HRB 104209

Al-Reinigung GmbH

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Reichelsheim

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Registerdaten

Sitz
Reichelsheim
Datenstand
2024-03-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-06

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 9 IN 415/26 · Al-Reinigung GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 415/26
Wirksam am
14.09.2026
Registerbezug
Darmstadt, HRB 104209
9 IN 415/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Al-Reinigung GmbH, Am Mühlberg 6, 64678 Lindenfels (AG Darmstadt, HRB 104209), vertr. d.: Almhemed Amal, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 14.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Darmstadt, 14.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 394/26 · Al-Reinigung GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 394/26
Wirksam am
14.09.2026
Registerbezug
Darmstadt, HRB 104209
9 IN 394/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Al-Reinigung GmbH, Am Mühlberg 6, 64678 Lindenfels (AG Darmstadt, HRB 104209), vertr. d.: Amal Almhemed, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 06.05.2026 am nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Amtsgericht Darmstadt, 14.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 9 IN 394/26 · Al-Reinigung GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 394/26
Wirksam am
14.09.2026
Registerbezug
Darmstadt, HRB 104209
9 IN 394/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Al-Reinigung GmbH, Am Mühlberg 6, 64678 Lindenfels (AG Darmstadt, HRB 104209), vertr. d.: Amal Almhemed, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 14.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 06.05.2026 sind am aufgehoben worden.
Amtsgericht Darmstadt, 14.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 394/26 · Al-Reinigung GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 394/26
Wirksam am
06.05.2026
Registerbezug
Darmstadt, HRB 104209
Geschäfts-Nr.: 9 IN 394/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Al-Reinigung GmbH, Am Mühlberg 6, 64678 Lindenfels (AG Darmstadt, HRB 104209), vertr. d.: Amal Almhemed, (Geschäftsführer), ist am 06.05.2026 um 14:15 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Enkler, c/o Brinkmann & Partner, Pelarstraße 21a, 64720 Michelstadt, Tel.: 06061 96598 0, Fax: 06061 96598 22, E-Mail: michelstadt@brinkmann-partner.de bestellt worden.

Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.

Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.

Amtsgericht Darmstadt, 06.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.