HRA 6608
Alldecor GmbH & Co. KG
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Poststr. 5 - 7, 32139 SpengeGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- Spenge
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 17.12.2010
- Datenstand
- 2025-09-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Alexander Luttermann
Spenge
Heinrich Luttermann
Spenge
Luttermann Verwaltungs-GmbH
Spenge
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-04-11 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-28 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 6608 Alldecor GmbH & Co. KG, Spenge (Poststr. 5 - 7, 32139 Spenge, Vertrieb von Farben, Wand- und Bodenbelägen sowie Gardinen, Heimtextilien, Bau- und Handwerkerbedarf.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich h…
Alldecor GmbH & Co. KG, Spenge (Poststr. 5 - 7, 32139 Spenge, Vertrieb von Farben, Wand- und Bodenbelägen sowie Gardinen, Heimtextilien, Bau- und Handwerkerbedarf.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Luttermann Verwaltungs-GmbH, Spenge (Bad Oeynhausen HRB 10203). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Alldecor GmbH, Spenge (Amtsgericht Bad Oeynhausen HR B 6768) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.07.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.