HRB 3550
Alfred Gaubatz Gesellschaft mit beschränkter Haftung
aktuell 3 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Wilhelm-Leuschner-Straße 50, 63128 DietzenbachGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- Dietzenbach
- Datenstand
- 2024-03-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlGegenstand des Unternehmens
Die Übernahme der Geschäftsführung der Firma Gaubatz KG, Dietzenbach, die Beteiligung an anderen Unternehmen, Verwaltung von Beteiligungen sowie die Vertretung anderer Unternehmen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Restschuldbefreiung 8 IN 431/25 · Alfred Gaubatz Gesellschaft mit beschränkter Haftung i.L. · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 431/25
- Wirksam am
- 21.07.2025
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 3550
18.07.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 431/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Alfred Gaubatz Gesellschaft mit beschränkter Haftung i.L., Wilhelm-Leuschner-Straße 50, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 3550),
vertreten durch:
Petra Gaubatz-Bodensohn, Oberer Köppelweg 8, 35510 Butzbach, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Sylvia Hofmann Ernestus, Frankfurter Straße 14, 64283 Darmstadt,
wird heute, am 18.07.2025 um 15:07 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, c/o BRANDHOFF OBERMÜLLER & PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069 - 34 87 92 00, Fax: 069 - 34 87 92 099
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Begründung:
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller vom 15.07.2025.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 431/25 · Alfred Gaubatz Gesellschaft mit beschränkter Haftung i.L. · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 431/25
- Wirksam am
- 17.06.2025
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 3550
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 17.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 3550 HRB 3550: Alfred Gaubatz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dietzenbach, Wilhelm-Leuschner-Straße 50, 63128 Dietzenbach. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Leuschner-Straße 50, 63128 Dietzenbach. Allgemeine Ver…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.