HRB 40051

alpha Personal-Service GmbH

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Offenbach am Main
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
04.03.2021
Datenstand
2025-10-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Dieter Gerbig

Heusenstamm

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-28

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung und die gewerbliche Vermittlung von Arbeitnehmern sowie die Durchführung von Personalberatung und -training.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 8 IN 20/21 · alpha Personal-Service GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 20/21
Wirksam am
20.02.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 40051
Geschäftsnummer: 8 IN 20/21. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der alpha Personal-Service GmbH, Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 40051), vertr. d.: Dieter Gerbig, VH, Lachwiesen 204, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:

1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Begründung:

Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gemäß § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Absatz 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
Vorliegend waren Zuschläge aufgrund der vom Insolvenzverwalter konkret entwickelten Tätigkeiten in Höhe von insgesamt 175 % als angemessen festzusetzen.
Zuschläge waren zu berücksichtigen für die Bearbeitung der arbeitsrechtlichen Sachverhalte, für die Betriebsfortführung, den Forderungseinzug unter Berücksichtigung der Anzahl der Debitoren, wegen mehrerer Betriebsstätten, der übertragenden Sanierung sowie der hohen Gläubigerzahl. Eine Minderung war gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. a) InsVV zu berücksichtigen.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 2.198.046,43 EURO ausgegangen.
Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 % danach 10% der gesetzlichen Vergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des Insolvenzverwalters beträgt.
Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten.
Zusätzlich zur Vergütung und den Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 19.02.2025.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 20/21 · alpha Personal-Service GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 20/21
Wirksam am
10.01.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 40051
8 IN 20/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der alpha Personal-Service GmbH, Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 40051), vertr. d.: Dieter Gerbig, Am Erlenbach 69, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 10.02.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 06.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 20/21 · alpha Personal-Service GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 20/21
Wirksam am
07.12.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 40051
Geschäftsnummer: 8 IN 20/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der alpha Personal-Service GmbH, Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 40051), vertr. d.: Dieter Gerbig, Am Erlenbach 69, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.

Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Begründung:

Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit gesondert vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1 - 9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11 - 13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).

Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung.

Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen. Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf 2.018.216,08 EURO.

Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung oder Minderung der Grundvergütung vorgenommen werden.

Vorliegend war die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, aufgrund dessen konkret entwickelten Tätigkeiten um insgesamt 126 % zu erhöhen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.

Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.

Auf den Akteninhalt wird Bezug genommen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 07.12.2021.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 40051 HRB 40051: alpha Personal-Service GmbH, Offenbach am Main, Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main. Prokura erloschen: Gerbig, Marion Katharina, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund …
HRB 40051: alpha Personal-Service GmbH, Offenbach am Main, Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main. Prokura erloschen: Gerbig, Marion Katharina, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 20/21 · alpha Personal-Service GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 20/21
Wirksam am
02.03.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 40051
Geschäftsnummer: 8 IN 20/21

Am 01.03.2021 um 08:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das
Vermögen alpha Personal-Service GmbH, Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main
(AG Offenbach am Main, HRB 40051), vertr. d.: Dieter Gerbig, Am Erlenbach 69,
63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer).

Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, (Ffm.-Fach 447),
Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/95 91 10 - 0, Fax: 069/95
91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de, bestellt worden.

Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich durchgeführt.

Anmeldefrist: 14.04.2021.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 14.04.2021.

b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).

Es wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine
schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:

- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),

- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),

- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,

- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und

Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),

- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe
gem.

§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus
oder

beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der
Insolvenzver-

walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen
Tätigkeit

zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im
Insolvenzver-

fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).

- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie

kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und

ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)

insbesondere:

· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,

· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,

· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich

oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung

unter Wert (§§ 162,163 InsO),

abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw.
Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 26.04.2021 beim
Insolvenzgericht einzureichen.

Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen
Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten
wird.

Hinweise:

· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem
Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin
entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 02.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 20/21 · alpha Personal-Service GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 20/21
Wirksam am
01.03.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 40051
8 IN 20/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

alpha Personal-Service GmbH, Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main (AG
Offenbach am Main, HRB 40051),

vertreten durch: Dieter Gerbig, Am Erlenbach 69, 63263 Neu-Isenburg,
(Geschäftsführer),

wird heute um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, (Ffm.-Fach 447), Hynspergstraße 24, 60322
Frankfurt am Main, Tel.: 069/95 91 10 - 0, Fax: 069/95 91 10 - 80, E-Mail:
mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, den 01.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 20/21 · alpha Personal-Service GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 20/21
Wirksam am
22.02.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 40051
8 IN 20/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der

alpha Personal-Service GmbH, Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main (AG
Offenbach am Main, HRB 40051),

vertreten durch: Dieter Gerbig, Am Erlenbach 69, 63263 Neu-Isenburg,
(Geschäftsführer),

wird der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, zu Lasten der späteren
Insolvenzmasse:

Kostenzusagen zum Zwecke der Aufrechterhaltung und Versorgung des
Geschäftsbetriebes der Schuldnerin, insbesondere für

- die Belieferung mit Strom und Gas (Lieferanten: EVO Energieversorgung
Offenbach AG; DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH),

- Büro- und Sanitärbedarf (Dienstleister u. a. Ille Papier-Service GmbH;
Deutsche Post AG; Telefrank Vertriebs GmbH),

- Telekommunikation und Internet (Dienstleister: Swyx Solutions GmbH;
Telekom Deutschland GmbH; Vodafone Hessen GmbH & Co. KG),

- Lohn- und Finanzbuchhaltung (Dienstleister: Peter Hörning GmbH & Co.
KG; Voigt, Lohse & Kämmerer Steuerberater) sowie für

- IT, Sicherheit und Gesundheit (Dienstleister: Landwehr Computer und
Software GmbH; BWS Sicherheitsdienste GmbH; Evonik Operations GmbH)

bis zu monatlich € 50.000,00 nett abzugeben.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, den 22.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 20/21 · alpha Personal-Service GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 20/21
Wirksam am
19.01.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 40051
8 IN 20/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der

alpha Personal-Service GmbH, Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main (AG
Offenbach am Main, HRB 40051),

vertreten durch: Dieter Gerbig, Am Erlenbach 69, 63263 Neu-Isenburg,
(Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigte:

MENTOR SOCIETÄT AG, Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau,

wird der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, ein Darlehen zur
Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes der Bundesagentur für Arbeit für den
Zeitraum 1.12.2020 bis einschließlich 28.2.2021 für bis zu 227 Arbeitnehmer und
einer monatlichen Nettolohnsumme in Höhe von bis zu 600.000,00 Euro
(Gesamtsumme 1,8 Mio. Euro) bei einem Zinssatz von 7,5% zzgl. einer einmaligen
Bearbeitungsgebühr in Höhe von ca. 18.000,00 Euro bei der Deutschen Bank AG
aufzunehmen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, den 18.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 20/21 · alpha Personal-Service GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 20/21
Wirksam am
12.01.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 40051
Az.: 8 IN 20/21 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der alpha
Personal-Service GmbH, Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am
Main, HRB 40051), vertr. d.: Dieter Gerbig, Am Erlenbach 69, 63263
Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), ist am 12.01.2021 gegen die Antragstellerin
die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit
Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit
hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr
möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, (Ffm.-Fach 447),
Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/95 91 10 - 0, Fax: 069/95
91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 12.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 40051 HRB 40051:alpha Personal-Service GmbH, Offenbach am Main, Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main.Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines …
HRB 40051:alpha Personal-Service GmbH, Offenbach am Main, Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main.Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Gerbig, Marion Katharina, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 40051 HRB 40051:alpha Personal-Service GmbH, Offenbach am Main, Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main.Nicht mehr Geschäftsführerin: Gerbig, Marion Katharina, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX.
HRB 40051:alpha Personal-Service GmbH, Offenbach am Main, Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main.Nicht mehr Geschäftsführerin: Gerbig, Marion Katharina, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 40051 alpha Personal-Service GmbH, Offenbach am Main, Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main. Geschäftsanschrift: Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main. Bestellt als Geschäftsführerin: Gerbig, Marion Katharina,…
alpha Personal-Service GmbH, Offenbach am Main, Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main. Geschäftsanschrift: Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main. Bestellt als Geschäftsführerin: Gerbig, Marion Katharina, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.