HRB 533045

ALLGAIER WERKE GmbH

Amtsgericht Ulm · Baden-Württemberg

aktuell 38 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Uhingen

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Registerdaten

Sitz
Uhingen
Datenstand
2024-12-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-28

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

38
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IE 148/23 KV · ALLGAIER WERKE GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IE 148/23 KV
Wirksam am
20.05.2025
Registerbezug
Ulm, HRB 533045
1 IE 148/23 KV

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ALLGAIER WERKE GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Kemper und Zhuojun (Georg) Yang, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 533045
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart

Terminsbestimmung:

Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zur Übertragung eines Massekostenvorschusses in Höhe von 15.000,00 EUR aus der Masse zu dem Verfahren ALLGAIER Tool & Die Systems GmbH.

Der Termin im SCHRIFTLICHEN Verfahren wird bestimmt auf
Dienstag, 10.06.2025.

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 19.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IE 148/23 KV · ALLGAIER WERKE GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IE 148/23 KV
Wirksam am
18.12.2024
Registerbezug
Ulm, HRB 533045
1 IE 148/23 KV

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ALLGAIER WERKE GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Kemper und Zhuojun (Georg) Yang, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 533045
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 189-205 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.01.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 11.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1 IE 148/23 KV · ALLGAIER WERKE GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IE 148/23 KV
Wirksam am
29.11.2024
Registerbezug
Ulm, HRB 533045
1 IE 148/23 KV

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ALLGAIER WERKE GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Kemper und Zhuojun (Georg) Yang, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 533045
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart

Als Mitglied des Gläubigerausschusses wird Herrn Stilianos Barembas eine Vergütung für den Zeitraum 19.07.2023 bis 17.10.2023 wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Mit Schreiben vom 19.06.2024 (Bl. 146 Band IV) beantragt Herr Barembas die Auszahlung der Vergütung in Höhe von 3.530,00 € als Mitglied des Gläubigerausschusses. Dabei werden 11,77 Stunden á 300,00 € geltend gemacht.Die Kosten wurden hier insgesamt gedrittelt, da er als Gläubigerausschussmitglied in 3 Verfahren ALLGAIER Werke GmbH, ALLGAIER Automotive GmbH sowie ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen tätig ist. Klarstellend wird hingewiesen, dass letztendlich über die gesamte Allgaiergruppe (ALLGAIER WERKE GmbH, 73066 Uhingen, ALLGAIER Automotive GmbH, 73033 Uhingen, ALLGAIER Process Technology GmbH, 73033 Uhingen, ALLGAIER Sachsen GmbH, 08606 OelsnitzNogtl, Mogensen GmbH & Co. KG, 22880 Wedel) das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Über die Holding (ALLGAIER WERKE GmbH, 73066 Uhingen) wurde das Verfahren engmaschig bzw. parallel mit den Tochtergesellschaften geführt, nachdem diese wechselseitig und gesamtschuldnerisch haften.Durch gerichtlichen Beschluss vom 06.07.2023 wurde Herr Barembas, als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bestellt. Im Berichts- und Prüfungstermin am 24.10.2023 wurde das Amt nochmals bestätigt.Die Vergütung richtet sich vorliegend gem. §§ 17, 18 InsVV, 73 InsO.Die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses beträgt regelmäßig zwischen 50 und 300 Euro je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist im Einzelfall nach Umfang der Tätigkeit und die berufliche Qualifikation des Ausschussmitglieds zu entscheiden, sodass das Gericht eine abweichende Vergütung festsetzen kann.Vorliegend wurde im Antrag (Bl. 149 ff. Band IV) geltend gemacht, dass der Insolvenzverwalter fortlaufend unterstützt und überwacht wurde. Der Geldverkehr- und der Geldbestand waren zu prüfen. Weiter wurde an folgenden Sachverhalten mitgewirkt: Fortführung des GeschäftsbetriebsUmfangreiche ArbeitnehmerthemenAufwändige M&A Prozesse mit AuslandsbezugDie Gläubigerausschusstätigkeit wurde in Form einer Zeiterfassung (Bl. 9 Band V) nachgewiesen. Herr Barembas ist kein Volljurist. Ihn daher auf dasselbe Niveau wie ein Rechtsanwalt zu stellen, hält das Gericht für nicht gerechtfertigt. Allerdings sind die Kriterien des Umfangs und der Schwierigkeit des Insolvenzverfahrens im Einzelfall zu berücksichtigen. Das Verfahren ist als äußerst umfangreich und schwierig zu betrachten, da sich insgesamt 5 Unternehmen als Unternehmensgruppe in der Insolvenz befinden. Dies bestätigen auch die Ausführungen im Insolvenzverwalterbericht. Der M&A Prozess ist extrem zeitaufwändig (Bl. 59 und 71 Band III). Die schwierige Arbeitnehmerschaft äußert sich -gerade bei der Holding- aufgrund der zahlreichen Kündigungen der Mitarbeiter im Bereich Buchhaltung und Finanzen (Bl. 54 und 66 Band III). Dies hat Auswirkungen auf die gesamte Gruppe. Die Holding ist der zentrale Dreh- und Angelpunkt zur Aufrechterhaltung der weiteren Geschäftsbetriebe. Die Auslandsbezüge betreffen unter anderem die Tochtergesellschaften in Mexiko und Frankreich (Bl. 67 Band III).Das Gericht erachtet den Stundensatz in Höhe von 175,00 € im vorliegenden Verfahren in der Gesamtbetrachtung als angemessen. Der Antragssteller erklärte im Schreiben vom 26.09.2024 (Bl. 69 in Band II zu 1 IE 151/23) sein Einverständnis und reichte mit Schreiben vom 21.08.2024, eingegangen bei Gericht am 05.09.2024 (Bl. 16 ff. Band V), seine berufliche Qualifikation ein.Bei Herrn Barembas handelt es sich um den Betriebsratsvorsitzenden und Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten der ALLGAIER Werke GmbH, ALLGAIER Automotive GmbH sowie ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen. Seine Qualifikation wird durch zahlreiche Schulungen im Bereich Tarifrecht, Wirtschaftsrecht etc. bestätigt. Ebenfalls besitzt er einen Abschluss als Fachwirt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 25.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IE 148/23 KV · ALLGAIER WERKE GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IE 148/23 KV
Wirksam am
01.10.2024
Registerbezug
Ulm, HRB 533045
In Ergänzung des Beschlusses vom 01.08.2023 über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird festgestellt, dass es sich weiterhin um ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO handelt, für den das Insolvenzgericht Göppingen zuständig ist.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1 IE 148/23 KV · ALLGAIER WERKE GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IE 148/23 KV
Wirksam am
09.08.2024
Registerbezug
Ulm, HRB 533045
4 IN 148/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ALLGAIER WERKE GmbH, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Kemper und Zhuojun (Georg) Yang, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 533045
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart

Als Mitglied des Gläubigerausschusses wird der Atradius Kreditversicherung vertreten durch Rechtsanwalt Rolf Breuer, für den Zeitraum 19.07.2023 bis 17.10.2023 die Vergütung wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Endbetrag
Gründe:

Mit Schreiben vom 09.07.2024 (Bl. 466 ff. Band IV) beantragt Atradius Kreditversicherung, Opladener Straße 14, 50679 Köln, vertreten durch Rechtsanwalt Rolf Breuer, die Auszahlung der Vergütung in Höhe von 4.358,78 € als Mitglied des Gläubigerausschusses. Dabei werden 11,42 Stunden á 300,00 €, nebst 237,84 € Auslagen und entsprechender Umsatzsteuer geltend gemacht. Es handelt sich vorliegend um eine juristische Person, die durch Rechtsanwalt Breuer vertreten wird.Die Kosten wurden hier insgesamt gedrittelt, nachdem über die gesamte Allgaiergruppe (ALLGAIER WERKE GmbH, 73066 Uhingen, ALLGAIER Automotive GmbH, 73033 Uhingen, ALLGAIER Process Technology GmbH, 73033 Uhingen, ALLGAIER Sachsen GmbH, 08606 OelsnitzNogtl, Mogensen GmbH & Co. KG, 22880 Wedel) das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Über die Holding (ALLGAIER WERKE GmbH, 73066 Uhingen) wurde das Verfahren engmaschig bzw. parallel mit den Tochtergesellschaften geführt, nachdem diese wechselseitig und gesamtschuldnerisch haften. Der vorliegende Antragssteller war jedoch nur in 3 Verfahren als Mitglied bestellt (Allgaier Werke GmbH, 73066 Uhingen, Allgaier Automotive GmbH, 73066 Uhingen und Allgaier Sachsen GmbH, 08606 Oelsnitz/Vogtl).Durch gerichtlichen Beschluss vom 06.07.2023 wurde die Atradius Kreditversicherung, als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bestellt. Im Berichts- und Prüfungstermin am 24.10.2023 wurde das Amt nochmals bestätigt.Die Vergütung richtet sich vorliegend gem. §§ 17, 18 InsVV, 73 InsO.Die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses beträgt regelmäßig zwischen 50 und 300 Euro je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist im Einzelfall nach Umfang der Tätigkeit und die berufliche Qualifikation des Ausschussmitglieds zu entscheiden, sodass das Gericht eine abweichende Vergütung festsetzen kann.Vorliegend wurde im Antrag (Bl. 466 ff. Band IV) geltend gemacht, dass fortlaufend mit den Geschäftskunden Gespräche geführt werden mussten, um die Verluste so gering wie möglich zu halten. Die Liquidität des Unternehmens musste dauerhaft überwacht werden, ebenso den M&A Prozess. Gerade bei der Holding gestaltete sich die Arbeitnehmerschaft als schwierig. Damit waren rechtlich und betriebswirtschaftlich komplexe Sachverhalten zu klären. Zahlreiche Dokumente waren zu genehmigen um den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten (Bl. 470 Band IV). Außerdem bestanden Auslandsbezüge.Die Gläubigerausschusstätigkeit wurde in Form einer Zeiterfassung (Bl. 473 Band IV) nachgewiesen. Ebenso die Auslagen (Bl. 474-480 Band IV).Das Gericht erachtet den Höchstsatz in Höhe von 300,00 € im vorliegenden Verfahren in der Gesamtbetrachtung als angemessen. Das Verfahren ist als äußerst umfangreich und schwierig zu betrachten, da sich insgesamt 5 Unternehmen als Unternehmensgruppe in der Insolvenz befinden.Dies bestätigen auch die Ausführungen im Insolvenzverwalterbericht. Der M&A Prozess ist extrem zeitaufwändig (Bl. 59 und 71 Band III). Die schwierige Arbeitnehmerschaft äußert sich -gerade bei der Holding- aufgrund der zahlreichen Kündigungen der Mitarbeiter im Bereich Buchhaltung und Finanzen (Bl. 54 und 66 Band III). Dies hat Auswirkungen auf die gesamte Gruppe. Die Holding ist der zentrale Dreh- und Angelpunkt für die Aufrechterhaltung der weiteren Geschäftsbetriebe. Die Auslandsbezüge betreffen unter anderem die Tochtergesellschaften in Mexiko und Frankreich (Bl. 67 Band III).Die Sachkunde und die Qualifikation des Rechtsanwalts Herrn Breuer, die vorliegend von großer Bedeutung waren um die Komplexität des Insolvenzverfahrens zu beurteilen, liegen vor, die einen erhöhten Stundensatz rechtfertigen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 31.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IE 148/23 KV · ALLGAIER WERKE GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IE 148/23 KV
Wirksam am
17.05.2024
Registerbezug
Ulm, HRB 533045
4 IN 148/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ALLGAIER WERKE GmbH, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Kemper und Zhuojun (Georg) Yang
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 533045
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Veräußerung der Beteiligungen ALLGAIER WERKE GmbH an der mexikanischen Niederlassung im Rahmen eines Share-Deals.
wird bestimmt auf

Dienstag, 28.05.2024, 09:45 Uhr
Sitzungssaal 0.24, EG, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen
Die Teilnehmer haben ihre Berechtigung durch Vorlage von: Vollmachten, aktuellen Handelsregisterauszügen (nicht älter als 2 Monate) und gültigen Personalausweisen nachzuweisen.

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 17.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IE 148/23 KV · ALLGAIER WERKE GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IE 148/23 KV
Wirksam am
15.02.2024
Registerbezug
Ulm, HRB 533045
4 IN 148/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ALLGAIER WERKE GmbH, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Kemper und Zhuojun (Georg) Yang
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 533045
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Fritz Zanker, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 27.12.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 115.150.361,79 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 165 %.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- die Betriebsfortführung für 6 Wochen. In dieser Zeit wurde die Masse um 623.622,00 € erhöht. Als Holding für die Tochtergesellschaften wahren zahlreich Rechtshandlungen notwendig.
- Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für 119 Arbeitnehmer.
- arbeitsrechtliche Schwierigkeiten wegen der hohen Anzahl an Mitarbeitern. Gespräche mit Personalrat und vorläufigem Gläubigerausschuss.
- es war keine geordnete Buchhaltung vorhanden, da bis zu 70 % der Buchhalterkräfte das Unternehmen verlassen haben.10 auslandsbezogene BeiteiligungenIm Übrigen wird auf die Begründung des Vergütungsantrages Bezug genommen. Eine Anhörung der Beteiligten erfolgte.
Dem Insolvenzverwalter waren Zuschläge gem. § 63 Abs. 3 InsO in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen gem. § 8 Abs. 3 InsVV in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 13.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IE 148/23 KV · ALLGAIER WERKE GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IE 148/23 KV
Wirksam am
14.11.2023
Registerbezug
Ulm, HRB 533045
4 IN 148/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ALLGAIER WERKE GmbH, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Kemper und Zhuojun (Georg) Yang
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 533045
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart

Der mit Beschluss vom 10.11.2023 anberaumte Termin zur Gläubigerversammlung am 21.11.2023, um 9:30 Uhr, wird auf Antrag des Insolvenzverwalters auf den gleichen Tag 11:00 Uhr vertragt. Die Tagesordnungspunkte werden um die Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte nach § 162 InsO erweitert.

Die teilnehmenden Gläubiger haben ihre Berechtigung durch Vorlage von: Vollmachten, aktuellen Handelsregisterauszügen und gültigem Personalausweis nachzuweisen.

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.

Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 14.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IE 148/23 KV · ALLGAIER WERKE GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IE 148/23 KV
Wirksam am
10.11.2023
Registerbezug
Ulm, HRB 533045
4 IN 148/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ALLGAIER WERKE GmbH, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Kemper und Zhuojun (Georg) Yang
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 533045
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die vorliegenden Angebote zum Erwerb der Assets der Schuldnerin bzw. Share-Deals (Mogensen/Schweden; ALMO/Spanien und evt. weiterer Anteile an nicht insolventen Tochtergesellschaften)
wird bestimmt auf

Dienstag, 21.11.2023, 09:30 Uhr
Sitzungssaal 0.24, EG, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen

Die teilnehmenden Gläubiger haben ihre Berechtigung durch Vorlage von: Vollmachten, aktuellen Handelsregisterauszügen und gültigem Personalausweis nachzuweisen.

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 10.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IE 148/23 KV · ALLGAIER WERKE GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IE 148/23 KV
Wirksam am
07.08.2023
Registerbezug
Ulm, HRB 533045
4 IN 148/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ALLGAIER WERKE GmbH, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch den Geschäftsführer Zhuojun (Georg) Yang
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 533045
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart

hat das Amtsgericht Göppingen am 03.08.2023 beschlossen:

Die Verfahren 4 IN 148/23, 1 IN 186/23, 4 IN 187/23 und 4 IN 188/23 werden miteinander verbunden. Das führende Aktenzeichen lautet: 4 IN 148/23.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Göppingen -Insolvenzgericht- 03.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IE 148/23 KV · ALLGAIER WERKE GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IE 148/23 KV
Wirksam am
01.08.2023
Registerbezug
Ulm, HRB 533045
4 IN 148/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ALLGAIER WERKE GmbH, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch den Geschäftsführer Zhuojun (Georg) Yang
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 533045
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2023 um 07:00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Fritz Zanker
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Telefon: 0711 7696880
Telefax: 0711 76968850
Email: stuttgart@pluta.net
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 22.09.2023 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 03.10.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 24.10.2023, 09:30 Uhr,
Stadthalle Göppingen, Blumenstraße 41, 73033 Göppingen, Märklinsaal: Konferenzeingang über die Lutherstraße

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 24.10.2023, 09:30 Uhr,
Stadthalle Göppingen, Blumenstraße 41, 73033 Göppingen, Märklinsaal: Konferenzeingang über die Lutherstraße

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die teilnehmenden Gläubiger haben ihre Berechtigung durch Vorlage von: Vollmachten, aktuellen Handelsregisterauszügen, und gültigem Personalausweis nachzuweisen.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss besteht bereits aus nachstehenden Mitgliedern:bis zur ersten Gläubigerversammlung
|Allianz Trade - Euler Hermes Deutschland
Gasstraße 29, 22761 Hamburg

|Volkswagen AG
Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg
vertreten durch Vertreter Markus Cichy

|Atradius Kreditversicherung
Opladener Straße 14, 50679 Köln

|Agentur für Arbeit Stuttgart
Nordbahnhofstraße 30-34, 70191 Stuttgart
vertreten durch Vertreterin Melanie Gerber

|Herr Stilianos Barembas
Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen

|Merca Leasing GmbH & Co. KG
Westerbachstraße 28, 61476 Kronberg

|Mercedes Benz Group AG
HPC G036, 71059 Sindelfingen

|Pensions-Sicherungs-Verein
Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln

|Landesbank Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart

9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 01.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IE 148/23 KV · ALLGAIER WERKE GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IE 148/23 KV
Wirksam am
26.06.2023
Registerbezug
Ulm, HRB 533045
4 IN 148/23

In dem Verfahren über den Antrag

ALLGAIER WERKE GmbH, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Kemper und Zhuojun (Georg) Yang
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 533045
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

I.
Bei dem Verfahren handelt es sich um ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO, für das das Insolvenzgericht Göppingen zuständig ist.
II.
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 26.06.2023 um 13:00 Uhr ferner angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
2. Im Übrigen gelten die mit Beschluss vom 20.06.2023 angeordneten vorläufigen Maßnahmen und sonstige Anordnungen fort.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 26.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 1 IE 148/23 KV · ALLGAIER WERKE GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IE 148/23 KV
Wirksam am
20.06.2023
Registerbezug
Ulm, HRB 533045
4 IN 148/23

In dem Verfahren über den Antrag

ALLGAIER WERKE GmbH, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Kemper und Zhuojun (Georg) Yang
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 20.06.2023 um 18:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Fritz Zanker
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Telefon: 0711 7696880, Fax: 0711 76968850
stuttgart@pluta.net
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S. v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 20.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 533045 HRB 533045: ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 533045: ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Veränderungen
HRB 533045 HRB 533045: ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Agostini, Achim, Ditzingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der…
HRB 533045: ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Agostini, Achim, Ditzingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Aßfalg, Helmar, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 533045 HRB 533045: ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wössner, Jürgen, Fellbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 533045: ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wössner, Jürgen, Fellbach, *XX.XX.XXXX.
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HRB 533045 HRB 533045: ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 25 (Veräußerung, Belastung und Teilung …
HRB 533045: ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 25 (Veräußerung, Belastung und Teilung von Geschäftsanteilen) beschlossen.
Veränderungen
HRB 533045 HRB 533045: ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Prokura erloschen: Frank, Andreas, Tamm, *XX.XX.XXXX.
HRB 533045: ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Prokura erloschen: Frank, Andreas, Tamm, *XX.XX.XXXX.
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HRB 533045 HRB 533045: ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Bestellt als Geschäftsführer: Graf, Rolf Walter, Kelkheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Ge…
HRB 533045: ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Bestellt als Geschäftsführer: Graf, Rolf Walter, Kelkheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaiser, Markus, Plochingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 533045 HRB 533045: ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Personenbezogene Daten geändert bei Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wirth, Claudia,…
HRB 533045: ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Personenbezogene Daten geändert bei Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wirth, Claudia, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 533045 HRB 533045: ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Prokura erloschen: Illig, Helmut, Remshalden, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Proku…
HRB 533045: ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Prokura erloschen: Illig, Helmut, Remshalden, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Geyer, Claudia, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 533045 HRB 533045: ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Aßfalg, Helmar, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mi…
HRB 533045: ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Aßfalg, Helmar, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 533045 HRB 533045: ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Die Gesellschaft hat am 09.06.2016 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 533045: ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Die Gesellschaft hat am 09.06.2016 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
Veränderungen
HRB 533045 HRB 533045: ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.10.2015 und der Versammlungsbeschlü…
HRB 533045: ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.10.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.11.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "GDEVTEC GmbH", Tornesch (Amtsgericht Pinneberg HRB 8001 PI) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 533045 HRB 533045:ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen.Die Gesellschaft hat am 03.03.2015 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 533045:ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen.Die Gesellschaft hat am 03.03.2015 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
Veränderungen
HRB 533045 HRB 533045:ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen.Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Frank, Andreas, Tamm, *XX.XX.XXXX.
HRB 533045:ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen.Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Frank, Andreas, Tamm, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 533045 HRB 533045:ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen.Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Entwi…
HRB 533045:ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen.Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Entwicklung, Fertigung und Vertrieb von Werkzeugen, Pressteilen, Komponenten und Systemen, Maschinen, Apparaten und verfahrenstechnischen Anlagen. Bestellt als Geschäftsführer: Kaiser, Markus, Plochingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Plettendorf, Gerd, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 533045 ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist …
ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 2.200.000,00 EUR auf 23.200.000,00 EUR erhöht.
Veränderungen
HRB 533045 ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Prokura erloschen: Dr. Eckert, Manfred, Nufringen, *XX.XX.XXXX.
ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Prokura erloschen: Dr. Eckert, Manfred, Nufringen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 533045 ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Aßfalg, Helmar, Göppingen, *XX.XX.XXXX; Plettendorf, Gerd, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX, je…
ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Aßfalg, Helmar, Göppingen, *XX.XX.XXXX; Plettendorf, Gerd, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 533045 ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen.Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und § 15 (Vorsitz und Beschlußfassu…
ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen.Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und § 15 (Vorsitz und Beschlußfassung in der Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Veränderungen
HRB 533045 ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen.Prokura erloschen: Hardt, Klaus, Göppingen, *XX.XX.XXXX.
ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen.Prokura erloschen: Hardt, Klaus, Göppingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 533045 ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen.Geschäftsanschrift: Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Eckert, …
ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen.Geschäftsanschrift: Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Eckert, Manfred, Nufringen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 533045 ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen (Ulmer Str. 75, 73066 Uhingen). Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Aßfalg, Helmar, Göppingen, *XX.XX.XXXX und Plettendorf, Gerd, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX, …
ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen (Ulmer Str. 75, 73066 Uhingen). Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Aßfalg, Helmar, Göppingen, *XX.XX.XXXX und Plettendorf, Gerd, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 533045 ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen (Ulmer Str. 75, 73066 Uhingen). Die Gesellschaft hat am 19.02.2008 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen (Ulmer Str. 75, 73066 Uhingen). Die Gesellschaft hat am 19.02.2008 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
Veränderungen
HRB 533045 ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen (Ulmer Str. 75, 73066 Uhingen). Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Hundt, Dieter, Wangen, *XX.XX.XXXX.
ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen (Ulmer Str. 75, 73066 Uhingen). Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Hundt, Dieter, Wangen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 533045 ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen (Ulmer Str. 75, 73066 Uhingen). Prokura erloschen: Rembeck, Norbert, Laichingen, *XX.XX.XXXX.
ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen (Ulmer Str. 75, 73066 Uhingen). Prokura erloschen: Rembeck, Norbert, Laichingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 533045 ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen (Ulmer Str. 75, 73066 Uhingen). Nicht mehr Geschäftsführer: Meister, Fritz Jürgen. Bestellt als Geschäftsführer: Aßfalg, Helmar, Vogt, *XX.XX.XXXX; Plettendorf, Gerd, Bad Homburg…
ALLGAIER WERKE GmbH, Uhingen (Ulmer Str. 75, 73066 Uhingen). Nicht mehr Geschäftsführer: Meister, Fritz Jürgen. Bestellt als Geschäftsführer: Aßfalg, Helmar, Vogt, *XX.XX.XXXX; Plettendorf, Gerd, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.