HRB 13071
Alpha-Trade GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Berliner Straße 2, 16727 VeltenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- Velten
- Rechtsform
- 221110
- Letzte Eintragung
- 04.10.2021
- Datenstand
- 2025-10-09
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Michael Ratz
Berlin
Allgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Geschäftsanschrift
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HRB 13161 · Amtsgericht Neuruppin
Handelsregister
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An- und Verkauf, Im- und Export von: - Holzartikeln aller Art nebst Zubehör, - Lebensmittel aller Art einschließlich Getränke, - Baustoffe aller Art, Brennstoffen und Mineralölen, - Kraftfahrzeugen incl. deren Zubehör, - chemischen Erzeugnissen aller Art, - elektronischen Artikeln und deren Zubehör, - Produkten des Maschinenbaus einschließlich Zubehör, - Agrarprodukten aller Art einschließlich Getreide, Obst und Gemüse sowie alle hiermit zusammenhängenden Handelsgeschäfte, sowie sonstige diesem Zwecken dienende logistische Dienstleistungen aller Art, sowohl genehmigungsfreien als auch genehmigungspflichtige.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 129/21 · Alpha-Trade GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 129/21
- Wirksam am
- 04.08.2026
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 13071
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Alpha-Trade GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 13071), Geschäftszweig: An- und Verkauf, Im- und Export von: Holzartikeln aller Art nebst Zubehör u.a., Berliner Straße 2, 16727 Velten, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Ratz
wird das Verfahren nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO eingestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin eingelegt werden (Art 103g EGInsO). Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 30. Juli 2026
15 IN 129/21
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 15 IN 129/21 · Alpha-Trade GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 129/21
- Wirksam am
- 23.01.2026
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 13071
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Alpha-Trade GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 13071), Geschäftszweig: An- und Verkauf, Im- und Export von: Holzartikeln aller Art nebst Zubehör u.a., Berliner Straße 2, 16727 Velten, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Ratz
wird
Frau Rechtsanwältin Steffi Radack-Müller,
Kurfürstendamm 38-39,
10719 Berlin
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 48.199,89 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 3 Gläubigern festgesetzt.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 24.09.2021 bis 24.09.2024 zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 22. Januar 2026
15 IN 129/21
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 15 IN 129/21 · Alpha-Trade GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 129/21
- Wirksam am
- 17.10.2025
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 13071
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Alpha-Trade GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 13071), Geschäftszweig: An- und Verkauf, Im- und Export von: Holzartikeln aller Art nebst Zubehör u.a., Berliner Straße 2, 16727 Velten, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Ratz
wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung,
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 15. Dezember 2025 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 16. Oktober 2025
15 IN 129/21
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 15 IN 129/21 · Alpha-Trade GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 129/21
- Wirksam am
- 30.06.2025
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 13071
Alpha-Trade GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 13071), Geschäftszweig: An- und Verkauf, Im- und Export von: Holzartikeln aller Art nebst Zubehör u.a., Berliner Straße 2, 16727 Velten, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Ratz
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 04. August 2025 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 27. Juni 2025
15 IN 129/21
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 129/21 · Alpha-Trade GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 129/21
- Wirksam am
- 25.03.2025
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 13071
Alpha-Trade GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 13071), Geschäftszweig: An- und Verkauf, Im- und Export von: Holzartikeln aller Art nebst Zubehör u.a., Berliner Straße 2, 16727 Velten, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Ratz
ist am 20.03.2025 bei Gericht die Anzeige der Verwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Neuruppin, den 24. März 2025
15 IN 129/21
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 15 IN 129/21 · Alpha-Trade GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 129/21
- Wirksam am
- 28.02.2022
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 13071
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Alpha-Trade GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 13071), Geschäftszweig: An- und Verkauf, Im- und Export von: Holzartikeln aller Art nebst Zubehör u.a., Berliner Straße 2, 16727 Velten, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Ratz,
wird
Frau Rechtsanwältin Steffi Radack-Müller,
Kurfürstendamm 38-39,
10719 Berlin
vorläufiger Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung ein Entgelt wie folgt festgesetzt:
Der Vergütung gemäß § 11 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde das Vermögen in Höhe von 40551,31 EUR zugrunde gelegt, da sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens hierauf erstreckt und bei Vermögensgegenständen, bei denen Aus- oder Absonderungsrechten bestehen, sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Die Auslagen gemäß § 8 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurden ebenfalls festgesetzt.
Zuschläge wurden nicht berücksichtigt, es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
Sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt. In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin eingelegt werden (Art 103g EGInsO).
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 28. Februar 2022
15 IN 129/21
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 129/21 · Alpha-Trade GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 129/21
- Wirksam am
- 15.11.2021
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 13071
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 13071 NP HRB 13071 NP: Alpha-Trade GmbH, Velten, Berliner Straße 2, 16727 Velten. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 129/21 Amtsgericht Neuruppin) aufgelöst.
Forderungsprüfung 15 IN 129/21 · Alpha-Trade GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 129/21
- Wirksam am
- 28.09.2021
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 13071
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Alpha-Trade GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 13071), Geschäftszweig: An- und Verkauf, Im- und Export von: Holzartikeln aller Art nebst Zubehör u.a., Berliner Straße 2, 16727 Velten, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Ratz, wird am 24.09.2021, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwältin Steffi Radack-Müller, Kurfürstendamm 38-39, 10719 Berlin. Der Schuldnerin wird die Verfügung über Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören, verboten. Das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, geht auf den ernannten Insolvenzverwalter über. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 23.11.2021 bei dem Insolvenzverwalter unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden. Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO). Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin und der 1. Gläubigerversammlung (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 23. Dezember 2021. Sollten Beschlussfassungen der Gläubiger über folgende Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der schriftlichen Antragstellung beim Insolvenzgericht bis 23. Dezember 2021:
Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57),
Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 InsO),
besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO)
Die Insolvenztabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie den beigefügten Unterlagen ist ab dem 03.12.2021 bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Prüfungsstichtag ist der 23. Dezember 2021.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 23. Dezember 2021 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben. Sollte zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Prüfungsstichtag eine Forderung angemeldet werden, wird diese mitgeprüft, sofern hiergegen seitens des Insolvenzverwalters, der Insolvenzgläubiger oder des Schuldners kein Widerspruch erhoben wird. Verspätet eingehende Widersprüche finden keine Beachtung. Wird gegen eine angemeldete Forderung seitens des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens zum Prüfungsstichtag vorzulegen. Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Sonderkonten einzurichten und Festgeldkonten anzulegen und nach den Regeln einer Treuhandschaft zu führen. Der Insolvenzverwalter hat in Abständen von 6 Monaten ab dem Prüfungsstichtag schriftlich zu den Insolvenzakten über den Sachstand und die Geschäftsführung zu berichten.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung beginnt die Löschungsfrist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 24.09.2021
15 IN 129/21
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 129/21 · Alpha-Trade GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 129/21
- Wirksam am
- 12.08.2021
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 13071
Alpha-Trade GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 13071 ), Berliner Straße 2, 16727 Velten, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Ratz, Ballenstedter Straße 18, 10709 Berlin
ist heute, am 12. August 2021, um 09:00 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwältin Steffi Radack-Müller, Kurfürstendamm 38-39, 10719 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen, soweit nicht deren Abtretung offengelegt wurde. Er wird ermächtigt, Auskünfte über die Vermögenslage der Schuldnerin bei Dritten (Banken, Versicherungen, Behörden, Vertragspartnern usw.) einzuholen. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 12. August 2021
15 IN 129/21
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 13071 NP HRB 13071 NP: Alpha-Trade GmbH, Velten, Berliner Straße 2, 16727 Velten. Geschäftsanschrift: Berliner Straße 2, 16727 Velten. Gegenstand: An- und Verkauf, Im- und Export von: - Holzartikeln aller Art nebst …
Gegenstand: An- und Verkauf, Im- und Export von:
- Holzartikeln aller Art nebst Zubehör,
- Lebensmittel aller Art einschließlich Getränke,
- Baustoffe aller Art, Brennstoffen und Mineralölen,
- Kraftfahrzeugen incl. deren Zubehör,
- chemischen Erzeugnissen aller Art,
- elektronischen Artikeln und deren Zubehör,
- Produkten des Maschinenbaus einschließlich Zubehör,
- Agrarprodukten aller Art einschließlich Getreide, Obst und Gemüse sowie alle hiermit zusammenhängenden Handelsgeschäfte, sowie sonstige diesem Zwecken dienende logistische Dienstleistungen aller Art, sowohl genehmigungsfreien als auch genehmigungspflichtige.
Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Geschäftsführer: Ratz, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin.
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 06.11.2008
zuletzt geändert durch Beschluss vom 08.07.2013.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.05.2020 ist der Sitz der Gesellschaft von Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 122874 B) nach Velten verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs. 2 (Sitz).
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.