HRA 7329

Alfred Thiemann Stahlwasserbau, Preß- und Stanzwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft

Amtsgericht Dortmund · Nordrhein-Westfalen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Dortmund

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Registerdaten

Sitz
Dortmund
Datenstand
2024-04-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-23

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Alfred Thiemann Dortmund

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 254 IN 3/21 · Alfred Thiemann Stahlwasserbau, Preß- und Stanzwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
254 IN 3/21
Wirksam am
24.04.2025
Registerbezug
Dortmund, HRA 7329
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 3/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 7329 eingetragenen
Alfred Thiemann Stahlwasserbau, Preß- und Stanzwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft,
Bickefeldstraße 10-21, 44269 Dortmund, gesetzlich vertreten durch
die persönlich haftende Gesellschafterin, die Hauck Verwaltungsgesellschaft mbH,
Bickefeldstraße 10-18, 19, 44269 Dortmund, diese vertreten durch
den Geschäftsführer Matthäus Hauck

wird der Termin vom 30.04.2025 aufgehoben.

Verlegungs- bzw. Aufhebungs-Grund: Dienstliche Gründe.

254 IN 3/21
Amtsgericht Dortmund, 22.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 254 IN 3/21 · Alfred Thiemann Stahlwasserbau, Preß- und Stanzwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
254 IN 3/21
Wirksam am
24.02.2025
Registerbezug
Dortmund, HRA 7329
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 3/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 7329 eingetragenen
Alfred Thiemann Stahlwasserbau, Preß- und Stanzwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft,
Bickefeldstraße 10-21, 44269 Dortmund, gesetzlich vertreten durch
die persönlich haftende Gesellschafterin, die Hauck Verwaltungsgesellschaft mbH,
Bickefeldstraße 10-18, 19, 44269 Dortmund, diese vertreten durch
den Geschäftsführer Matthäus Hauck, Bernsteinweg 1, 44267 Dortmund

wird angeordnet:

Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 31.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 niedergelegt.

Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 30.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

254 IN 3/21
Amtsgericht Dortmund, 21.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 254 IN 3/21 · Alfred Thiemann Stahlwasserbau, Preß- und Stanzwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
254 IN 3/21
Wirksam am
22.08.2024
Registerbezug
Dortmund, HRA 7329
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 3/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 7329 eingetragenen Alfred Thiemann Stahlwasserbau, Preß- und Stanzwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft, Bickefeldstraße 10-21, 44269 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Hauck Verwaltungsgesellschaft mbH, Bickefeldstraße 10-18, 19, 44269 Dortmund, diese vertreten durch den Geschäftsführer Matthäus Hauck, Bernsteinweg 1, 44267 Dortmund

Die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung lfd. Nr. 7 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.09.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

254 IN 3/21
Amtsgericht Dortmund, 21.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 254 IN 3/21 · Alfred Thiemann Stahlwasserbau, Preß- und Stanzwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
254 IN 3/21
Wirksam am
25.01.2022
Registerbezug
Dortmund, HRA 7329
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 3/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 7329 eingetragenen Alfred Thiemann Stahlwasserbau, Preß- und Stanzwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft, Bickefeldstraße 10-21, 44269 Dortmund, gesetzlich vertreten durch Hauck Verwaltungsgesellschaft mbH, Bickefeldstraße 10-18, 19, 44269 Dortmund, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthäus Hauck, Bernsteinweg 1, 44267 Dortmund

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund wie folgt festgesetzt:

Vergütung -,-- EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen -,-- EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von -,-- EUR -,-- EUR
Endbetrag -,-- EUR

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 22.01.2021 bis zum 08.04.2021 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 1.122.832,89 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach -,-- EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von -,-- EUR zu. Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 75 % und damit auf den Betrag von -,-- EUR gerechtfertigt.
Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens war die Ermittlung des schuldnerischen Vermögens mit Schwierigkeiten verbunden, die über das normale Maß hinaus gingen, da seitens des Geschäftsführers der schuldnerischen Komplementärin keine detaillierten Auskünfte zu den Vermögensverhältnissen der Schuldnerin gemacht werden konnten. Dies betraf insbesondere die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verwaltung und Bewirtschaftung der schuldnerischen Immobilien notwendigen Auskünfte. So mussten z.B. die Mieter ermittelt und von diesen die Vertragsunterlagen an-/eingefordert werden. Neben dem erheblichen Arbeitsaufwand der zur Ermittlung und Sicherung der vorläufigen Insolvenzmasse notwendig war, führte dies zwangsläufig auch zu einem erheblichen -über das normale Maß hinausgehenden- Zeitaufwand.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 20.01.2022 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch -,-- EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 eingesehen werden.

254 IN 3/21
Amtsgericht Dortmund, 24.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 254 IN 3/21 · Alfred Thiemann Stahlwasserbau, Preß- und Stanzwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
254 IN 3/21
Wirksam am
07.07.2021
Registerbezug
Dortmund, HRA 7329
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 3/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 7329 eingetragenen Alfred Thiemann Stahlwasserbau, Preß- und Stanzwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft, Bickefeldstraße 10-21, 44269 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Hauck Verwaltungsgesellschaft mbH, Bickefeldstraße 10-18, 19, 44269 Dortmund, diese vertreten durch den Geschäftsführer Matthäus Hauck, Bernsteinweg 1, 44267 Dortmund

wird Herr Rechtsanwalt Dr. Yassin Dimassi, Königswall 21, 44137 Dortmund zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Pürfung der Forderung Rang 0 Nr. 6. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.

254 IN 3/21
Amtsgericht Dortmund, 24.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 7329 HRA 7329: Alfred Thiemann Stahlwasserbau, Preß- und Stanzwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft, Dortmund, Bickefeldstr. 10 - 21, 44269 Dortmund. Allgemeine Vertretungsregelung…
HRA 7329: Alfred Thiemann Stahlwasserbau, Preß- und Stanzwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft, Dortmund, Bickefeldstr. 10 - 21, 44269 Dortmund. Allgemeine Vertretungsregelung gelöscht. Die Gesellschaft ist aufgelöst.Von Amts wegen eingetragen

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