HRB 19989

AlexTrans Verwaltungs-GmbH

Amtsgericht Regensburg · Bayern

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Regenstauf

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Registerdaten

Sitz
Regenstauf
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 173/24 · AlexTrans Verwaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
4 IN 173/24
Wirksam am
20.08.2024
Registerbezug
Regensburg, HRB 19989
4 IN 173/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

AlexTrans Verwaltungs-GmbH, Bayernstraße 16, 93128 Regenstauf, vertreten durch den Geschäftsführer Ungureanu Alexandru
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 19989
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Lankes Rosemarie, Gartenstraße 4, 93495 Weiding

der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 12.08.2024 die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung im Berichts- und Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren beantragt über:
1. Die Gläubigerversammlung beschließt die Beibehaltung des Verwalters (§§ 56, 57 InsO).
2. Für die Abwicklung des Insolvenzverfahrens wurde folgendes Treuhandkonto eingerichtet:
Institut: UniCredit Bank AG - HypoVereinsbank
Kontonummer: 43099515
BLZ: 70020270
IBAN: DE03 7002 0270 0043 0995 15
BIC: HYVEDEMMXXX
Kontoinhaber: Saponjic w/ AlexTrans Verwaltungs-GmbH
Die Gläubigerversammlung beschließt, das Treuhandkonto beizubehalten sowie zur Hinterlegungsstelle gemäß § 149 InsO zu bestimmen.

3. Die Gläubigerversammlung ermächtigt den Insolvenzverwalter gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO allgemein, Prozesse mit für die Insolvenzmasse erheblichem Streitwert zu führen sowie ebenso zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreits gerichtlich oder außergerichtlich Vergleiche oder Schiedsverträge zu schließen.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.09.2024 Einwendungen gegen einen oder mehrere dieser Tagesordnungspunkte schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Regensburg, Augustenstr. 3, 93049 Regensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 19.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 173/24 · AlexTrans Verwaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
4 IN 173/24
Wirksam am
19.08.2024
Registerbezug
Regensburg, HRB 19989
4 IN 173/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

AlexTrans Verwaltungs-GmbH, Bayernstraße 16, 93128 Regenstauf, vertreten durch den Geschäftsführer Ungureanu Alexandru
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 19989
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Lankes Rosemarie, Gartenstraße 4, 93495 Weiding

der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 12.08.2024 die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung im Berichts- und Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren beantragt über:
1. Die Gläubigerversammlung beschließt die Beibehaltung des Verwalters (§§ 56, 57 InsO).
2. Für die Abwicklung des Insolvenzverfahrens wurde folgendes Treuhandkonto eingerichtet:
Institut: UniCredit Bank AG - HypoVereinsbank
Kontonummer: 43099515
BLZ: 70020270
IBAN: DE03 7002 0270 0043 0995 15
BIC: HYVEDEMMXXX
Kontoinhaber: Saponjic w/ AlexTrans Verwaltungs-GmbH
Die Gläubigerversammlung beschließt, das Treuhandkonto beizubehalten sowie zur Hinterlegungsstelle gemäß § 149 InsO zu bestimmen.

3. Die Gläubigerversammlung ermächtigt den Insolvenzverwalter gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO allgemein, Prozesse mit für die Insolvenzmasse erheblichem Streitwert zu führen sowie ebenso zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreits gerichtlich oder außergerichtlich Vergleiche oder Schiedsverträge zu schließen.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.09.2024 Einwendungen gegen einen oder mehrere dieser Tagesordnungspunkte schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Regensburg, Augustenstr. 3, 93049 Regensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 19.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 173/24 · AlexTrans Verwaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
4 IN 173/24
Wirksam am
05.08.2024
Registerbezug
Regensburg, HRB 19989
4 IN 173/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

AlexTrans Verwaltungs-GmbH, Bayernstraße 16, 93128 Regenstauf, vertreten durch den Geschäftsführer Ungureanu Alexandru
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 19989
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Lankes Rosemarie, Gartenstraße 4, 93495 Weiding

1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Stefan Haas
Ditthornstraße 5, 93055 Regensburg
Telefon: +49(941)6408200
Telefax: +49(941)64082010
Email: info@wl-inso.de

2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Alexander Saponjic als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der AlexTrans GmbH & Co. KG, Bayernstraße 16, 93138 Regenstauf, angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 02.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.