HRB 32012

+ Alpha Pharmaceuticals GmbH

Amtsgericht Kaiserslautern · Rheinland-Pfalz

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Kaiserslautern

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Registerdaten

Sitz
Kaiserslautern
Datenstand
2025-01-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-02

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. 1 Alpha Pharma GmbH Kaiserslautern
  2. 1+ Alpha Pharmaceuticals GmbH Kaiserslautern

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Veränderungen
HRB 32012 HRB 32012: + Alpha Pharmaceuticals GmbH, Kaiserslautern, Kohlenhofstraße 10, 67663 Kaiserslautern. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 32012: + Alpha Pharmaceuticals GmbH, Kaiserslautern, Kohlenhofstraße 10, 67663 Kaiserslautern. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 14/20 · + Alpha Pharmaceuticals GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 14/20
Wirksam am
06.05.2020
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 32012
1 IN 14/20: Über das Vermögen der + Alpha Pharmaceuticals GmbH,
Kohlendorfstraße 10, 67663 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 32012),
vertr. d.: 1. Shan Hassam, 1406 Coventry Road, B25 8AE Birmingham,
GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), 2. Abbas Kanani, 1406 Coventry Road, B25
8AE Birmingham, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2020 um 08:00
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Paul Wieschemann, Flickerstal 2, 67657
Kaiserslautern, Tel.: 0631/341950, Fax: 0631/470269.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.06.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 03.07.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (03.06.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (03.07.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Der Insolvenzverwalter hat die Masseunzulänglichkeit nach § 208 InsO angezeigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
-Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Kaiserslautern, 06.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 32012 HRB 32012: + Alpha Pharmaceuticals GmbH, Kaiserslautern, Kohlenhofstraße 10, 67663 Kaiserslautern. Durch Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern (1 IN 14/20) vom 17.02.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzver…
HRB 32012: + Alpha Pharmaceuticals GmbH, Kaiserslautern, Kohlenhofstraße 10, 67663 Kaiserslautern. Durch Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern (1 IN 14/20) vom 17.02.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 14/20 · + Alpha Pharmaceuticals GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 14/20
Wirksam am
19.02.2020
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 32012
1 IN 14/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der + Alpha
Pharmaceuticals GmbH, Kohlendorfstraße 10, 67663 Kaiserslautern (AG
Kaiserslautern, HRB 32012), vertr. d.: 1. Shan Hassam, 1406 Coventry Road, B25
8AE Birmingham, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), 2. Abbas Kanani, 1406
Coventry Road, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), ist am 17.02.2020 um 16:00
Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet
worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Paul Wieschemann, Flickerstal 2, 67657 Kaiserslautern, Tel.: 0631/
341950, Fax: 0631/470269 bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen
werden.

Amtsgericht Kaiserslautern, 18.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 32012 HRB 32012: 1+ Alpha Pharmaceuticals GmbH, Kaiserslautern, Kohlenhofstraße 10, 67663 Kaiserslautern. Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und…
HRB 32012: 1+ Alpha Pharmaceuticals GmbH, Kaiserslautern, Kohlenhofstraße 10, 67663 Kaiserslautern. Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: + Alpha Pharmaceuticals GmbH.
Veränderungen
HRB 32012 HRB 32012: 1 Alpha Pharma GmbH, Kaiserslautern, Kohlenhofstraße 10, 67663 Kaiserslautern. Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und…
HRB 32012: 1 Alpha Pharma GmbH, Kaiserslautern, Kohlenhofstraße 10, 67663 Kaiserslautern. Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: 1+ Alpha Pharmaceuticals GmbH.
Neueintragungen
HRB 32012 HRB 32012: 1 Alpha Pharma GmbH, Kaiserslautern, Kohlenhofstraße 10, 67663 Kaiserslautern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2015, geändert durch Beschluss vom 20.01.2016. …
HRB 32012: 1 Alpha Pharma GmbH, Kaiserslautern, Kohlenhofstraße 10, 67663 Kaiserslautern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2015, geändert durch Beschluss vom 20.01.2016. Die Gesellschafterversammlung vom 16.02.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 103315) nach Kaiserslautern beschlossen. Geschäftsanschrift: Kohlenhofstraße 10, 67663 Kaiserslautern. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind der Import, Handel und Vertrieb von pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischen Hilfsmitteln und medizinisch-technischen Geräten und Ausrüstungen sowie mit allen Waren, die in Apotheken, Drogerien und ähnlichen Geschäften verkauft werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hassam, Shan, Birmingham/Vereinigtes Königreich / Großbritannien, *XX.XX.XXXX; Kanani, Abbas, Birmingham/Vereinigtes Königreich / Großbritannien, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.