HRA 2552

alesco GmbH & Co. KG

Amtsgericht Düren · Nordrhein-Westfalen

aktuell 17 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Langerwehe

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Registerdaten

Sitz
Langerwehe
Datenstand
2024-12-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Schoeller-Aldo GmbH & Co. KG Papier- und Kunststoffwerke Langerwehe

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

17
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 92 IN 103/12 · alesco GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Aachen
Insolvenzgericht
Aachen
Aktenzeichen
92 IN 103/12
Wirksam am
22.06.2023
Registerbezug
Düren, HRA 2552
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 103/12

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 2552 eingetragenen alesco GmbH & Co.KG, Schönthaler Str. 55-59, 52379 Langerwehe, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 4545 eingetragene Schoeller-Aldo Verwaltungs GmbH, Schönthaler Str. 55-59, 52379 Langerwehe, diese vertreten durch die Geschäftsführer Michael Leiterholt, Heinz Mundt und Karl Heinz Thielen

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 18.282.565,90 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 1.366.228,31 EUR zur Verfügung.

Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten.

Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

92 IN 103/12
Amtsgericht Aachen, 22.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 92 IN 103/12 · alesco GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Aachen
Insolvenzgericht
Aachen
Aktenzeichen
92 IN 103/12
Wirksam am
27.04.2023
Registerbezug
Düren, HRA 2552
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 103/12

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 2552 eingetragenen alesco GmbH & Co.KG, Schönthaler Str. 55-59, 52379 Langerwehe, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 4545 eingetragene Schoeller-Aldo Verwaltungs GmbH, Schönthaler Str. 55-59, 52379 Langerwehe, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Leiterholt,, Herrn Karl Heinz Thielen, und Herrn Heinz Mundt,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Emil Rinckens, Bismarckstr. 9, 41061 Mönchengladbach

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Dieter Breuer, Monheimsallee 14, 52062 Aachen wie folgt festgesetzt.

Vergütung xxx €
Endbetrag xxx €

Auf die Vergütung sind folgende bereits festgesetzten Vorschüsse anzurechnen:
Festsetzungsdatum: 05.07.2013, festgesetzter Vorschuss xxxEuro

Der darüber hinausgehende Antrag wird zurückgewiesen.

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung in der vor dem 01.01.2021 geltenden Fassung beträgt die Vergütung regelmäßig 35 - 95 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 95,00 € angemessen ist. Für 187 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf xxx €.

Mit Beschluss vom 05.07.2013 wurde dem Mitglied antragsgemäß ein Vorschuss auf die Vergütung für einen näher dargelegten Zeitaufwand von insgesamt 96 Stunden gewährt. Die damals zuständige Rechtspflegerin ist unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und der rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens von der Angemessenheit eines Stundensatzes von 95,00€ ausgegangen.

Im nunmehr vorliegenden Antrag vom 29.07.2022 werden keine Gründe vorgetragen, die eine nachträgliche Erhöhung des Stundensatzes auf nunmehr 250,00 € rechtfertigen würden.
Es ist nicht ersichtlich, dass sich die Schwierigkeit des Verfahrens oder die Haftungsrisiken seit Beantragung des Vorschusses derartig verändert hätten, dass eine solche Erhöhung in Frage käme.
Die von dem Mitglied vorgetragenen besonderen Umstände durch die erheblichen Schwierigkeiten im vorliegenden Verfahren, die eine Vergütung deutlich oberhalb der Regelsätze der InsVV in der Fassung vor 01.01.2021 rechtfertigen würden, sind nicht erst bei der Beantragung der endgültigen Vergütung im Jahr 2022 bekannt geworden, sondern lagen bereits zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Vorschusses vor.
So haben auch zwei weitere Gläubigerausschussmitglieder in den Jahren 2016 und 2017 Vorschussanträge gestellt, die ebenfalls von einem angemessenen Stundensatz von 95,00€ ausgingen und welche ebenfalls antragsgemäß festgesetzt wurden.

Vielmehr bleibt zu erwähnen, dass ein Großteil der Gläubigerausschusssitzungen und Beschlussfassungen zum Zeitpunkt dieser grade benannten Festsetzungen bereits erledigt waren. Nach dem 07.06.2016 fiel lediglich der Aufwand für die Prüfung der Kassenprüfprotokolle, sowie eine Gläubigerausschusssitzung und einen Umlaufbeschluss an. Somit lässt sich, auch aus der Aufstellung im Antrag vom 29.07.2022 erkennen, dass der Schwerpunkt der Tätigkeit des Gläubigerausschusses in den Jahren 2012 bis circa Mitte 2016 lag. Wie beschrieben, sind, auch noch in den Jahren 2016 und 2017, die Mitglieder sowie die damals zuständige Rechtspflegerin, von einer Angemessenheit des Stundensatzes von 95,00€ ausgegangen.
Hier bleibt außerdem zu erwähnen, dass von den Mitgliedern stets einheitliche Stundensätze beantragt wurden.
Gründe, die für eine Festsetzung eines Stundensatzes von 250,00 € für dieses einzelne Gläubigerausschussmitglied aus persönlicher oder beruflicher Qualifikation oder Erfahrung im Gegensatz zu den anderen Mitgliedern sprechen, sind ebenfalls nicht zu erkennen.

Die Festsetzung eines Stundensatzes, wie beantragt, in Höhe von 250,00€ wird aus den vorgenannten Gründen nicht als angemessen betrachtet.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Aachen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 eingesehen werden.

92 IN 103/12
Amtsgericht Aachen, 25.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 92 IN 103/12 · alesco GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Aachen
Insolvenzgericht
Aachen
Aktenzeichen
92 IN 103/12
Wirksam am
16.12.2021
Registerbezug
Düren, HRA 2552
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 103/12

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 2552 eingetragenen
alesco GmbH & Co.KG, Schönthaler Str. 55-59, 52379 Langerwehe, gesetzlich
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 4545 eingetragene
Schoeller-Aldo Verwaltungs GmbH, Schönthaler Str. 55-59, 52379 Langerwehe,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Leiterholt,, Herrn Karl
Heinz Thielen, und Herrn Heinz Mundt,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Emil Rinckens, Bismarckstr. 9, 41061
Mönchengladbach

werden die Vergütung und Auslagen des Sachwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxxx € xxxx €
Endbetrag xxxx €

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Sachwalter übte sein Amt vom 01.07.2012 bis 21.09.2012 aus. Nach § 63 InsO
hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung
angemessener Auslagen.

Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf
die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des
Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer
vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach
dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen
(§§10, 1 Abs. 1 InsVV).

Die Vergütung beträgt in der Regel 60 vom Hundert der für den
Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung (§ 12 Abs. 1 InsVV).

Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der
gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden
Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).

Der Regelsatz soll mindestens 600,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit
von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§
2 Abs. 2 InsVV).

Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den
Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben. Eine den Regelsatz
übersteigende Vergütung ist insbesondere festzusetzen, wenn das
Insolvenzgericht gemäß § 277 Abs. 1 InsO angeordnet hat, dass bestimmte
Rechtsgeschäfte des Schuldners nur mit Zustimmung des Sachwalters wirksam sind
(§§ 10, 12 Abs.2, InsVV). Die Berechnungsmasse wurde unter Zugrundelegung der
im späteren Regelverfahren aus der Verwertung der einzelnen Vermögenswerte
realisierte freie Masse ermittelt und beträgt insgesamt 6.330.712,15 €.

Der Regelsatz der Vergütung des Sachwalters beträgt demnach xxxxx EUR.

Im Hinblick auf auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung durch unter
anderem die Fortführung des Geschäftsbetriebs mit 2 Betriebsstätten, Übernahme
der Kassenführung und des Factorings, enge Zusammenarbeit mit dem Gericht und
dem Gläubigerausschuss, der umfangreichen Sanierungsmaßnahmen und der
Begleitung des Insolvenzplanverfahrens nach Eröffnung,ist es gerechtfertigt,
die Vergütung auf 290 vom Hundert der Vergütung des Insolvenzverwalters zu
erhöhen und damit auf den Betrag von xxxx € festzusetzen.

Dem inhaltlichen Überschneiden einiger Zuschlagstatbestände, sowie aufgrund der
Tatsache, dass der Sachwalter bereits als vorläufiger Sachwalter tätig wurde,
ist dadurch Rechnung getragen worden, dass im Rahmen einer Gesamtbetrachtung
der beantragte Prozentsatz von 350% um 60% auf 290% reduziert wurde. Dies ist
im Ergebnis nicht zu beanstanden.

Insoweit wurden von Seiten des Gerichts auch keine Kürzungen vorgenommen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten
Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 17.11.2021 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2, 3 InsVV besondere Kosten, die im
Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Der Sachwalter verzichtet auf die Geltendmachung von Auslagen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3
InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Aachen statthaft,
wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das
Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00
EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG
gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/
Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.

Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei
Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in
deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen
einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.

Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der
Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren
Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere
Zeitpunkt.

Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz
zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen,
Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 eingesehen werden.

92 IN 103/12
Amtsgericht Aachen, 14.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 92 IN 103/12 · alesco GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Aachen
Insolvenzgericht
Aachen
Aktenzeichen
92 IN 103/12
Wirksam am
09.10.2020
Registerbezug
Düren, HRA 2552
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 103/12

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 2552 eingetragenen
alesco GmbH & Co.KG, Schönthaler Str. 55-59, 52379 Langerwehe, gesetzlich
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 4545 eingetragene
Schoeller-Aldo Verwaltungs GmbH, Schönthaler Str. 55-59, 52379 Langerwehe,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Michael Leiterholt, Heinz Mundt und
Karl Heinz Thielen

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 07.12.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen,
Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

92 IN 103/12
Amtsgericht Aachen, 08.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 92 IN 103/12 · alesco GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Aachen
Insolvenzgericht
Aachen
Aktenzeichen
92 IN 103/12
Wirksam am
14.07.2017
Registerbezug
Düren, HRA 2552
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 103/12

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 2552 eingetragenen
alesco GmbH & Co.KG, Schönthaler Str. 55-59, 52379 Langerwehe, gesetzlich
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 4545 eingetragene
Schoeller-Aldo Verwaltungs GmbH, Langerwehe, diese vertreten durch die
Geschäftsführer Karl Heinz Thielen und Heinz Mundt

ist die Vergütung eines Gläubigerausschussmitglieds im Eröffnungsverfahren
festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401
eingesehen werden.

92 IN 103/12
Amtsgericht Aachen, 12.07.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 92 IN 103/12 · alesco GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Aachen
Insolvenzgericht
Aachen
Aktenzeichen
92 IN 103/12
Wirksam am
18.04.2017
Registerbezug
Düren, HRA 2552
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 103/12

ist auf die bei Beendigung des Amtes endgültig festzusetzende Vergütung eines
Gläuberausschussmitglieds im Hauptverfahren ein Vorschuss festgesetzt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen,
Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 eingesehen werden.

92 IN 103/12
Amtsgericht Aachen, 12.04.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 92 IN 103/12 · alesco GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Aachen
Insolvenzgericht
Aachen
Aktenzeichen
92 IN 103/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Düren, HRA 2552

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 92 IN 103/12 · alesco GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Aachen
Insolvenzgericht
Aachen
Aktenzeichen
92 IN 103/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Düren, HRA 2552

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 92 IN 103/12 · alesco GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Aachen
Insolvenzgericht
Aachen
Aktenzeichen
92 IN 103/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Düren, HRA 2552

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 92 IN 103/12 · alesco GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Aachen
Insolvenzgericht
Aachen
Aktenzeichen
92 IN 103/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Düren, HRA 2552

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 92 IN 103/12 · alesco GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Aachen
Insolvenzgericht
Aachen
Aktenzeichen
92 IN 103/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Düren, HRA 2552

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 92 IN 103/12 · alesco GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Aachen
Insolvenzgericht
Aachen
Aktenzeichen
92 IN 103/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Düren, HRA 2552

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 2552 alesco GmbH & Co. KG, Langerwehe, Schönthaler Straße 55-59, 52379 Langerwehe. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen (92 IN 103/12) vom 01.07.2012 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahr…
alesco GmbH & Co. KG, Langerwehe, Schönthaler Straße 55-59, 52379 Langerwehe. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen (92 IN 103/12) vom 01.07.2012 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen eingetragen: Infolge der Insolvenzeröffnung ist die Vertretungsbefugnis des persönlcih haftenden Gesellschafters weitgehend eingeschrankt. Prokura erloschen: Poll, Olaf, Düren, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 92 IN 103/12 · alesco GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Aachen
Insolvenzgericht
Aachen
Aktenzeichen
92 IN 103/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Düren, HRA 2552

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 92 IN 103/12 · alesco GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Aachen
Insolvenzgericht
Aachen
Aktenzeichen
92 IN 103/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Düren, HRA 2552

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 2552 alesco GmbH & Co. KG, Langerwehe, Schönthaler Straße 55-59, 52379 Langerwehe. Einzelprokura: Poll, Olaf, Düren, *XX.XX.XXXX.
alesco GmbH & Co. KG, Langerwehe, Schönthaler Straße 55-59, 52379 Langerwehe. Einzelprokura: Poll, Olaf, Düren, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 2552 Schoeller-Aldo GmbH & Co. KG Papier- und Kunststoffwerke, Langerwehe (Schönthaler Straße 55-59, 52379 Langerwehe). Neue Firma: alesco GmbH & Co. KG.
Schoeller-Aldo GmbH & Co. KG Papier- und Kunststoffwerke, Langerwehe (Schönthaler Straße 55-59, 52379 Langerwehe). Neue Firma: alesco GmbH & Co. KG.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.