HRA 110644 früher Amtsgericht Leer (Ostfriesland) (Leer)

Alpha Ship GmbH MS "POLLUX" & Co. KG

Amtsgericht Aurich · Niedersachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Leer

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Registerdaten

Sitz
Leer
Datenstand
2024-12-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-22

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 91/20 · Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, vertreten durch die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Pollux", diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Danica Stubbmann · Insolvenzgericht Cuxhaven
Insolvenzgericht
Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 91/20
Wirksam am
25.06.2026
Registerbezug
Aurich, HRA 110644
12 IN 91/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, vertr. d. die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Pollux", diese vertr. d. die Geschäftsführerin Frau Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Aurich, HRA 110644), ist am 24.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 24.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 12 IN 91/20 · Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, vertreten durch die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Pollux", diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Danica Stubbmann · Insolvenzgericht Cuxhaven
Insolvenzgericht
Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 91/20
Wirksam am
12.11.2025
Registerbezug
Aurich, HRA 110644
12 IN 91/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, vertr. d. die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Pollux", diese vertr. d. die Geschäftsführerin Frau Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Aurich, HRA 110644), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 75 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 25.06.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 1.432.563,81 EUR.

Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 1.454.533,09 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

1. Es wurde ein Zuschlag wegen Degressionsausgleich gem. § 3 Abs. 1c) InsVV in Höhe von 75 % gewährt, da die große Insolvenzmasse durch einen erheblichen Arbeitsaufwand des Insolvenzverwalter erzielt wurde und die Regelvergütung angesichts der Tätigkeit in diesem Zusammenhang unangemessen wäre.

Der Insolvenzverwalter hat zur Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen gegenüber 266 Kommanditisten der Schuldnerin die im Handelsregister eingetragenen Daten der Kommanditisten geprüft und in Relation zu den Daten der Gewinnausschüttungen der Jahre 2001-2006 gesetzt. Nachdem auf diesem Weg die Erstattungsansprüche ermittelt werden konnten, wurden 266 Debitorenanschreiben erstellt und versandt. Für ca. 60 Kommanditisten haben sich verschiedene Rechtsanwälte zur Akte gemeldet, die dem Rückzahlungsbegehren mit unterschiedlichen rechtlichen Argumentationen entgegen getreten sind. Diese Einwände waren zu prüfen. Es wurden im Anschluss vom Insolvenzverwalter insgesamt rund 80 Vergleichsgespräche geführt. Ferner wurden die von dem ehemaligen Steuerberater der Schuldnerin erstellten Kapitalkonten für die Jahre 2000, 2005 bis 2007 aufbereitet und den Kommanditisten zur Verfügung gestellt. Es wurden insgesamt 300 Anschreiben gefertigt und ca. 150 E-Mails beantwortet. Um die zum 31.12.2021 drohende Verjährung der Haftungsansprüche zu hemmen, wurden insgesamt 127 Mahnbescheide beantragt. Diese Tätigkeiten stellen einen erheblich erhöhten Arbeitsaufwand in quantitativer sowie qualitativer Hinsicht gegenüber einem Normalverfahren dar.

Aus der massemehrenden Tätigkeit stammen 1.350.380,57 EUR. Für die restliche Insolvenzmasse (100.957,01 EUR) hätte sich eine Regelvergütung von 19.816,99 EUR ergeben. Die Differenz zur Regelvergütung nach der gesamten Berechnungsgrundlage beträgt 36.959,76 EUR.

Setzt man für den Betrag, der sich aus der massemehrenden Tätigkeit ergeben hat, die Staffelsätze der vorhergehenden Stufe an, ergibt sich eine Regelvergütung von 43.312,41 EUR. Diese entspricht einem Zuschlag von 76,29 % auf die Regelvergütung nach der Berechnungsgrundlage von 1.451.357,58 EUR.

Im Wege der Gesamtschau wurde der Zuschlag auf 75 % festgesetzt. Hierdurch ist ebenfalls die überlange Verfahrensdauer von ca. 4,5 Jahren abgegolten.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 30,80 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 11 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 12.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 12 IN 91/20 · Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, vertreten durch die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Pollux", diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Danica Stubbmann · Insolvenzgericht Cuxhaven
Insolvenzgericht
Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 91/20
Wirksam am
20.10.2025
Registerbezug
Aurich, HRA 110644
12 IN 91/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, vertr. d. die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Pollux", diese vertr. d. die Geschäftsführerin Frau Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Aurich, HRA 110644), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Str. 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421/515756-0, Fax: 0421/515756-10 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 1.308.810,82 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.197.203,44 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Cuxhaven, 20.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 91/20 · Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, vertreten durch die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Pollux", diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Danica Stubbmann · Insolvenzgericht Cuxhaven
Insolvenzgericht
Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 91/20
Wirksam am
18.09.2025
Registerbezug
Aurich, HRA 110644
12 IN 91/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, Blinke 4, 26789 Leer, soll eine Abschlagsverteilung stattfinden. Hierfür verfügbar sind € 598.601,72. Zu berücksichtigen sind nicht nachrangige Insolvenzforderungen in Höhe von € 1.197.203,44. Hieraus errechnet sich eine Quote für die Abschlagsverteilung in Höhe von 50 %. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven, Geschäfts-Nr. 12 IN 91/20, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Die Veröffentlichung vom 01.09.2025 ist irrtümlich erfolgt und wird zurückgenommen.

Amtsgericht Cuxhaven, 18.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 12 IN 91/20 · Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, vertreten durch die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Pollux", diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Danica Stubbmann · Insolvenzgericht Cuxhaven
Insolvenzgericht
Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 91/20
Wirksam am
01.09.2025
Registerbezug
Aurich, HRA 110644
12 IN 91/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, vertr. d. die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Pollux", diese vertr. d. die Geschäftsführerin Frau Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Aurich, HRA 110644), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Str. 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421/515756-0, Fax: 0421/515756-10 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 598.601,72 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.197.203,44 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Cuxhaven, 01.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 91/20 · Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, vertreten durch die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Pollux", diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Danica Stubbmann · Insolvenzgericht Cuxhaven
Insolvenzgericht
Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 91/20
Wirksam am
17.07.2025
Registerbezug
Aurich, HRA 110644
12 IN 91/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, vertr. d. die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Pollux", diese vertr. d. die Geschäftsführerin Frau Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Aurich, HRA 110644), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.08.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 16.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 110644 HRA 110644: Alpha Ship GmbH MS "POLLUX" & Co. KG, Leer, Blinke 4, 26789 Leer. Durch Beschluss des Amtsgerichts Cuxhaven (12 IN 91/20) vom 11.09.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfah…
HRA 110644: Alpha Ship GmbH MS "POLLUX" & Co. KG, Leer, Blinke 4, 26789 Leer. Durch Beschluss des Amtsgerichts Cuxhaven (12 IN 91/20) vom 11.09.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 91/20 · Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, vertreten durch die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Pollux", diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Danica Stubbmann · Insolvenzgericht Cuxhaven
Insolvenzgericht
Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 91/20
Wirksam am
16.09.2020
Registerbezug
Aurich, HRA 110644
12 IN 91/20: Über das Vermögen der Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, vertr.
d. die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Pollux", diese vertr. d. die
Geschäftsführerin Frau Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im
Bremischen (AG Aurich, HRA 110644), ist am 11.09.2020 um 12:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Str. 16,
28199 Bremen, Tel.: 0421-515756-0, Fax: 0421-515756-10.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.11.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 03.12.2020, 09:00 Uhr, Saal 219,
Erweiterungsbau, Deichstr. 12 a, 27472 Cuxhaven eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven,
Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 15.09.2020

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 110644 HRA 110644: Alpha Ship GmbH MS "POLLUX" & Co. KG, Leer, Blinke 4, 26789 Leer. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten di…
HRA 110644: Alpha Ship GmbH MS "POLLUX" & Co. KG, Leer, Blinke 4, 26789 Leer. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Geändert, nun: Liquidator: Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "POLLUX", Bramstedt (Amtsgericht Tostedt HRB 205414), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Veränderungen
HRA 110644 HRA 110644: Alpha Ship GmbH MS "POLLUX" & Co. KG, Leer, Blinke 4, 26789 Leer. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "POLLUX", Bramstedt (Amtsgericht Tostedt HRB …
HRA 110644: Alpha Ship GmbH MS "POLLUX" & Co. KG, Leer, Blinke 4, 26789 Leer. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "POLLUX", Bramstedt (Amtsgericht Tostedt HRB 205414).
Veränderungen
HRA 110644 HRA 110644:Alpha Ship GmbH MS "POLLUX" & Co. KG, Leer, Blinke 4, 26789 Leer.
HRA 110644:Alpha Ship GmbH MS "POLLUX" & Co. KG, Leer, Blinke 4, 26789 Leer.

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