VR 4859

Allianz-Pensions-Management e.V.

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Stuttgart

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Registerdaten

Sitz
Stuttgart
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
28.11.2019
Datenstand
2025-09-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Allianz Lebensversicherungs-AG

Stuttgart

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Vorstand besteht aus einer Person und ist einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand ist befugt, den Verein auch bei Rechtsgeschäften mit sich selbst und als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten, § 181 BGB.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-21

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 4859 Allianz-Pensions-Management e.V., Stuttgart (Reinsburgstr. 19, 70178 Stuttgart). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2013 und der Versammlungsbeschl…
Allianz-Pensions-Management e.V., Stuttgart (Reinsburgstr. 19, 70178 Stuttgart). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag der Verein "IPV-Unterstützungskasse der Allianz e.V.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 6089) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.