HRB 31611
ALBA OPUS GMBH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Nürnberg
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Registerdaten
- Sitz
- Nürnberg
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-01 Chronologischen Auszug ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Verteilungsverzeichnis IN 1214/17 · ALBA OPUS GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1214/17
- Wirksam am
- 31.03.2023
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 31611
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALBA OPUS GmbH, Schweinauer Hauptstraße 3, 90441 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Molnar Sandor, geboren am XX.XX.XXXX, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 31611
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 621.396,37 EUR steht ein Betrag von ca. 3.200,15 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 30.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung IN 1214/17 · ALBA OPUS GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1214/17
- Wirksam am
- 03.03.2023
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 31611
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALBA OPUS GmbH, Schweinauer Hauptstraße 3, 90441 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Molnar Sandor, geboren am XX.XX.XXXX, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 31611
- Schuldnerin -
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 14.02.2023 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 24.03.2023 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 02.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 1214/17 · ALBA OPUS GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1214/17
- Wirksam am
- 06.02.2023
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 31611
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALBA OPUS GmbH, Schweinauer Hauptstraße 3, 90441 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Molnar Sandor, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 31611
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 03.03.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.03.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 03.02.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 31611 HRB 31611: ALBA OPUS GMBH, Nürnberg, Schweinauer Hauptstr. 3, 90441 Nürnberg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 13.02.2018 (Az. IN 1214/17) das Insolvenzver…
Insolvenzplan IN 1214/17 · ALBA OPUS GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1214/17
- Wirksam am
- 13.02.2018
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 31611
In dem Verfahren über den Antrag d.
1) Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Minijob Zentrale,
Hollestraße 7 b, 45127 Essen, Gz.: VII.5.1.2 97482035
- antragstellende Gläubigerin zu 1 -
2) Zentralfinanzamt Nürnberg, Thomas-Mann-Straße 50, 90471 Nürnberg, Gz.: 241/
121/55097 - VO12 SF - 136/17 Ins
- Antragstellender Gläubiger zu 2 -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
ALBA OPUS GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Molnar Sandor, geboren am
XX.XX.XXXX, Schweinauer Hauptstraße 3, 90441 Nürnberg
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 31611
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Das Betreiben eines Bauunternehmens, auch als
Generalbauunternehmen.
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 13.02.2018 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba
Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg
Telefon: +49(911)7660080
Telefax: +49(911)76600828
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 13.03.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.04.2018 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters),
162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 17.04.2018,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 12.10.2017 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 13.02.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 31611 HRB 31611: ALBA OPUS GMBH, Nürnberg, Stromerstr. 12, 90443 Nürnberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Schweinauer Hauptstr. 3, 90441 Nürnberg.
HRB 31611 HRB 31611:ALBA OPUS GMBH, Nürnberg, Stromerstr. 12, 90443 Nürnberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.03.2015. Geschäftsanschrift: Stromerstr. 12, 90443 Nürnberg. Gegenstand d…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.