HRB 204769
Alpha Drilling & Production GmbH
aktuell 18 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Lüneburg
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Registerdaten
- Sitz
- Lüneburg
- Datenstand
- 2024-03-19
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Alpha Drilling & Production GmbH Kirchgellersen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 46 IN 60/20 · Alpha Drilling & Production GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
- Insolvenzgericht
- Lüneburg
- Aktenzeichen
- 46 IN 60/20
- Wirksam am
- 07.11.2025
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 204769
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 03.12.2025, 11:00 Uhr, 314, Hauptgebäude, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Lüneburg, 06.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 46 IN 60/20 · Alpha Drilling & Production GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
- Insolvenzgericht
- Lüneburg
- Aktenzeichen
- 46 IN 60/20
- Wirksam am
- 08.07.2022
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 204769
46 IN 60/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Drilling & Production GmbH, Otto-Brenner-Straße 3a, 21337 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 204769), vertr. d.: 1. Jens Möllering, Auf dem Sand 27, 21271 Hanstedt, (Geschäftsführer), wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss vom 21.06.2022 hinsichtlich des Erlassdatums berichtigt.
Statt 07.06.2022 muss es richtigerweise heißen 21.06.2022.
Amtsgericht Lüneburg, 08.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 46 IN 60/20 · Alpha Drilling & Production GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
- Insolvenzgericht
- Lüneburg
- Aktenzeichen
- 46 IN 60/20
- Wirksam am
- 22.06.2022
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 204769
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 65 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.06.2022 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 544.133,86 EUR zugrunde gelegt. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Sachwalters richtet sich gemäß § 10 InsVV nach den Bestimmungen für die Vergütung des Insolvenzverwalters. Bei vorzeitiger Beendigung der Eigenverwaltung kann die Festsetzung auf Grund eines Schätzwertes der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Verfahrens herangezogen werden (Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 4. Aufl. 2019, § 12 InsVV, Rn. 7). Die Berechnungsgrundlage wurde in dem Vergütungsfestsetzungsantrag nachvollziehbar dargestellt.
Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem Sachwalter steht nach § 12 InsVV daraus ein Bruchteil von 60 % zu. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
.
II.
Daneben wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 65 % geltend gemacht. Grundsätzlich sind bei entsprechendem Mehraufwand auch dem Sachwalter Zuschläge zu gewähren (BGH, Beschluss vom 21.07.2016, IX ZB 70/14, juris).
1. Für die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter wurde ein Zuschlag von 25 % der Regelvergütung geltend gemacht. Da der vorläufige Sachwalter über keinen eigenen Vergütungsanspruch verfügt, soll dem Mehraufwand für die vorläufige Sachwaltung regelmäßig mit einem Zuschlag von 25 % Rechnung getragen werden (BGH, Beschluss vom 21.07.2016, IX ZB 70/14).
2. Für den Mehraufwand auf Grund der gerichtlichen Anordnung eines Zustimmungsvorbeshalts wird ein Zuschlag von 10 % geltend gemacht. Ein Zuschlag für die Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts ist bereits in § 12 Abs. 2 InsVV gesetztlich vorgesehen und mit 10 % angemessen angesetzt.
3. Da die Schuldnerin weder personell noch fachlich in der Lage war, die Insolvenzgeldvorfinanzierung zu beantragen, wurde dies zusätzlich durch den Sachwalter vorgenommen, obwohl dies nicht zu seinen üblichen Aufgaben gehörte. Hierfür wird ein Zuschlag von 10 % in Ansatz gebracht.
4. Für die Überprüfung eines durch die Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans ist ein zusätzlicher Aufwand entstanden, der nicht mit der Regelvergütung abgegolten ist. Hierfür wird ein Zuschlag von 20 % geltend gemacht. Dabei ist es unerheblich, ob der Insolvenzplan letztlich zur Umsetzung gelangt ist. Allein der zusätzliche Arbeitsaufwand ist zu honorieren.
Die Zuschläge sind entstanden und erscheinen auch in der Gesamtbetrachtung der Höhe nach angemessen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Lüneburg, 07.06.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 46 IN 60/20 · Alpha Drilling & Production GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
- Insolvenzgericht
- Lüneburg
- Aktenzeichen
- 46 IN 60/20
- Wirksam am
- 15.06.2022
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 204769
1. Der Beschluss der Gläubigerversammlung über die Beauftragung eines seitens der Gläubigerversammlung vorgegebenen Dienstleisters zur Prüfung und gerichtlichen Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen wird aufgehoben.
2. Der hilfsweise gefasste Beschluss der Gläubigerversammlung über die Beauftragung eines seitens der Gläubigerversammlung vorgegebenen Dienstleisters im Rahmen der Prozesskostenhilfebewilligung wird aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Lüneburg, 14.06.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 46 IN 60/20 · Alpha Drilling & Production GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
- Insolvenzgericht
- Lüneburg
- Aktenzeichen
- 46 IN 60/20
- Wirksam am
- 08.04.2022
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 204769
wird die Tagesordnung für die Gläubigerversammlung am 27.04.2022 auf Antrag des Insolvenzverwalters wie folgt ergänzt:
Abstimmung der Gläubigerversammlung über die gerichtliche Geltendachung der Anfechtungsansprüche von Gehaltszahlungen ohne Gegenleistung von insgesamt 98.300,00 €
Amtsgericht Lüneburg, 07.04.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 46 IN 60/20 · Alpha Drilling & Production GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
- Insolvenzgericht
- Lüneburg
- Aktenzeichen
- 46 IN 60/20
- Wirksam am
- 23.03.2022
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 204769
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 27.04.2022, 10:00 Uhr, Saal 314, Hauptgebäude, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
" Bestellung eines Sachverständigen durch das Insolvenzgericht zu Lasten der Insolvenzmasse mit dem Aufgabenkreis:
o Prüfung von Anfechtungsansprüchen gegen Frau Kathrin Möllering aus dem Übertragungsvertrag vom 16.07.2019 über die Geschäftsanteile an der Fa. BC-drilling-tools GmbH zu einem Wert in Höhe von 180.000,00 €
" Sofern sich aus der Prüfung Anfechtungsansprüche gegen Frau Kathrin Möllering ergeben, wird der Insolvenzverwalter ermächtigt, zu Lasten der Insolvenzmasse einen insolvenzrechtlich fachkundigen Dritten mit der Durchsetzung der Anfechtungsansprüche zu beauftragen und nötigenfalls einen entsprechenden Rechtsstreit zu führen
" Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Anfechtungsansprüche nach § 135 InsO in Höhe von 151.000 € gegen Herrn Jens Möllering (Geschäftsführer der Schuldnerin) durchzusetzen und nötigenfalls einen entsprechenden Rechtsstreit zu führen
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Lüneburg, 22.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 46 IN 60/20 · Alpha Drilling & Production GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
- Insolvenzgericht
- Lüneburg
- Aktenzeichen
- 46 IN 60/20
- Wirksam am
- 22.11.2021
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 204769
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Sachwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Lüneburg, 22.11.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 46 IN 60/20 · Alpha Drilling & Production GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
- Insolvenzgericht
- Lüneburg
- Aktenzeichen
- 46 IN 60/20
- Wirksam am
- 18.10.2021
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 204769
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 17.11.2021, 10:00 Uhr, Saal 314, Hauptgebäude, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg.
Der Termin dient der Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Lüneburg, 14.10.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 46 IN 60/20 · Alpha Drilling & Production GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
- Insolvenzgericht
- Lüneburg
- Aktenzeichen
- 46 IN 60/20
- Wirksam am
- 16.09.2021
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 204769
Amtsgericht Lüneburg, 16.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 46 IN 60/20 · Alpha Drilling & Production GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
- Insolvenzgericht
- Lüneburg
- Aktenzeichen
- 46 IN 60/20
- Wirksam am
- 06.09.2021
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 204769
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Lüneburg, 06.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 46 IN 60/20 · Alpha Drilling & Production GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
- Insolvenzgericht
- Lüneburg
- Aktenzeichen
- 46 IN 60/20
- Wirksam am
- 26.07.2021
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 204769
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.08.2021 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Lüneburg, 23.07.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 46 IN 60/20 · Alpha Drilling & Production GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
- Insolvenzgericht
- Lüneburg
- Aktenzeichen
- 46 IN 60/20
- Wirksam am
- 20.07.2021
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 204769
Amtsgericht Lüneburg, 20.07.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 204769 HRB 204769: Alpha Drilling & Production GmbH, Lüneburg, Otto-Brenner-Straße 3 A, 21337 Lüneburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg (46 IN 60/20) vom 01.02.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft …
Forderungsprüfung 46 IN 60/20 · Alpha Drilling & Production GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
- Insolvenzgericht
- Lüneburg
- Aktenzeichen
- 46 IN 60/20
- Wirksam am
- 04.02.2021
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 204769
Otto-Brenner-Straße 3a, 21337 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 204769), vertr. d.:
Jens Möllering, Auf dem Sand 27, 21271 Hanstedt, (Geschäftsführer), ist am
01.02.2021 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Hendrik A. Könemann, Lise-Meitner-Str. 2, 21337
Lüneburg, Tel.: 04131 / 400400, Fax: 04131 / 4004049, E-Mail:
inso@kanzlei-koenemann.de.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die
Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter
Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung
bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.03.2021
anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 12.04.2021.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung,
vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die
Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung
(§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (15.03.2021)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (12.04.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht,
keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Lüneburg, 02.02.2021
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 204769 HRB 204769: Alpha Drilling & Production GmbH, Kirchgellersen, Otto-Brenner-Straße 3 A, 21337 Lüneburg. Die Gesellschafterversammlung vom 17.04.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit…
HRB 204769 HRB 204769: Alpha Drilling & Production GmbH, Kirchgellersen, Industriestraße 18, 21394 Kirchgellersen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Otto-Brenner-Straße 3 A, 21337 Lüneburg. Wohnort geändert, nun: Geschä…
HRB 204769 HRB 204769:Alpha Drilling & Production GmbH, Kirchgellersen, Industriestraße 18, 21394 Kirchgellersen.Bestellt als Geschäftsführer: Ulrich, Volker, Leutkirch, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit…
HRB 204769 Alpha Drilling & Production GmbH, Kirchgellersen, Industriestraße 18, 21394 Kirchgellersen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 27.12…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.