HRA 705629
Alpha Property Management GmbH & Co. KG
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Mannheim
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Registerdaten
- Sitz
- Mannheim
- Datenstand
- 2024-06-09
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- Alpha Immobilien Management GmbH & Co. KG Mannheim
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 4 IN 2392/23 · Alpha Property Management GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 2392/23
- Wirksam am
- 01.02.2024
- Registerbezug
- Mannheim, HRA 705629
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alpha Property Management GmbH & Co. KG, Dynamostraße 3, 68165 Mannheim,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Alpha Real Estate Values GmbH (HRB 731865), diese vertreten durch den Geschäftsführer Martin Lenz,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 705629
Gegenstand des Unternehmens: die Wohnungs- und Mietverwaltung
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.02.2024 um 11.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jens Lieser
Q 7, 24, 68161 Mannheim
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 18.03.2024 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 27.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in § 157 InsO (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), § 272 InsO (Aufhebung einer Eigenverwaltung), § 276 InsO i.V.m. § 160 InsO (besonders bedeutsame Rechtshandlungen wie z.B. Veräußerung des Unternehmens, Aufnahme eines Darlehens, Führung von Rechtsstreiten mit erheblichem Streitwert, freihändige Veräußerung von Grundstücken, Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert, §§ 162, 163 InsO), § 277 InsO (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und § 284 InsO (Beauftragung des Sachwalters oder der Schuldnerin, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 15.04.2024, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal 129, 1. OG, Schloss, Westflügel, 68159 Mannheim
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 15.04.2024, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal 129, 1. OG, Schloss, Westflügel, 68159 Mannheim
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 01.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 2392/23 · Alpha Property Management GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 2392/23
- Wirksam am
- 28.11.2023
- Registerbezug
- Mannheim, HRA 705629
In dem Verfahren über den Antrag d.
Alpha Property Management GmbH & Co. KG, Dynamostraße 3, 68165 Mannheim, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Alpha Real Estate Values GmbH, Viktoriastraße 33, 68165 Mannheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 705629
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Zur Verhütung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 27.11.2023 um 21:00 Uhr vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, § 270b Absatz 1 Satz 1 InsO.
1. Zum vorläufigen Sachwalter wird
Herr Rechtsanwalt Jens Lieser
Q 7, 24, 68161 Mannheim
bestellt.
2. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§§ 21 Absatz 2 Nummer 3, 270c Absatz 3 InsO).
3. Der vorläufige Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen und die Geschäftsführung sowie die Ausgaben für die Lebensführung zu überwachen. Sie ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Sachwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 274 Absatz 2 Satz 1 und 3, 22 Absatz 3 InsO).
4. Stellt der vorläufige Sachwalter Umstände fest, die erwarten lassen, dass die Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird, so hat er dies unverzüglich dem Insolvenzgericht anzuzeigen (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 274 Absatz 3 Satz 1 InsO); ggf. ist gemäß § 274 Absatz 3 Satz 2 InsO zu verfahren.
5. Die Schuldnerin ist bis zur Entscheidung über den Insolvenzeröffnungsantrag berechtigt, unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters die künftige Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen, jedoch nur zu dem Zweck der künftigen gemeinschaftlichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger.
6. Zahlungen für Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer im Sinne von § 266a StGB an die jeweiligen Sozialkassen dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters erfolgen.
7. Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob ein für die Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und ob eine kostendeckende Masse vorhanden ist.
8. Der vorläufige Sachwalter wird gemäß § 270c Absatz 1 InsO beauftragt Bericht zu erstatten über
a. die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und durchführbar erscheint;
b. die Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchführung als Grundlage für die Eigenverwaltungsplanung, insbesondere für die Finanzplanung;
c. das Bestehen von Haftungsansprüchen der Schuldnerin gegen amtierende oder ehemalige Mitglieder der Organe.
9. Die Schuldnerin hat dem Gericht und dem vorläufigen Sachwalter unverzüglich wesentliche Änderungen mitzuteilen, welche die Eigenverwaltungsplanung betreffen (§ 270c Absatz 2 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 27.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 705629 HRA 705629: Alpha Property Management GmbH & Co. KG, Mannheim, N 3, 10, 68161 Mannheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Dynamostraße 3, 68165 Mannheim.
HRA 705629 HRA 705629: Alpha Property Management GmbH & Co. KG, Mannheim, N 3, 10, 68161 Mannheim. Einzelprokura: Wilk, Martin, Gorxheimertal, *XX.XX.XXXX.
HRA 705629 HRA 705629: Alpha Property Management GmbH & Co. KG, Mannheim, N 3, 10, 68161 Mannheim. Einzelprokura: Gebhardt, Denis, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Dr. Weiler, Hans Jürgen, Mannheim, *…
HRA 705629 HRA 705629: Alpha Property Management GmbH & Co. KG, Mannheim, N 3, 10, 68161 Mannheim. Prokura erloschen: Rossel, Sebastian, Mannheim, *XX.XX.XXXX.
HRA 705629 HRA 705629: Alpha Property Management GmbH & Co. KG, Mannheim, N 3, 10, 68161 Mannheim. Einzelprokura: Rossel, Sebastian, Mannheim, *XX.XX.XXXX.
HRA 705629 HRA 705629: Alpha Property Management GmbH & Co. KG, Mannheim, Friedrichsplatz 8, 68165 Mannheim. Änderung der Geschäftsanschrift: N 3, 10, 68161 Mannheim.
HRA 705629 HRA 705629: Alpha Property Management GmbH & Co. KG, Mannheim, Friedrichsplatz 8, 68165 Mannheim. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Alpha Real Estate Values GmbH, Mannheim (Amtsgericht Man…
HRA 705629 HRA 705629: Alpha Property Management GmbH & Co. KG, Mannheim, Friedrichsplatz 8, 68165 Mannheim. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäft…
HRA 705629 HRA 705629: Alpha Property Management GmbH & Co. KG, Mannheim, Friedrichsplatz 8, 68165 Mannheim. Personenbezogene Daten geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Alpha Real Estate Holding GmbH, Mann…
HRA 705629 HRA 705629:Alpha Immobilien Management GmbH & Co. KG, Mannheim, Friedrichsplatz 8, 68165 Mannheim.Firma geändert; nun: Alpha Property Management GmbH & Co. KG. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußer…
HRA 705629 HRA 705629:Alpha Immobilien Management GmbH & Co. KG, Mannheim, Augustaanlage 57, 68165 Mannheim.(Wohnungs- und Mietverwaltung.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Augustaanlage 57, 68165 Mannheim. …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.