Alfred Keller GmbH, Meisterbetrieb, Flaschnerei, Sanitärinstallationen und Heizungsbau
Pfullendorf
Prokurist(in)
Anke Keller
Überlingen
Einzelprokura Prokurist(in)
Lara Keller
Überlingen
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Er vertritt die Gesellschfat allein und ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Stand 2026-03-23
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Der Handwerksbetrieb Flaschnerei, Sanitärinstallationen, Heizungsbau und alle damit in Zusammenhang stehende Geschäfte. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen und anderen Unternehmen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
3
Veränderungen
HRB 581412HRB 581412: Alfred Keller GmbH, Meisterbetrieb, Flaschnerei, Sanitärinstallationen und Heizungsbau, Überlingen, Riedweg 10, 88662 Überlingen. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung …
HRB 581412: Alfred Keller GmbH, Meisterbetrieb, Flaschnerei, Sanitärinstallationen und Heizungsbau, Überlingen, Riedweg 10, 88662 Überlingen. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Keller, Anke, geb. Städele, Überlingen, *XX.XX.XXXX.
Berichtigungen
HRB 581412HRB 581412: Alfred Keller GmbH, Meisterbetrieb, Flaschnerei, Sanitärinstallationen und Heizungsbau, Überlingen, Riedweg 10, 88662 Überlingen. Laufende Nr. 5 Spalte 6 b) von Amts wegen berichtigt in: Der Einz…
HRB 581412: Alfred Keller GmbH, Meisterbetrieb, Flaschnerei, Sanitärinstallationen und Heizungsbau, Überlingen, Riedweg 10, 88662 Überlingen. Laufende Nr. 5 Spalte 6 b) von Amts wegen berichtigt in: Der Einzelkaufmann Keller, Alfred, Überlingen, *XX.XX.XXXX hat als Inhaber der Firma "Sanitär- und Heizungsmeisterbetrieb Alfred Keller e.K.", Überlingen (HRA 705429) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.02.2018 und der Versammlungsbeschlüsse vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Veränderungen
HRB 581412HRB 581412: Alfred Keller GmbH, Meisterbetrieb, Flaschnerei, Sanitärinstallationen und Heizungsbau, Überlingen, Riedweg 10, 88662 Überlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2018 hat die Änderung des…
HRB 581412: Alfred Keller GmbH, Meisterbetrieb, Flaschnerei, Sanitärinstallationen und Heizungsbau, Überlingen, Riedweg 10, 88662 Überlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Ausgliederung auf 95.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 95.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Keller, Alfred, Überlingen, *XX.XX.XXXX hat als Inhaber der Firma "Sanitär- und Heizungsmeisterbetreb Alfred Keller e.K.", Überlingen (HRA 705429) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.02.2018 und der Versammlungsbeschlüsse vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.