsmasse sowie zur Begründung des Vergütungsanspruches insgesamt schließt sich das Gericht den Ausführungen d. Insolvenzverw. an. Um Wiederholungen insoweit zu vermeiden, wird auf die Antragsschrift Bezug genommen und macht diese gleichzeitig zum Gegenstand der eigenen Sachentscheidung.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstraße 2-6, 48149 Münster oder dem Landgericht Münster, Am Stadtgraben 10
48143 Münster, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstraße 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster oder dem Landgericht Münster eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B eingesehen werden.
84 IN 51/10
Amtsgericht Münster, 12.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5532 alphaakustik GmbH, Borken, Hansestr. 32, 46325 Borken. Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster (84 IN 51/10) vom 01.08.2010 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesell…
Insolvenzbekanntmachung 84 IN 51/10 · alphaakustik GmbH · Insolvenzgericht Münster
- Insolvenzgericht
- Münster
- Aktenzeichen
- 84 IN 51/10
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 5532
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5532 alphaakustik GmbH, Borken, Hansestr. 32, 46325 Borken. Nicht mehr Geschäftsführer: Kemper, Josef, Vreden, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung 84 IN 51/10 · alphaakustik GmbH · Insolvenzgericht Münster
- Insolvenzgericht
- Münster
- Aktenzeichen
- 84 IN 51/10
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 5532
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5532 alphaakustik GmbH, Coesfeld (Heidener Straße 165, 46325 Borken). Die Gesellschafterversammlung vom 03.02.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Coesfeld na…
HRB 5532 alphaakustik GmbH, Coesfeld (Süringstraße 24, 48653 Coesfeld). Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Unternehmensgegenstand) beschlossen. Neuer Unt…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.