HRA 24465

Alloheim Ambulante Dienste Erste SE & Co. KG

Amtsgericht Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

aktuell 18 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Düsseldorf

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Registerdaten

Sitz
Düsseldorf
Datenstand
2024-12-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-23

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Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Alloheim Ambulante Dienste Erste GmbH & Co. KG Düsseldorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

18
Veränderungen
HRA 24465 HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste SE & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.10.20…
HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste SE & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.10.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Ambulanter Pflegedienst Caroline GmbH mit Sitz in Lünen (Amtsgericht Dortmund HRB 25061) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 24465 HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste SE & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.10.20…
HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste SE & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.10.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Albatros Kranken- und Palliativpflegedienst GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 49548) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 24465 HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste SE & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.10.20…
HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste SE & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.10.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der CMS Ambulant GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 62642) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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HRA 24465 HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste SE & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Prokura erloschen: Mosler, Christoph, Sprockhövel, *XX.XX.XXXX.
HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste SE & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Prokura erloschen: Mosler, Christoph, Sprockhövel, *XX.XX.XXXX.
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HRA 24465 HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste SE & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.20…
HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste SE & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.04.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.04.2018 mit der Alessia Mobile Pflege GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 62909 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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HRA 24465 HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Neue Firma: Alloheim Ambulante Dienste Erste SE & Co. KG. Nach Firmenänderung: Zweigniederlassung erric…
HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Neue Firma: Alloheim Ambulante Dienste Erste SE & Co. KG. Nach Firmenänderung: Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Häusliche Krankenpflege Birgit Becker, Zweigniederlassung der Alloheim Ambulante Dienste Erste SE & Co. KG, 40217 Düsseldorf, Geschäftsanschrift: Kronprinzenstraße 62, 40217 Düsseldorf. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Alloheim Senioren-Residenzen Zwölfte GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 76356). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Alloheim Senioren-Residenzen SE, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 73406).
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HRA 24465 HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.…
HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.07.2017 mit der PROCON Metis GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 77129) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 24465 HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Alloheim Se…
HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Alloheim Senioren-Residenzen Zweite GmbH & Co. KG (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 24466) am 25.09.2017 wirksam geworden.
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HRA 24465 HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Häusliche Krankenpflege Birgit Becker, Zweigniederlassung der…
HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Häusliche Krankenpflege Birgit Becker, Zweigniederlassung der Alloheim Ambulante Dienste Erste GmbH & Co. KG, 40217 Düsseldorf, Geschäftsanschrift: Kronprinzenstraße 62, 40217 Düsseldorf.
Veränderungen
HRA 24465 HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.…
HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2017 mit der Ambulanter Pflegeservice Kiel GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 79759) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 24465 HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Alloheim Se…
HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Alloheim Senioren-Residenzen Neunte SE & Co. KG (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 24594) am 12.09.2017 wirksam geworden.
Veränderungen
HRA 24465 HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.…
HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2017 mit der Cura Sana GmbH Ambulanter Pflegedienst mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 81314) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 24465 HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2017 sowie der Zustim…
HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2017 Teile des Vermögens der Alloheim Senioren-Residenzen Neunte SE & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRA 24594) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 24465 HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.07.2017 nebst Änderungsv…
HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.07.2017 nebst Änderungsvereinbarung vom 22.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2017 und 22.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.07.2017 und 22.08.2017 Teile des Vermögens der Alloheim Senioren-Residenzen Zweite GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 24466) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 24465 HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.…
HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der AGO Ambulant GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 79296) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 24465 HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.08.20…
HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.08.2017 wirksam geworden.
Veränderungen
HRA 24465 HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.07.2017 sowie der Zustim…
HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile des Vermögens der Alloheim Senioren-Residenzen Sechste GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRA 24463) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
HRA 24465 HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. (Der Betrieb von Senioren-Residenzen und Wohnheimen jeder Art sowie Ambulanter Pflegedienste, der Erwer…
HRA 24465: Alloheim Ambulante Dienste Erste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. (Der Betrieb von Senioren-Residenzen und Wohnheimen jeder Art sowie Ambulanter Pflegedienste, der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die insbesondere im Bereich des Pflege- und Gesundheitswesens tätig sind, sowie das Erbringen von Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Alloheim Senioren-Residenzen Zwölfte GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 76356). Einzelprokura: Mosler, Christoph, Sprockhövel, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Alloheim Senioren-Residenzen Elfte GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 76330) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.04.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.