HRB 711039
ALNO Logistik&Service GmbH
aktuell 34 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Pfullendorf
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Registerdaten
- Sitz
- Pfullendorf
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- logismo Möbellogistik Spedition S.I.G. GmbH Pfullendorf
- logismo Möbellogistik GmbH Pfullendorf
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 10 IN 94/17 · ALNO Logistik&Service GmbH · Insolvenzgericht Hechingen
- Insolvenzgericht
- Hechingen
- Aktenzeichen
- 10 IN 94/17
- Wirksam am
- 26.08.2025
- Registerbezug
- Ulm, HRB 711039
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALNO Logistik&Service GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Arndt Kumpmann
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 711039
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL Boege Rohde Luebbehuesen, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann, anchor Rechtsanwälte, Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart
- Insolvenzverwalter -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Jürgen Sulz, Siemensstraße 22, 72766 Reutlingen, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sonderinsolvenzverwalters vom 01.08.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.759.839,35 EUR auszugehen.
Dem Sonderinsolvenzverwalter war eine Vergütung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Sonderinsolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 25.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 10 IN 94/17 · ALNO Logistik&Service GmbH · Insolvenzgericht Hechingen
- Insolvenzgericht
- Hechingen
- Aktenzeichen
- 10 IN 94/17
- Wirksam am
- 08.12.2022
- Registerbezug
- Ulm, HRB 711039
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALNO Logistik&Service GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Arndt Kumpmann
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 711039
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL Boege Rohde Luebbehuesen, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann, anchor Rechtsanwälte, Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart
- Insolvenzverwalter -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann, Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 20.10.20022.Da im vorliegenden Verfahren die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung am 13.07.2017 erfolgte, findet auf die Vergütung des vorläufigen Sachwalters der neue § 12a InsVV keine Anwendung. Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters bestimmt sich im vorliegenden Verfahren nach alter Rechtslage. Dem vorläufigen Sachwalter steht gem. §§ 270a, 274 Abs. 1 i. V. m. §§ 63 bis 65 InsO eine Vergütung zu. Der Vergütungsanspruch des vorläufigen Sachwalters wurde nicht eigenständig geregelt. Nach Auffassung des BGH ist § 12 InsVV für den vorläufigen Sachwalter entsprechend anzuwenden (Beschluss BGH vom 22.09.16 -IX ZB 71/14 und Beschluss BGH vom 21.07.16 -IX ZB 70/14-). Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters beträgt im Normalfall 25% der Regelvergütung des Insolvenzverwalters. Wird der vorläufige Sachwalter, wie im vorliegenden Verfahren geschehen, nicht zum endgültigen Sachwalter bestellt, hat er Anspruch auf anteilige Vergütung. Es ist dann von einem eigenständigen Vergütungsanspruch des vorläufigen Sachwalters auszugehen (Beschluss BGH vom 21.07.16 -IX ZB 70/14-) . Nach § 10 InsVV gelten für die Vergütung des Sachwalters die Vorschriften des ersten Abschnitts der InsVV entsprechend. Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.959.730,89 EUR auszugehen. Der vorl. Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 50 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 20.10.2022 wird Bezug genommen.Dem vorläufigen Sachwalter war eine Vergütung in Höhe von 50.208,46 EUR festzusetzen. Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 50 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.Die dem vorläufigen Sachwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von 250,00 EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.Unter Berücksichtigung aller Faktoren ist die festgesetzte Vergütung angemessen und wird dem hier vorliegenden konkreten Einzelfall gerecht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 18.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 94/17 · ALNO Logistik&Service GmbH · Insolvenzgericht Hechingen
- Insolvenzgericht
- Hechingen
- Aktenzeichen
- 10 IN 94/17
- Wirksam am
- 25.10.2022
- Registerbezug
- Ulm, HRB 711039
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALNO Logistik&Service GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf,
vertreten durch den Geschäftsführer Arndt Kumpmann, c/o ALNO Logistik&Service
GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 711039
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL Boege Rohde Luebbehuesen, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann, anchor Rechtsanwälte, Kronprinzstraße
16, 70173 Stuttgart
- Insolvenzverwalter -
hat der Insolvenzverwalter am 22.01.2020 angezeigt, dass voraussichtlich
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 18.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 10 IN 94/17 · ALNO Logistik&Service GmbH · Insolvenzgericht Hechingen
- Insolvenzgericht
- Hechingen
- Aktenzeichen
- 10 IN 94/17
- Wirksam am
- 06.10.2022
- Registerbezug
- Ulm, HRB 711039
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALNO Logistik&Service GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf,
vertreten durch den Geschäftsführer Arndt Kumpmann
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 711039
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL Boege Rohde Luebbehuesen, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann, anchor Rechtsanwälte, Kronprinzstraße
16, 70173 Stuttgart
- Insolvenzverwalter -
1. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des
Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit, Weingartenstraße 3, 77654
Offenburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 25.07.2022.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im
eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 4,98832 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG
EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe
von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für Auslagen in
Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen
öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet
(www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum
Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine
besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs.
1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis
(Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen
öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet
(www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum
Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine
besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs.
1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis
(Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen
Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des
öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen
Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als
elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen
vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen
Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der
Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung
ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 06.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 10 IN 94/17 · ALNO Logistik&Service GmbH · Insolvenzgericht Hechingen
- Insolvenzgericht
- Hechingen
- Aktenzeichen
- 10 IN 94/17
- Wirksam am
- 28.09.2022
- Registerbezug
- Ulm, HRB 711039
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALNO Logistik&Service GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf,
vertreten durch den Geschäftsführer Arndt Kumpmann
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 711039
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL Boege Rohde Luebbehuesen, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann, anchor Rechtsanwälte, Kronprinzstraße
16, 70173 Stuttgart
- Insolvenzverwalter -
1. Die Prüfung der bis 19.09.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 270 bis 286 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.10.2022 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 19.09.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 10 IN 94/17 · ALNO Logistik&Service GmbH · Insolvenzgericht Hechingen
- Insolvenzgericht
- Hechingen
- Aktenzeichen
- 10 IN 94/17
- Wirksam am
- 14.03.2018
- Registerbezug
- Ulm, HRB 711039
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALNO Logistik&Service GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf,
vertreten
durch den Geschäftsführer Arndt Kumpmann, c/o ALNO Logistik&Service GmbH,
Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 711039
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL Boege Rohde Luebbehuesen, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann, anchor Rechtsanwälte, Kronprinzstraße
16,
70173 Stuttgart
- Insolvenzverwalter -
1. Die Prüfung der bis 13.03.2018 nachträglich angemeldeten bzw. der bisher
noch
nicht geprüften gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§§ 176, 177 InsO), ist
der 25.04.2018.
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.04.2018 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem
Rang bestritten wird.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 14.03.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 94/17 · ALNO Logistik&Service GmbH · Insolvenzgericht Hechingen
- Insolvenzgericht
- Hechingen
- Aktenzeichen
- 10 IN 94/17
- Wirksam am
- 20.02.2018
- Registerbezug
- Ulm, HRB 711039
10 IN 94/17
Amtsgericht Hechingen
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALNO Logistik&Service GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf,
vertreten durch den Geschäftsführer Arndt Kumpmann, c/o ALNO Logistik&Service
GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 711039
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL Boege Rohde Luebbehuesen, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg
hat das Amtsgericht Hechingen am 20.02.2018 beschlossen:
Herr Rechtsanwalt Jürgen Sulz, Rommelsbacher Straße 27, 72760 Reutlingen, wird
zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Wührl
Richter am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 711039 HRB 711039: ALNO Logistik&Service GmbH, Pfullendorf, Heiligenberger Straße 47, 88630 Pfullendorf. Bestellt als Geschäftsführer: Kumpmann, Arnd, Sachsenkam, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesells…
HRB 711039 HRB 711039: ALNO Logistik&Service GmbH, Pfullendorf, Heiligenberger Straße 47, 88630 Pfullendorf. Prokura infolge Insolvenzeröffnung erloschen: Hörmann, Karlheinz, Bad Waldsee, *XX.XX.XXXX; Petautschnig, Ral…
HRB 711039 HRB 711039: ALNO Logistik&Service GmbH, Pfullendorf, Heiligenberger Straße 47, 88630 Pfullendorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Brenner, Christian, Wolfsburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 711039 HRB 711039: ALNO Logistik&Service GmbH, Pfullendorf, Heiligenberger Straße 47, 88630 Pfullendorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hechingen vom 01.10.2017 (10 IN 94/17) wurde über das Vermögen der Gesellsch…
Forderungsprüfung 10 IN 94/17 · ALNO Logistik&Service GmbH · Insolvenzgericht Hechingen
- Insolvenzgericht
- Hechingen
- Aktenzeichen
- 10 IN 94/17
- Wirksam am
- 02.10.2017
- Registerbezug
- Ulm, HRB 711039
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALNO Logistik&Service GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf,
vertreten durch die Geschäftsführer Christian Brenner, c/o ALNO Logistik&
Service GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf und Andreas Sandmann, c
/o ALNO Logistik&Service GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 711039
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL Boege Rohde Luebbehuesen, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg
1. Das am 12.07.2017 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am
01.10.2017 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann
Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 2842660
Telefax: 0711 28426629
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 20.12.2017 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
24.01.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die
Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert) und 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt
auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 09.01.2018
15:30 Uhr
Stadthalle-Museum Hechingen, Zollernstr. 2, 72379 Hechingen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im
schriftlichen Verfahren.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
28.02.2018. Spätestens am Vortag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist
anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
24.01.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern
Coface SA Niederlassung Deutschland
Isaac-Fuldaallee 1, 55124 Mainz, vertreten durch Herr Bernd Reich
Bundesagentur für Arbeit, Körperschaft d. öffentlichen Rechts
Neckarstr. 100, 78628 Rottweil, vertreten durch Frau Eva Walter
Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA
Friedensallee 254, 22763 Hamburg, vertreten durch Herr Thomas Harbrecht
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 01.10.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 94/17 · ALNO Logistik&Service GmbH · Insolvenzgericht Hechingen
- Insolvenzgericht
- Hechingen
- Aktenzeichen
- 10 IN 94/17
- Wirksam am
- 30.08.2017
- Registerbezug
- Ulm, HRB 711039
10 IN 94/17
Amtsgericht Hechingen
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
In dem Verfahren über den Antrag d.
ALNO Logistik&Service GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf,
vertreten durch die Geschäftsführer Christian Brenner, c/o ALNO Logistik&
Service GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf und Andreas Sandmann, c
/o ALNO Logistik&Service GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 711039
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL Boege Rohde Luebbehuesen, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
hat das Amtsgericht Hechingen am 29.08.2017 beschlossen:
Die mit Beschluss vom 13.7.2017 angeordnete vorläufige Eigenverwaltung und die
damit einhergehenden unter Ziffern 1-9 des Beschlusses getroffenen weiteren
Anordnungen werden aufgehoben.
Gründe:
Die Antragstellerin hat ihren Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung mit
Schriftsatz vom heutigen Tage zurückgenommen und angeregt, in das
Regelinsolvenzverfahren überzugehen.
Damit ist die Grundlage für die angeordnete vorläufige Eigenverwaltung und die
weiteren damit einhergegangenen Anordnungen entfallen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Wührl
Richter am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 94/17 · ALNO Logistik&Service GmbH · Insolvenzgericht Hechingen
- Insolvenzgericht
- Hechingen
- Aktenzeichen
- 10 IN 94/17
- Wirksam am
- 29.08.2017
- Registerbezug
- Ulm, HRB 711039
In dem Verfahren über den Antrag d.
ALNO Logistik&Service GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf,
vertreten
durch die Geschäftsführer Christian Brenner, c/o ALNO Logistik&Service GmbH,
Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf und Andreas Sandmann, c/o ALNO
Logistik&Service GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 711039
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL Boege Rohde Luebbehuesen, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis
zur Entscheidung über den Antrag wird am 29.08.2017 um 12:40 Uhr angeordnet (§§
21,
22 InsO):
1. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2
Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der
Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann
Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 2842660, Fax: 0711 28426629
bestellt.
3. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen
werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin.
Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern
und
zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter
hat
zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken
wird (§
22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin
ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der
Außenstände der
Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen
Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende
Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu
zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung
nur noch
an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs.
1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten
und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die
Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur
Entscheidung
über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm alle Auskünfte zu
erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der
schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu
prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund
vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen
Unternehmens
bestehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3
InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 29.08.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 711039 HRB 711039: ALNO Logistik&Service GmbH, Pfullendorf, Heiligenberger Straße 47, 88630 Pfullendorf. Bestellt als Geschäftsführer: Sandmann, Andreas, Sinntal, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesells…
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 94/17 · ALNO Logistik&Service GmbH · Insolvenzgericht Hechingen
- Insolvenzgericht
- Hechingen
- Aktenzeichen
- 10 IN 94/17
- Wirksam am
- 13.07.2017
- Registerbezug
- Ulm, HRB 711039
10 IN 94/17
Amtsgericht Hechingen
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
-
In dem Verfahren über den Antrag d.
ALNO Logistik&Service GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf,
vertreten durch die Geschäftsführer Christian Brenner, c/o ALNO Logistik&
Service GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf und Andreas Sandmann, c
/o ALNO Logistik&Service GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 711039
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL Boege Rohde Luebbehuesen, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
-
hat das Amtsgericht Hechingen am 13.07.2017 beschlossen:
-
Zur Verhütung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin
bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 13.07.2017 um 15:13 Uhr vorläufige
Eigenverwaltung angeordnet, § 270 a Abs. 1 S. 2 InsO.
1. Zum vorläufigen Sachwalter wird
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann
Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 2842660, Fax: 0711 28426629
bestellt.
2. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen der Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
3. Der vorläufige Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu
prüfen und die Geschäftsführung sowie die Ausgaben für die Lebensführung zu
überwachen. Er ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten
und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat dem vorläufigen
Sachwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm
alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie bei der Erfüllung seiner
Aufgaben zu unterstützen (§§ 270a Abs. 1 S. 2, 274 Abs. 2 InsO).
4. Der vorläufige Sachwalter kann von der Schuldnerin verlangen, dass alle
eingehenden Gelder nur von dem vorläufigen Sachwalter entgegengenommen und
Zahlungen nur von dem vorläufigen Sachwalter geleistet werden (§§ 270a Abs. 1
S. 2, 275 Abs. 2 InsO).
5. Stellt der vorläufige Sachwalter Umstände fest, die erwarten lassen, dass
die Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen
wird, so hat er dies unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem vorläufigen
Gläubigerausschuss anzuzeigen (§§ 270a Abs. 1 S. 2, 274 Abs. 3 S. 1 InsO);
ggfl. ist gem. § 274 Abs. 3 S. 2 InsO zu verfahren.
6. Die Schuldnerin ist bis zur Entscheidung über den Insolvenzeröffnungsantrag
berechtigt, unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters die Insolvenzmasse zu
verwalten und über sie zu verfügen.
7. Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll
die Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters eingehen. Auch
Verbindlichkeiten, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll sie
nicht eingehen, wenn der vorläufige Sachwalter widerspricht (§§ 270a Abs. 1 S.
2, 275 Abs. 1 InsO).
8. Zahlungen an das Finanzamt aus dem Steuerschuldverhältnis und an die Träger
der Sozialversicherung (Sozialversicherungsbeiträge) dürfen nur mit Zustimmung
des vorläufigen Sachwalters geleistet werden.
9. Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt, sachverständig zu
prüfen, ob ein für die Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund
vorliegt und ob eine kostendeckende Masse vorhanden ist.
-
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht- 13.07.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 711039 HRB 711039: ALNO Logistik&Service GmbH, Pfullendorf, Heiligenberger Straße 47, 88630 Pfullendorf. Prokura erloschen: Ossiander, Ralph, Greifenberg, *XX.XX.XXXX; Siber, Thomas, Pfullendorf, *XX.XX.XXXX. Gesam…
HRB 711039 HRB 711039: ALNO Logistik&Service GmbH, Pfullendorf, Heiligenberger Straße 47, 88630 Pfullendorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Wiedenmaier, Frank, Überlingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 711039 HRB 711039: ALNO Logistik&Service GmbH, Pfullendorf, Heiligenberger Straße 47, 88630 Pfullendorf. Bestellt als Geschäftsführer: Brenner, Christian, Wolfsburg, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gese…
HRB 711039 HRB 711039: ALNO Logistik&Service GmbH, Pfullendorf, Heiligenberger Straße 47, 88630 Pfullendorf. Bestellt als Geschäftsführer: Wiedenmaier, Frank, Überlingen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Ges…
HRB 711039 HRB 711039: ALNO Logistik&Service GmbH, Pfullendorf, Heiligenberger Straße 47, 88630 Pfullendorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen d…
HRB 711039 HRB 711039: logismo Möbellogistik GmbH, Pfullendorf, Heiligenberger Straße 47, 88630 Pfullendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 beschl…
HRB 711039 HRB 711039:logismo Möbellogistik GmbH, Pfullendorf, Heiligenberger Straße 47, 88630 Pfullendorf.Mit der "ALNO Aktiengesellschaft", Pfullendorf (Amtsgericht Ulm HRB 727041) wurde am 30.06.2015 ein Beherrschun…
HRB 711039 HRB 711039:logismo Möbellogistik GmbH, Pfullendorf, Heiligenberger Straße 47, 88630 Pfullendorf.Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Geschäftsführu…
HRB 711039 HRB 711039:logismo Möbellogistik GmbH, Pfullendorf, Heiligenberger Straße 47, 88630 Pfullendorf.Bestellt als Geschäftsführer: Buchholz, Holger, Bad Saulgau, *XX.XX.XXXX; Demirtas, Ipek, Überlingen, *XX.XX.XX…
HRB 711039 HRB 711039:logismo Möbellogistik GmbH, Pfullendorf, Heiligenberger Straße 47, 88630 Pfullendorf.Nicht mehr Geschäftsführer: Ossiander, Ralph, Greifenberg, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Gesch…
HRB 711039 logismo Möbellogistik Spedition S.I.G. GmbH, Pfullendorf, Heiligenberger Straße 47, 88630 Pfullendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) …
HRB 711039 logismo Möbellogistik Spedition S.I.G. GmbH, Pfullendorf, Heiligenberger Straße 47, 88630 Pfullendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) …
HRB 711039 logismo Möbellogistik Spedition S.I.G. GmbH, Pfullendorf, Heiligenberger Straße 47, 88630 Pfullendorf. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.201…
HRB 711039 logismo Möbellogistik Spedition S.I.G. GmbH, Pfullendorf, Heiligenberger Straße 47, 88630 Pfullendorf. Bestellt als Geschäftsführer: Scholz, Manfred, Rosenheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 711039 logismo Möbellogistik Spedition S.I.G. GmbH, Pfullendorf, Im Hesselbühl 16/1, 88630 Pfullendorf. Änderung der Geschäftsanschrift: Heiligenberger Straße 47, 88630 Pfullendorf.
HRB 711039 logismo Möbellogistik Spedition S.I.G. GmbH, Pfullendorf, Im Hesselbühl 16/1, 88630 Pfullendorf. Bestellt als Geschäftsführer: Ossiander, Ralph, Greifenberg, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Heier, T…
HRB 711039 logismo Möbellogistik Spedition S.I.G. GmbH, Pfullendorf, Im Hesselbühl 16/1, 88630 Pfullendorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Heier, Hans-Dieter Erhard, Ertingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 711039 logismo Möbellogistik Spedition S.I.G. GmbH, Pfullendorf, Im Hesselbühl 16/1, 88630 Pfullendorf. Bestellt als Geschäftsführer: Heier, Hans-Dieter Erhard, Ertingen, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.