HRB 36306
ALMA UG (haftungsbeschränkt)
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Georg-Schumann-Str. 301, 04159 LeipzigGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Leipzig
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 09.10.2023
- Datenstand
- 2025-10-09
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Aline Jähne
Leipzig
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Geschäftsanschrift
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SG Mitteldeutschland GmbH
HRB 34239 · Amtsgericht Leipzig
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-10-09 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist Reinigungsdienstleistungen; Glasreinigung; Gebäudereinigung (Gewerbeobjekte); Gebäudereinigung (Privathaushalte); Baureinigung - Bauzwischenreinigung - Bauendreinigung; Entrümplungen; Haushaltsauflösungen; haushaltsnahe Dienstleistungen (Pflanzen- und Grünflächenpflege); Hausmeisterservice (leichte Reparaturen, Planungen zum Objekt wie Malerarbeiten, Umbau etc.); Renovierungsarbeiten; Vermittlung von Kunden für Nachunternehmer.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 1488/23 · ALMA UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 1488/23
- Wirksam am
- 08.01.2025
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 36306
403 IN 1488/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALMA UG (haftungsbeschränkt), Georg-Schumann-Straße 301, 04159 Leipzig, vertreten durch die Geschäftsführerin Aline Jähne
Registergericht: Amtsgericht Leipzig Register-Nr.: HRB 36306
ergeht am 08.01.2025 nachfolgende Entscheidung
Frist zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO im schriftlichen Verfahren wird bestimmt auf
Montag, 10.02.2025
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung zum Vergleichsabschluss mit der Geschäftsführerin der Schuldnerin
Zustimmende oder ablehnende Meinungen der Gläubiger zu diesen Punkt sind innerhalb der genannten Frist schriftlich an das Insolvenzgericht Leipzig zu richten.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, d.h. gehen keine Äußerungen ein, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 1488/23 · ALMA UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 1488/23
- Wirksam am
- 25.10.2023
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 36306
Aktenzeichen: 403 IN 1488/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALMA UG (haftungsbeschränkt), Georg-Schumann-Straße 301, 04159 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 36306
vertreten durch die Geschäftsführerin Aline Jähne
ergeht am 25.10.2023 nachfolgende Entscheidung:
Die Tagesordnung des im Eröffnungsbeschluss bestimmten Berichtstermins am
Dienstag, 28.11.2023
10:00 Uhr
Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
wird ergänzt. Auf der Tagesordnung steht zusätzlich:
Zustimmung zum Abschluss eines Unternehmenskaufvertrags
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 403 IN 1488/23 · ALMA UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 1488/23
- Wirksam am
- 02.10.2023
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 36306
Aktenzeichen: 403 IN 1488/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
ALMA UG (haftungsbeschränkt)
Georg-Schumann-Straße 301, 04159 Leipzig
vertreten durch die Geschäftsführerin Aline Jähne
(Amtsgericht Leipzig 36306)
wird heute, am 01.10.2023, um 11.30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet, da die Schuldnerin zahlungsunfähig ist.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik, Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig.
Forderungen sind bei der Insolvenzverwalterin schriftlich zweifach bis zum 27.10.2023
anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an die Insolvenzverwalterin schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur an die Insolvenzverwalterin leisten.
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Termin der Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über
- die Beibehaltung der bisherigen Insolvenzverwalterin oder die Wahl einer neuen
Insolvenzverwalterin oder eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
- die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
- den Fortgang des Verfahrens, insbesondere die Betriebsfortführung gemäß
§ 157 InsO, zur Rechnungslegung der Insolvenzverwalterin gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände gemäß § 149 InsO
- die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
- die Beauftragung eines Insolvenzplans gemäß § 218 InsO
- einen Antrag auf Anordnung oder auf Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung
gemäß §§ 271, 272 InsO
und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf:
Dienstag, den 28.11.2023, 10.00 Uhr
(Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, Saal 056).
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin, die für das Insolvenzverfahren von besonderer Bedeutung sind, gemäß § 160 Abs.1 S.3 InsO als erteilt.
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels
einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht
mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen
oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege,
die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierüber können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 1488/23 · ALMA UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 1488/23
- Wirksam am
- 24.08.2023
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 36306
Aktenzeichen: 403 IN 1488/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ALMA UG (haftungsbeschränkt), Georg-Schumann-Straße 301, 04159 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 36306
vertreten durch die Geschäftsführerin Aline Jähne
wird heute, am 24.08.2023 um 10.20 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
angeordnet:
1. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik,
Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig, bestellt (§§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 22 Abs. 2 InsO).
2. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam, § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt).
3. Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Sie ist berechtigt es zu diesem Zweck in Besitz zu nehmen und Forderungen der Schuldnerin, auch Bankguthaben, einzuziehen.
Sie wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder in ihrer Funktion als vorläufige Insolvenzverwalterin auf eigenen Namen für die zukünftige Masse neue Konten (sog. Insolvenzsonderkonten) zu eröffnen und hierüber zu verfügen sowie in Bezug auf hierdurch entstehende Kosten und gegebenenfalls anfallende Zinsen Verbindlichkeiten im Rang von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
4. Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn diese stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
5. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird zugleich beauftragt, als Sachverständige zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt, welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen und ob das Vermögen zur Deckung der Kosten eines Insolvenzverfahrens ausreicht.
6. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte Dritter, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, einzuziehen.
7. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt, bzw. einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insol-venzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Ent-scheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Nie-derschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklä-rung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektroni-sche Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektroni-scher-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen oder - von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierüber können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-eu-ropa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 36306 HRB 36306: ALMA UG (haftungsbeschränkt), Leipzig, Georg-Schumann-Str. 301, 04159 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.05.2019. Geschäftsanschrift: Georg-Schumann-Str. 3…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.