HRB 34013
ALPENA BAU GmbH
aktuell 3 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Im Ziegelkamp 12, 44532 LünenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Lünen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 11.07.2025
- Datenstand
- 2025-09-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Enes Hodovic
Dortmund
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenSead Hodovic
Dortmund
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenGeschäftsanschrift
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Alpena Nord UG (haftungsbeschränkt)
HRB 37367 · Amtsgericht Dortmund
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- ALPENA Bau GmbH Dortmund
Gegenstand des Unternehmens
die Durchführung von Bauarbeiten aller Art, Abbrucharbeiten, der Baustoffhandel sowie der Im- und Export von Baustoffen und Fahrzeuge aller Art.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 251 IN 1075/24 · ALPENA BAU GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 251 IN 1075/24
- Wirksam am
- 01.04.2025
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 34013
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34013 eingetragenen ALPENA BAU GmbH, gegründet am 01.04.2022, Im Ziegelkamp 12, 44532 Lünen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Enes Hodovic, Schubertstr. 25, 44145 Dortmund und Herrn Sead Hodovic,
Geschäftszweig: die Durchführung von Bauarbeiten aller Art, Abbrucharbeiten, der Baustoffhandel sowie der Im- und Export von Baustoffen und Fahrzeuge aller Art.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2025, um 06:26 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 251 IN 1075/24 und 251 IN 21/25 und 251 IN 12/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Nada Nasser, Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 26.05.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 12.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
251 IN 1075/24
Amtsgericht Dortmund, 01.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 251 IN 1075/24 · ALPENA BAU GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 251 IN 1075/24
- Wirksam am
- 27.01.2025
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 34013
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34013 eingetragenen ALPENA BAU GmbH, Im Ziegelkamp 12, 44532 Lünen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Enes Hodovic, Schubertstr. 25, 44145 Dortmund und Herrn Sead Hodovic,
Geschäftszweig: die Durchführung von Bauarbeiten aller Art, Abbrucharbeiten, der Baustoffhandel sowie der Im- und Export von Baustoffen und Fahrzeuge aller Art.
ist am 24.01.2025, um 18:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Nada Nasser, Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
251 IN 1075/24
Amtsgericht Dortmund, 24.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 34013 HRB 34013: ALPENA Bau GmbH, Dortmund, Karl-Prümer-Straße 16, 44141 Dortmund. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.04.2022 Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2022 hat die Än…
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