HRB 22068
Alexander TK Teigspezialitäten GmbH
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Wormser Straße 124 a, 67227 FrankenthalGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Frankenthal
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 18.05.2022
- Datenstand
- 2025-02-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Die Herstellung und der Vertrieb von Tiefkühllebensmitteln, insbesondere von tiefgekühlten, auch von gefüllten, Teigspezialitäten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 3 f IN 229/20 Ft · Alexander TK Teigspezialitäten GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 f IN 229/20 Ft
- Wirksam am
- 30.07.2026
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 22068
29.07.2026
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Alexander TK Teigspezialitäten GmbH, Wormser Straße 124 a, 67227 Frankenthal (Pfalz) (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 22068),
vertreten durch:
Alexander Krutojarski, als GF der Alexander TK Teigspezialitäten GmbH, Rudolf-Hell-Straße 15, 69126 Heidelberg, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt
1.wurde auf Antrag des Insolvenzverwalters bei Aufhebung des Verfahrens Nachtragsverteilung gem. § 203 InsO angeordnet hinsichtlich der Ansprüche auf Steuererstattungsguthaben aus insolvenzverstrickten Zeiträumen unter Beachtung der Kostendeckung. Vorliegend erfolgte eine Steuererstattung von 8.036,54€ für das Jahr 2020.Die Durchführung dieser Nachtragsverteilung wurde dem Verwalter übertragen und für die Durchführung der Nachtragsverteilung mit Beschluss vom 17.6.2026 nach § 6 InsVV eine Vergütung in Höhe von x € festgesetzt sowie die Entnahme des Betrages aus der Masse gestattet.
2.wird der Vergütungsbeschluss vom 17.6.2026 berichtigt und die Vergütung auf x € (brutto) festgesetzt sowie die Entnahme dieses Betrages aus der Masse bewilligt.
Gründe:
Der Beschluss vom 17.6.2026 war auf Antrag des Verwalters abzuändern. Die Höhe der Berechnungsgrundlage war nach Prüfung nachträglich nach unten zu korrigieren.
Es ergab sich daher ein geänderter Vergütungsanspruch von x € zzgl. Auslagenpauschale von x 5€ und gesetzlicher Mehrwertsteuer (x €), mithin ein Gesamtanspruch von x €.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, hinsichtlich der festgesetzten Vergütung jedoch nur soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann die Vergütungsfestsetzung mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde sowie die befristete Erinnerung wären vorliegend beim Amtsgericht Ludwigshafen, Wittelsbachstr.10, 67061 Ludwigshafen,einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Rechtspflegerin
Zusatz: Die Veröffentlichung der Festsetzung erfolgt auszugsweise und ohne die festgesetzten Beträge (§ 64 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten in der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 22068 HRB 22068: Alexander TK Teigspezialitäten GmbH, Frankenthal, Wormser Straße 124 a, 67227 Frankenthal. nicht mehr Geschäftsführer: Krutojarski, Alexander, Heidelberg, *XX.XX.XXXX. Die Eintragung laufende Nr. …
HRB 22068 HRB 22068: Alexander TK Teigspezialitäten GmbH, Frankenthal, Wormser Straße 124 a, 67227 Frankenthal. Aufgrund Insolvenzeröffnung ist die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 22068 Alexander TK Teigspezialitäten GmbH, Frankenthal, Wormser Straße 124 a, 67227 Frankenthal. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Wormser Straße 124 a, 67227 Frankenthal.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.