HRA 6608

Alldecor GmbH & Co. KG

Amtsgericht Bad Oeynhausen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Poststr. 5 - 7, 32139 Spenge

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Spenge
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
17.12.2010
Datenstand
2025-09-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Alexander Luttermann

Spenge

Kommanditist(in)

Heinrich Luttermann

Spenge

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Luttermann Verwaltungs-GmbH

Spenge

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-28

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 6608 Alldecor GmbH & Co. KG, Spenge (Poststr. 5 - 7, 32139 Spenge, Vertrieb von Farben, Wand- und Bodenbelägen sowie Gardinen, Heimtextilien, Bau- und Handwerkerbedarf.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich h…
Alldecor GmbH & Co. KG, Spenge (Poststr. 5 - 7, 32139 Spenge, Vertrieb von Farben, Wand- und Bodenbelägen sowie Gardinen, Heimtextilien, Bau- und Handwerkerbedarf.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Luttermann Verwaltungs-GmbH, Spenge (Bad Oeynhausen HRB 10203). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Alldecor GmbH, Spenge (Amtsgericht Bad Oeynhausen HR B 6768) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.07.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.