HRB 722356

ALLGAIER Automotive GmbH

Amtsgericht Ulm · Baden-Württemberg

aktuell 23 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Uhingen

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Uhingen
Datenstand
2024-04-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-01

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-01 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

2 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

23
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1 IE 149/23 KV · ALLGAIER Automotive GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IE 149/23 KV
Wirksam am
28.11.2024
Registerbezug
Ulm, HRB 722356
1 IE 149/23 KV

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Allgaier Automotive GmbH, vertr.d.d GF, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch den Geschäftsführer Zhuojun Yang, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 722356
- Schuldnerin -

Als Mitglieds des Gläubigerausschusses wird Herrn Stillanos Barembas eine Vergütung für den Zeitraum 19.07.2023 bis 17.10.2024 wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Mit Schreiben vom 18.06.2024 (Bl. 351 Band IV) beantragt Herr Barembas die Auszahlung der Vergütung in Höhe von 3.530,00 € als Mitglied des Gläubigerausschusses. Dabei werden 11,77 Stunden á 300,00 € geltend gemacht.Die Kosten wurden hier insgesamt gedrittelt, da er als Gläubigerausschussmitglied in 3 Verfahren ALLGAIER Werke GmbH, ALLGAIER Automotive GmbH sowie ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen tätig ist. Klarstellend wird hingewiesen, dass letztendlich über die gesamte Allgaiergruppe (ALLGAIER WERKE GmbH, 73066 Uhingen, ALLGAIER Automotive GmbH, 73033 Uhingen, ALLGAIER Process Technology GmbH, 73033 Uhingen, ALLGAIER Sachsen GmbH, 08606 OelsnitzNogtl, Mogensen GmbH & Co. KG, 22880 Wedel) das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Über die Holding (ALLGAIER WERKE GmbH, 73066 Uhingen) wurde das Verfahren engmaschig bzw. parallel mit den Tochtergesellschaften geführt, nachdem diese wechselseitig und gesamtschuldnerisch haften.Durch gerichtlichen Beschluss vom 06.07.2023 wurde Herr Barembas, als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bestellt. Im Berichts- und Prüfungstermin am 24.10.2023 wurde das Amt nochmals bestätigt.Die Vergütung richtet sich vorliegend gem. §§ 17, 18 InsVV, 73 InsO.Die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses beträgt regelmäßig zwischen 50 und 300 Euro je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist im Einzelfall nach Umfang der Tätigkeit und die berufliche Qualifikation des Ausschussmitglieds zu entscheiden, sodass das Gericht eine abweichende Vergütung festsetzen kann.Vorliegend wurde im Antrag (Bl. 351 ff. Band IV) geltend gemacht, dass der Insolvenzverwalter fortlaufend unterstützt und überwacht wurde. Der Geldverkehr- und der Geldbestand waren zu prüfen. Weiter wurde an folgenden Sachverhalten mitgewirkt: Fortführung des GeschäftsbetriebsUmfangreiche ArbeitnehmerthemenAufwändige M&A Prozesse mit AuslandsbezugDie Gläubigerausschusstätigkeit wurde in Form einer Zeiterfassung (Bl. 16 Band IV) nachgewiesen. Herr Barembas ist kein Volljurist. Ihn daher auf dasselbe Niveau wie ein Rechtsanwalt zu stellen, hält das Gericht für nicht gerechtfertigt. Allerdings sind die Kriterien des Umfangs und der Schwierigkeit des Insolvenzverfahrens im Einzelfall zu berücksichtigen. Das Verfahren ist als äußerst umfangreich und schwierig zu betrachten, da sich insgesamt 5 Unternehmen als Unternehmensgruppe in der Insolvenz befinden. Dies bestätigen auch die Ausführungen im Insolvenzverwalterbericht. Die Insolvenzeröffnung der Allgaier Werke GmbH hatte Auswirkungen auf den operativen Geschäftsbetrieb der hießigen Gesellschaft, sodass Liefereinstellungen an die OEM´s drohten (Bl. 490 Band I). Diese Problematik konnte zwischenzeitlich behoben werden, nachdem Fortführungsvereinbarungen getroffen wurden (Bl. 497 Band I). Die Liquidität muss -trotz Verlustübernahmen durch die OEM´s- dauerhaft überwacht werden (Bl. 497 Band I). Der M&A Prozess ist extrem zeitaufwändig (Bl. 493 und 496 Band I). Die schwierige Arbeitnehmerschaft äußert sich -gerade bei der Holding- aufgrund der zahlreichen Kündigungen der Mitarbeiter im Bereich Buchhaltung und Finanzen (Bl. 486 Band I). Dies hat Auswirkungen auf die gesamte Gruppe. Die Holding ist der zentrale Dreh- und Angelpunkt zur Aufrechterhaltung der weiteren Geschäftsbetriebe. Die hießige Gesellschaft beschäftigt alleine ca. 850 Arbeitnehmer und ist damit die größte Tochtergesellschaft im In- und Ausland (Bl. 481 Band I). Die Auslandsbezüge betreffen unter anderem die Tochtergesellschaften in Mexiko und Frankreich (Bl. 496 Band I).Das Gericht erachtet den Stundensatz in Höhe von 175,00 € im vorliegenden Verfahren in der Gesamtbetrachtung als angemessen. Der Antragssteller erklärte im Schreiben vom 26.09.2024 (Bl. 69 in Band II zu 1 IE 151/23) sein Einverständnis und reichte mit Schreiben vom 21.08.2024, eingegangen bei Gericht am 05.09.2024 (Bl. 48 ff. Band V), seine berufliche Qualifikation ein.Bei Herrn Barembas handelt es sich um den Betriebsratsvorsitzenden und Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten der ALLGAIER Werke GmbH, ALLGAIER Automotive GmbH sowie ALLGAIER Process Technology GmbH, Uhingen. Seine Qualifikation wird durch zahlreiche Schulungen im Bereich Tarifrecht, Wirtschaftsrecht etc. bestätigt. Ebenfalls besitzt er einen Abschluss als Fachwirt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 25.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IE 149/23 KV · ALLGAIER Automotive GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IE 149/23 KV
Wirksam am
09.08.2024
Registerbezug
Ulm, HRB 722356
4 IN 149/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Allgaier Automotive GmbH, vertr.d.d GF, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch den Geschäftsführer Zhuojun Yang
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 722356
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Pluta, Karlstraße 31-33, 89073 Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 31.01.2024 (Bl 52 Band II). Die allgemeine Vergütungsbegründung findet sich auf Bl. 35 ff. Band II. Einwände wurden durch die Landesbank Baden-Württemberg (Tabellengläubigerin laufende Nummer 141-143) mit ihrer Stellungnahme vom 06.05.2024 (Bl. 41 ff. Band IV) erhoben. Darin werden die Berechnungsgrundlage, sowie die Zuschläge moniert.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen. Gemäß §§ 10, 3 und 11 Abs. 1 InsVV ist der Berechnungswert der Vermögenswert einschließlich der Aus- und Absonderungsrechte, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter sich damit in erheblichem Maße beschäftigt. Das ist hier im vorliegenden Fall in vollem Umfang geschehen. Das Verwaltungsbüro hat sich hier nachweisbar mit den Aus- und Absonderungsrechten in erheblichem Maße befasst. Die Darstellung im Vergütungsantrag ist ausreichend. Die erhebliche Mehrbelastung entspricht den Vorgaben des BGH im Beschluss vom 10.06.2021 - IX ZB 51/19 - Nr. 1a.Vorräte: 31.431.128,64 €Mit 70 Lieferanten waren die Eigentumsvorbehalte zu klären. Zur Aufrechterhaltung der Produktion mussten einige abgelöst werden (Bl. 37 Band Ii); trotz der schwierigen Liquiditätslage der Schuldnerin. Weiter wurde über eine längere Zeit mit den Banken Gespräche geführt. Ziel der Banken war es ursprünglich, dass die Automobilhersteller Vorauszahlungen zu Gunsten der Banken leisten, was die Hersteller ablehnten (Bl. 37 Band II und Bl. 400 Band IV).Lieferung- und Leistung: BETRAG €Zur Reduzierung des Liquiditätsengpasses wurden die Automobilhersteller gebeten vorfristige Zahlungen zu leisten. Ziel war es Ausfälle in der Produktion zu verhindern Langwierig beschreiben sich die Verhandlungsgespräche mit den Banken zum Abschluss eines unechten Massedarlehens. Vertragsentwürfe waren zu prüfen (Bl. 38 Band II).
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um PROZENT %.Betriebsfortführung:PROZENT %:Die Schuldnerin ist eines der größten Tochtergesellschaften der ALLGAIER-Gruppe mit ca. 800 Beschäftigten und 100 Leiharbeitern. Aufgrund der örtlichen Distanz zum eigentlichen Geschäftsführer in China, der mangelnden Erfahrung des weiteren Geschäftsführers und der Abwanderung von erfahrenen Mitarbeitern im Bereich Controlling und Buchhaltung, wurde ein Interimsmanager zur Fortführungs- und Liquiditätsplanung installiert (Bl. 39 Band Ii).Verhandlungen mit Lieferanten, Auftraggebern (z.B. Porsche, VW und BMW) und Dienstleistern, (auch in der Schweiz und der Türkei) wurden aufgenommen (Bl. 40 Band II). Aufgrund der Fluktuation der Mitarbeiter bei der Holding wurden Lieferanten nicht bezahlt, die Antworten vom vorläufigen Insolvenzverwalter forderten. Vorauskassenvereinbarungen mussten daraufhin geschlossen werden, die einen erhöhten Nachprüfungsaufwand mit sich brachten. Vorauszahlungen in Höhe von BETRAG € konnten zur Masse zur Aufrechterhaltung der Produktion und Projekten vereinnahmt werden (Bl. 41 Band II). Gerade die Verhandlungen der einzelnen Projektvereinbarungen gestaltete sich schwierig.Lange und schwierige Fortführungsvereinbarungen mit den Automobilherstellern wurden geschlossen (Bl. 42 Band II).Es war von grundlegender Bedeutung, dass die Pressenlinien einer Instandsetzung unterzogen werden. Gelder wurden hierfür über die Vorauszahlungs- bzw. Fortführungsvereinbarungen generiert. (Bl. 43 Band II). Weitere Fertigungsstätten in Laichingen und Mühlhausen mussten betreut werden (Bl. 43 Band II).Verhandlungen über eine übertragene Sanierung: PROZENT %:Der M&A Prozess wurde insgesamt für die ganze ALLGAIER-Gruppe eingeleitet. Es mussten Abstimmungen und Gespräche mit den übrigen Insolvenzverwaltern, Gläubigerausschussmitgliedern, Kunden, Banken und Interessenten geführt werden.(Bl. 45 Band II).Arbeitsrechtliche Besonderheit:PROZENT:Aufgrund der Fluktuation der Mitarbeiter wurde auf Einzelgespräche mit den Arbeitnehmern gesetzt, in der Hoffnung, dass diese dem Betrieb erhalten bleiben. Das Insolvenzgeld wurde für ca. 803 Arbeitnehmer mit Hilfe der Sparkasse Ulm und Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit beantragt und ausbezahlt.Aufgrund der rund 100 Leiharbeitern waren mit dem jeweiligen Personaldienstleister Gespräche zu führen. (Bl. 46/47 Band II).Konzernbezug: PROZENT %Über die gesamte Allgaiergruppe (ALLGAIER WERKE GmbH, 73066 Uhingen, ALLGAIER Automotive GmbH, 73033 Uhingen, ALLGAIER Process Technology GmbH, 73033 Uhingen, ALLGAIER Sachsen GmbH, 08606 OelsnitzNogtl, Mogensen GmbH & Co. KG, 22880 Wedel) wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Verfahren wurden engmaschig und unter stetiger Abstimmung mit der Holding und den weiteren Tochtergesellschaften geführt, nachdem diese wechselseitig und gesamtschuldnerisch haften. Auslandsbezug zur ALLGAIER France S.a.r.l besteht (Bl. 48 Band II).Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss: PROZENT %:Aufgrund der engen und dauerhaften Zusammenarbeit mit ständigen Gesprächen, Abstimmungen, Weiterleitung von Unterlagen und Telefonaten wurde der Zuschlag geltend gemacht (Bl. 49 Band II).Medienarbeit: PROZENT%:Es kam zu einem großen medialen Interesse. Die Anfragen waren zu koordinieren. Der Insolvenzverwalter hatte Mühe die Außenwirkung der Betriebsfortführung zu wahren (Bl. 50 Band II). Gemäß dem BGH Beschluss vom 10.06.2021 - IX ZB 51/19 Nr. 1a entschied der Bundesgerichtshof weiter, dass Zuschläge bei voller erheblicher Befassung dann nicht zu erteilen sind, wenn Zuschlagstätigkeiten durch den erhöhten Berechnungswert abgegolten sind. Das ist vorliegend der Fall in den Bereichen: Betriebsfortführung und dem Konzernbezug.Außerdem hat eine Gesamtwürdigung zu erfolgen. Insgesamt wird vorliegend ein Zuschlag in Höhe von PROZENT % als gerechtfertigt erachtet. Durch die Einschaltung eines Interimsmanagers werden Teile der Aufgabenbereiche vom vorläufigen Insolvenzverwalter -zumindest vorerst- losgelöst, auch wenn dieser wiederum die Manager zu überwachen hat. Eine Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses bringt die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit sich. Daher wird ein Zuschlag als vorläufiger Insolvenzverwalter in Höhe von 15 % als zu hoch angesehen. Großverfahren bringen eine mediale Aufmerksamkeit mit sich, dies ist nicht vermeidbar und in gewisser Weise vom vorläufigen Insolvenzverwalter hinzunehmen. Das Interesse kann zum Vorteil für Interessenten zum Abgabe von Geboten und der Botschaft an die Gesellschaft, dass das Unternehmen noch immer besteht, genutzt werden. Die Wirkungen sind dann bereits unter den Tatbestandszuschlägen des z.B. M&A Prozess etc. abgegolten. Damit ergibt sich folgende Berechnung:1. Vergütung gem. § 63 InsO BETRAG €2. Zuschläge von PROZENT % BETRAG € 3. Auslagen gem. § 8 Abs. 3 InsVV BETRAG 4. Mehrwertsteuer aus BETRAG € BETRAG €Insgesamt BETRAG €
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 07.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IE 149/23 KV · ALLGAIER Automotive GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IE 149/23 KV
Wirksam am
17.05.2024
Registerbezug
Ulm, HRB 722356
4 IN 149/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Allgaier Automotive GmbH, vertr.d.d GF, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch den Geschäftsführer Zhuojun Yang
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 722356
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Veräußerung der Beteiligungen Allgaier Automotive GmbH an der mexikanischen Niederlassung im Rahmen eines Share-Deals.
wird bestimmt auf

Dienstag, 28.05.2024, 10:15 Uhr
Sitzungssaal 0.24, EG, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen
Die Teilnehmer haben ihre Berechtigung durch Vorlage von: Vollmachten, aktuellen Handelsregisterauszügen (nicht älter als 2 Monate) und gültigen Personalausweisen nachzuweisen.

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 17.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IE 149/23 KV · ALLGAIER Automotive GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IE 149/23 KV
Wirksam am
01.09.2023
Registerbezug
Ulm, HRB 722356
4 IN 149/23

In dem Verfahren über die Anträge

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Allgaier Automotive GmbH, vertr.d.d GF, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch den Geschäftsführer Zhuojun Yang
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 722356
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.09.2023 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael Pluta
Karlstraße 31-33, 89073 Ulm
Telefon: 0731 968800
Telefax: 0731 9688050
Email: ulm@pluta.net
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 29.09.2023 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 07.10.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 24.10.2023, 10:15 Uhr,
Stadthalle Göppingen, Blumenstraße 41, 73033 Göppingen, Märklinsaal: Konferenzeingang über die Lutherstraße

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 24.10.2023, 10:15 Uhr,
Stadthalle Göppingen, Blumenstraße 41, 73033 Göppingen, Märklinsaal: Konferenzeingang über die Lutherstraße

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die teilnehmenden Gläubiger haben ihre Berechtigung durch Vorlage von: Vollmachten, aktuellen Handelsregisterauszügen und gültigem Personalausweis nachzuweisen.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss besteht bereits. Dieser besteht bis zur ersten Gläubigerversammlung aus den Mitgliedern:
|Atradius Kreditversicherung
Opladener Straße 14, 50679 Köln

|Mercedes-Benz AG
050-GO36, 70546 Stuttgart

|Allianz Trade - Euler Hermes Deutschland
Gasstraße 29, 22761 Hamburg

|Volkswagen AG
Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg

|Bundesagentur für Arbeit Stuttgart
Stuttgarter Straße 55, 71638 Ludwigsburg

|Herr Stillanos Barembas
Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen

|Merca Leasing GmbH & Co. KG
Westerbachstraße 28, 61476 Kronberg

|Pensions-Sicherungs-Verein
Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln

|Landesbank Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart

9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
11. Die Verfahren 4 IN 149/23, 4 IN 177/23, 1 IN 183/23, 4 IN 184/23 und 1 IN 185/23 werden miteinander verbunden. Das führende Aktenzeichen lautet: 4 IN 149/23

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 01.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IE 149/23 KV · ALLGAIER Automotive GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IE 149/23 KV
Wirksam am
26.06.2023
Registerbezug
Ulm, HRB 722356
4 IN 149/23

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
ALLGAIER Automotive GmbH, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch den Geschäftsführer Zhuojun Yang
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 722356
- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 26.06.2023 um 15:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
2. Im Übrigen gelten die mit Beschluss vom 21.06.2023 angeordneten vorläufigen Maßnahmen und sonstige Anordnungen fort.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 26.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 1 IE 149/23 KV · ALLGAIER Automotive GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
1 IE 149/23 KV
Wirksam am
22.06.2023
Registerbezug
Ulm, HRB 722356
4 IN 149/23

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
ALLGAIER Automotive GmbH, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen, vertreten durch die Geschäftsführer Volker Brielmann und Zhuojun Yang
- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 21.06.2023 wegen besonderer Eilbedürftigkeit ohne vorherige Anhörung um 17:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Michael Pluta
Karlstraße 31-33, 89073 Ulm
Telefon: 0731 968800, Fax: 0731 9688050
ulm@pluta.net
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S. v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 21.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 722356 HRB 722356: ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Ladwig, Jürgen, Heiningen, *XX.XX.XXXX.
HRB 722356: ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Ladwig, Jürgen, Heiningen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 722356 HRB 722356: ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Agostini, Achim, Ditzingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Name…
HRB 722356: ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Agostini, Achim, Ditzingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Aßfalg, Helmar, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 722356 HRB 722356: ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Prokura erloschen: Frank, Andreas, Tamm, *XX.XX.XXXX. Der zwischen der Gesellschaft und der "ALLGAIER WERKE GmbH", Uhingen (Amts…
HRB 722356: ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Prokura erloschen: Frank, Andreas, Tamm, *XX.XX.XXXX. Der zwischen der Gesellschaft und der "ALLGAIER WERKE GmbH", Uhingen (Amtsgericht Ulm HRB 533045) am 29.09.2008 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag wurde geändert. Die Gesellschafterversammlungen haben der Änderung am 21.06.2021 und 13.07.2021 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Veränderungen
HRB 722356 HRB 722356: ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Funk, Jürgen, Wüstenrot, *XX.XX.XXXX.
HRB 722356: ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Funk, Jürgen, Wüstenrot, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 722356 HRB 722356: ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Bestellt als Geschäftsführer: Wössner, Jürgen, Fellbach, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaiser, Markus, Plochingen, *X…
HRB 722356: ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Bestellt als Geschäftsführer: Wössner, Jürgen, Fellbach, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaiser, Markus, Plochingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 722356 HRB 722356: ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Bestellt als Geschäftsführer: Brielmann, Volker, Freiberg, *XX.XX.XXXX; Eble, Ralf, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 722356: ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Bestellt als Geschäftsführer: Brielmann, Volker, Freiberg, *XX.XX.XXXX; Eble, Ralf, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 722356 HRB 722356: ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Personenbezogene Daten (Name) geändert bei Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wir…
HRB 722356: ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Personenbezogene Daten (Name) geändert bei Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wirth, Claudia, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 722356 HRB 722356: ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Prokura erloschen: Illig, Helmut, Remshalden, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen …
HRB 722356: ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Prokura erloschen: Illig, Helmut, Remshalden, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Geyer, Claudia, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 722356 HRB 722356: ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Aßfalg, Helmar, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt …
HRB 722356: ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Aßfalg, Helmar, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 722356 HRB 722356: ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Personenbezogene Daten (Wohnsitz) geändert bei Geschäftsführer: Aßfalg, Helmar, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX, mit der Befugn…
HRB 722356: ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Personenbezogene Daten (Wohnsitz) geändert bei Geschäftsführer: Aßfalg, Helmar, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 722356 HRB 722356:ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Frank, Andreas, Tamm, *XX.XX.XXXX.
HRB 722356:ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Frank, Andreas, Tamm, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 722356 HRB 722356:ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen.Bestellt als Geschäftsführer: Kaiser, Markus, Plochingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der …
HRB 722356:ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen.Bestellt als Geschäftsführer: Kaiser, Markus, Plochingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Plettendorf, Gerd, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 722356 ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Prokura erloschen: Dr. Eckert, Manfred, Nufringen, *XX.XX.XXXX.
ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Prokura erloschen: Dr. Eckert, Manfred, Nufringen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 722356 ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen.Geschäftsanschrift: Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Eck…
ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen.Geschäftsanschrift: Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Eckert, Manfred, Nufringen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 722356 ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, (Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen).Mit der "ALLGAIER WERKE GmbH", Uhingen (Amtsgericht Ulm HRB 533045) wurde am 29.09.2008 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem di…
ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen, (Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen).Mit der "ALLGAIER WERKE GmbH", Uhingen (Amtsgericht Ulm HRB 533045) wurde am 29.09.2008 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 08.10.2008 zugestimmt hat.
Veränderungen
HRB 722356 ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen (Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen). Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Aßfalg, Helmar, Göppingen, *XX.XX.XXXX; Plettendorf, Gerd, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XX…
ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen (Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen). Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Aßfalg, Helmar, Göppingen, *XX.XX.XXXX; Plettendorf, Gerd, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Illig, Helmut, Remshalden, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 722356 ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen (Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.05.2008. Gegenstand: industrielle Fertigung und der Vertrieb von Groß- u…
ALLGAIER Automotive GmbH, Uhingen (Ulmer Straße 75, 73066 Uhingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.05.2008. Gegenstand: industrielle Fertigung und der Vertrieb von Groß- und Kleinwerkzeugen, Blechteilen der spanlosen Verformung und Zusammenbauten.. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Aßfalg, Helmar, Göppingen, *XX.XX.XXXX; Dr. Ladwig, Jürgen, Heiningen, *XX.XX.XXXX; Plettendorf, Gerd, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.