HRB 241772

Alpha DriveService GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Puchheim

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Registerdaten

Sitz
Puchheim
Datenstand
2024-03-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 296/21 · Alpha DriveService GmbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 296/21
Wirksam am
01.10.2026
Registerbezug
München, HRB 241772
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha DriveService GmbH, Brandstadl 4, 85399 Hallbergmoos findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 0,00 € Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind 685.155,74 € Forderungen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Landshut -Insolvenzgericht- Geschäftszeichen: IN 296/21 niedergelegt.

Amtsgericht Landshut -Insolvenzgericht-

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 296/21 · Alpha DriveService GmbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 296/21
Wirksam am
15.09.2026
Registerbezug
München, HRB 241772
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 296/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Alpha DriveService GmbH, Brandstadl 4, 85399 Hallbergmoos, vertreten durch den Geschäftsführer Kalinchuk Oleksandr, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 241772
- Schuldnerin -

Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 04.09.2026.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 14.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin IN 296/21 · Alpha DriveService GmbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 296/21
Wirksam am
15.09.2026
Registerbezug
München, HRB 241772
IN 296/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Alpha DriveService GmbH, Brandstadl 4, 85399 Hallbergmoos, vertreten durch den Geschäftsführer Kalinchuk Oleksandr, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 241772
- Schuldnerin -

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.11.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 685.155,74 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 10.932,19 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 14.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 241772 HRB 241772: Alpha DriveService GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, Brandstadl 4, 85399 Hallbergmoos. Prokura erloschen: Dr. Pradhan, Kedar Man, Berlin, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft…
HRB 241772: Alpha DriveService GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, Brandstadl 4, 85399 Hallbergmoos. Prokura erloschen: Dr. Pradhan, Kedar Man, Berlin, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 07.09.2021 (Az. IN 296/21) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Veränderungen
HRB 241772 HRB 241772: Alpha DriveService GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, Brandstadl 4, 85399 Hallbergmoos. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Mokrushyn, Oleg, Puchheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer:…
HRB 241772: Alpha DriveService GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, Brandstadl 4, 85399 Hallbergmoos. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Mokrushyn, Oleg, Puchheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Kalinchuk, Oleksandr, Aystetten, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 241772 HRB 241772: Alpha DriveService GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, Heussstraße 6, 82178 Puchheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Brandstadl 4, 85399 Hallbergmoos.
HRB 241772: Alpha DriveService GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, Heussstraße 6, 82178 Puchheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Brandstadl 4, 85399 Hallbergmoos.
Veränderungen
HRB 241772 HRB 241772: Alpha DriveService GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, Heussstraße 6, 82178 Puchheim. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Neuss, 41469 Neuss, Geschäf…
HRB 241772: Alpha DriveService GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, Heussstraße 6, 82178 Puchheim. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Neuss, 41469 Neuss, Geschäftsanschrift: Hochstadenstraße 13-17, 41469 Neuss. Einzelprokura beschränkt auf die Hauptniederlassung: Dr. Pradhan, Kedar Man, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 241772 HRB 241772: Alpha DriveService GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, Heussstraße 6, 82178 Puchheim. Prokura erloschen: Tahan, Marc, Berlin, *XX.XX.XXXX.
HRB 241772: Alpha DriveService GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, Heussstraße 6, 82178 Puchheim. Prokura erloschen: Tahan, Marc, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 241772 HRB 241772: Alpha DriveService GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, Heussstraße 6, 82178 Puchheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.06.2018. Geschäftsanschrift: Heuss…
HRB 241772: Alpha DriveService GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, Heussstraße 6, 82178 Puchheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.06.2018. Geschäftsanschrift: Heussstraße 6, 82178 Puchheim. Gegenstand des Unternehmens: Personenbeförderung mit Taxis und/oder Mietwagen sowie Autovermietung. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mokrushyn, Oleg, Puchheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Dr. Pradhan, Kedar Man, Berlin, *XX.XX.XXXX; Tahan, Marc, Berlin, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.