HRB 17009
ALBA BAU GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Buschstraße 95, 47166 DuisburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Duisburg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 17.03.2022
- Datenstand
- 2025-02-02
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Cihan Albayrak
Düsseldorf
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenALBA BAU GmbH Zweigniederlassung Düsseldorf
Düsseldorf
Allgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Handelsregister
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die Ausführung von Hochbauarbeiten unter Einschluss von Gerüstarbeiten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzplan 620 IN 1672/25 · ALBA BAU GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 1672/25
- Wirksam am
- 21.07.2026
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 17009
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der ALBA BAU GmbH, Buschstraße 95, 47166 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cihan Albayrak, Posten weg 12, 40489 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf
Sachwalterin: Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg
wird zum Ablauf des 27.07.2026 aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans vom 27.04.2026 rechtskräftig geworden ist (§ 258 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Ein Rechtsmittel ist nach § 6 Abs. 1 S. 1 InsO nicht vorgesehen.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 620 IN 1672/25 · ALBA BAU GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 1672/25
- Wirksam am
- 21.07.2026
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 17009
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der ALBA BAU GmbH, Buschstraße 95, 47166 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cihan Albayrak, Posten weg 12, 40489 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf
Sachwalterin: Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg
wird zum Ablauf des 27.07.2026 aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans vom 27.04.2026 rechtskräftig geworden ist (§ 258 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Ein Rechtsmittel ist nach § 6 Abs. 1 S. 1 InsO nicht vorgesehen.
620 IN 1672/25
Amtsgericht Duisburg, 20.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 620 IN 1672/25 · ALBA BAU GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 1672/25
- Wirksam am
- 14.07.2026
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 17009
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
werden die Vergütung und Auslagen der Sachwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXXXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXXXX EUR
Zwischensumme XXXXX EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXXXX EUR XXXXX EUR
Endbetrag XXXXX EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Die Sachwalterin übt ihr Amt seit dem 01.10.2025 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§§10, 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung beträgt in der Regel 60 vom Hundert der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung (§ 12 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz des Insolvenzverwalters soll mindestens XXXX EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV). Der Regelsatz der Sachwalterin beträgt daher mindestens XXXX EUR.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben. Eine den Regelsatz übersteigende Vergütung ist insbesondere festzusetzen, wenn das Insolvenzgericht gemäß § 277 Abs. 1 InsO angeordnet hat, dass bestimmte Rechtsgeschäfte des Schuldners nur mit Zustimmung der Sachwalterin wirksam sind (§§ 10, 12 Abs.2, InsVV). Nach der Schlussrechnung beträgt die Masse XXXXX EUR.
Der Regelsatz der Vergütung der Sachwalterin beträgt demnach XXXXX EUR.
Im Hinblick auf auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, die Vergütung auf den 1-fachen Regelsatz und damit auf den Betrag von XXXXX EUR festzusetzen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 18.05.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2, 3 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der/die Sachwalter/in nach §§ 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch XXXX EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die der Verwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 eingesehen werden.
620 IN 1672/25
Amtsgericht Duisburg, 14.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 620 IN 1672/25 · ALBA BAU GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 1672/25
- Wirksam am
- 28.05.2026
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 17009
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der ALBA BAU GmbH, Buschstraße 95, 47166 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cihan Albayrak, Postenweg 12, 40489 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf,
Sachwalterin:
Frau Rechtsanwältin Sarah Wolf, Anchor Rechtsanwälte, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Sachwalterin festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Das verwaltete Vermögen betrug 1.510.143,98 EUR.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 eingesehen werden.
620 IN 1672/25
Amtsgericht Duisburg, 28.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 620 IN 1672/25 · ALBA BAU GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 1672/25
- Wirksam am
- 07.05.2026
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 17009
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der ALBA BAU GmbH, Buschstraße 95, 47166 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cihan Albayrak, Posten weg 12, 40489 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf
Sachwalterin: Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 24.04.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf
Dienstag, 02.06.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg, Erdgeschoss, Sitzungssaal 49.
Der Termin dient zugleich zur Anhörung der Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
- Festsetzung der Vergütung der Sachwalterin
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
620 IN 1672/25
Amtsgericht Duisburg, 06.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 620 IN 1672/25 · ALBA BAU GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 1672/25
- Wirksam am
- 27.03.2026
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 17009
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der ALBA BAU GmbH, Buschstraße 95, 47166 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cihan Albayrak, Postenweg 12, 40489 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf,
Sachwalterin:
Frau Rechtsanwältin Sarah Wolf, Anchor Rechtsanwälte, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg,
liegt ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung der vorläufigen Sachwalterin unter Geltendmachung von Zuschlagsfaktoren vor. Die Insolvenzgläubiger erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 10 Tagen ab Veröffentlichung.Der vollständige Antrag kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 eingesehen werden.
620 IN 1672/25
Amtsgericht Duisburg, 27.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 620 IN 1672/25 · ALBA BAU GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 1672/25
- Wirksam am
- 01.10.2025
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 17009
620 IN 1672/25
AMTSGERICHT DUISBURG
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der ALBA BAU GmbH, Buschstraße 95, 47166 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cihan Albayrak, Posten weg 12, 40489 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf
wird der Beschluss vom 01.10.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Eröffnung nicht aufgrund eines am 15.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags eines/einer Gläubigers/in erfolgt, sondern aufgrund des Antrags der Schuldnerin vom selben Tage.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Duisburg, 01.10.2025
Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 17009 HRB 17009: ALBA BAU GmbH, Duisburg, Buschstraße 95, 47166 Duisburg. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Düsseldorf, 40489 Düsseldorf, Geschäftsanschrift: Postenwe…
HRB 17009 HRB 17009: ALBA BAU GmbH, Duisburg, Am Alten Viehhof 24, 47138 Duisburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Buschstraße 95, 47166 Duisburg. Nach Änderung des Wohnsitzes, weiterhin Geschäftsführer: Albayrak, Ci…
HRB 17009 HRB 17009:ALBA BAU GmbH, Duisburg, Schweizer Straße 31, 47058 Duisburg.Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Alten Viehhof 24, 47138 Duisburg.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.