HRA 204696

Alfheim GmbH & Co. KG

Amtsgericht Walsrode · Niedersachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Nienburg

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Nienburg
Datenstand
2024-12-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-23

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-23 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 204696 HRA 204696: Alfheim GmbH & Co. KG, Nienburg, Mindener Landstraße 48, 31582 Nienburg. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Mindener Landstraße 48, 31582 Nienburg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder p…
HRA 204696: Alfheim GmbH & Co. KG, Nienburg, Mindener Landstraße 48, 31582 Nienburg. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Mindener Landstraße 48, 31582 Nienburg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Mimung Verwaltungen GmbH, Nienburg/Weser (Amtsgericht Walsrode HRB 209070), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Alfheim GmbH, Nienburg (Amtsgericht Walsrode HRB 204999) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2021 und 12.11.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.