HRB 6842

AL Projektbau GmbH

Amtsgericht Amberg · Bayern

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Maxhütte-Haidhof

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Registerdaten

Sitz
Maxhütte-Haidhof
Datenstand
2024-04-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. AL-Trockenbau UG (haftungsbeschränkt) Maxhütte-Haidhof

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 56/22 · Al Projektbau GmbH · Insolvenzgericht Amberg
Insolvenzgericht
Amberg
Aktenzeichen
IN 56/22
Wirksam am
02.09.2026
Registerbezug
Amberg, HRB 6842
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 56/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

AL Projektbau GmbH, August-Henkel-Straße 13, 93142 Maxhütte-Haidhof, vertreten durch den Geschäftsführer Arapaj Liridon
Registergericht: Amtsgericht Amberg Register-Nr.: HRB 6842
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ortkras Wolfgang, Ladehofstraße 28, 93049 Regensburg, Gz.: 115/21 O06 as

Beschluss

Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Rudolf Dobmeier, Prüfeninger Straße 20, 93049 Regensburg, für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:

Betrag in EUR
Betrag in EUR
Vergütung

zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer

Vergütung insgesamt

Auslagen

zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer

Auslagen insgesamt

Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
(Entnahme aus der Masse/aus dem Guthaben)

Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 04.03.2026.
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gem. §§ 21, 63 InsO i. V. m. §§ 10, 11 i. V. m. §§ 8, 2 Abs. 2 und 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Amberg, Paulanerplatz 4, 92224 Amberg
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 02.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis IN 56/22 · Al Projektbau GmbH · Insolvenzgericht Amberg
Insolvenzgericht
Amberg
Aktenzeichen
IN 56/22
Wirksam am
02.09.2026
Registerbezug
Amberg, HRB 6842
IN 56/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

AL Projektbau GmbH, August-Henkel-Straße 13, 93142 Maxhütte-Haidhof, vertreten durch den Geschäftsführer Arapaj Liridon
Registergericht: Amtsgericht Amberg Register-Nr.: HRB 6842
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ortkras Wolfgang, Ladehofstraße 28, 93049 Regensburg, Gz.: 115/21 O06 as

Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 6.367,85 EUR steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 02.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin IN 56/22 · Al Projektbau GmbH · Insolvenzgericht Amberg
Insolvenzgericht
Amberg
Aktenzeichen
IN 56/22
Wirksam am
02.09.2026
Registerbezug
Amberg, HRB 6842
IN 56/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

AL Projektbau GmbH, August-Henkel-Straße 13, 93142 Maxhütte-Haidhof, vertreten durch den Geschäftsführer Arapaj Liridon
Registergericht: Amtsgericht Amberg Register-Nr.: HRB 6842
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ortkras Wolfgang, Ladehofstraße 28, 93049 Regensburg, Gz.: 115/21 O06 as

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.10.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 6.367,85 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 0,00 € gegenübersteht.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Amberg
Paulanerplatz 4
92224 Amberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 02.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 56/22 · Al Projektbau GmbH · Insolvenzgericht Amberg
Insolvenzgericht
Amberg
Aktenzeichen
IN 56/22
Wirksam am
02.09.2026
Registerbezug
Amberg, HRB 6842
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 56/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

AL Projektbau GmbH, August-Henkel-Straße 13, 93142 Maxhütte-Haidhof, vertreten durch den Geschäftsführer Arapaj Liridon
Registergericht: Amtsgericht Amberg Register-Nr.: HRB 6842
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ortkras Wolfgang, Ladehofstraße 28, 93049 Regensburg, Gz.: 115/21 O06 as

Beschluss
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Rudolf Dobmeier, Prüfeninger Straße 20, 93049 Regensburg, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:

Betrag in EUR
Betrag in EUR
Vergütung

zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer

Vergütung insgesamt

Auslagen

zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer

Auslagen insgesamt

Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
(Entnahme aus der Masse/aus dem Guthaben, soweit nach Berichtigung der Gerichtskosten vorhanden)

Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 04.03.2026.

Vergütung des Insolvenzverwalters gem. §§ 8, 2 Abs. 1 und § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Amberg
Paulanerplatz 4
92224 Amberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 02.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6842 HRB 6842: AL Projektbau GmbH, Maxhütte-Haidhof, August-Henkel-Str. 13, 93142 Maxhütte-Haidhof. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Amberg vom 20.07.2022 (Az. IN 56/22) das…
HRB 6842: AL Projektbau GmbH, Maxhütte-Haidhof, August-Henkel-Str. 13, 93142 Maxhütte-Haidhof. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Amberg vom 20.07.2022 (Az. IN 56/22) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Veränderungen
HRB 6842 HRB 6842: AL-Trockenbau UG (haftungsbeschränkt), Maxhütte-Haidhof, August-Henkel-Str. 13, 93142 Maxhütte-Haidhof. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 …
HRB 6842: AL-Trockenbau UG (haftungsbeschränkt), Maxhütte-Haidhof, August-Henkel-Str. 13, 93142 Maxhütte-Haidhof. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 Abs. 1 (Firma) und § 3 Abs. 1 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: AL Projektbau GmbH. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 6842 HRB 6842: AL-Trockenbau UG (haftungsbeschränkt), Maxhütte-Haidhof, August-Henkel-Str. 13, 93142 Maxhütte-Haidhof. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.10.2018, zuletzt geändert …
HRB 6842: AL-Trockenbau UG (haftungsbeschränkt), Maxhütte-Haidhof, August-Henkel-Str. 13, 93142 Maxhütte-Haidhof. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.10.2018, zuletzt geändert am 13.08.2020. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2020 hat die Änderung des § 1 Absatz 2 (Sitz, bisher Regensburg, Amtsgericht Regensburg HRB 16892) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: August-Henkel-Str. 13, 93142 Maxhütte-Haidhof. Gegenstand des Unternehmens: die Ausführung von Trockenbauarbeiten sowie von Fliesen-, Platten- und Mosaikverlegertätigkeiten. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Arapaj, Liridon, Maxhütte-Haidhof, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Weiteres Bekanntmachungsblatt ist #DV.gesblatt(Text="Bitte auswählen bzw. eingeben: Weiteres Bekanntmachungsblatt ist...",Eingabe="das örtliche Amtsblatt","der Bayerische Staatsanzeiger","die Süddeutsche Zeitung","das Handelsblatt","#DV.selbst(Text="Bitte geben Sie das weitere Gesellschaftsblatt selbst ein:(z.B. 'die Musterstädter Wochenpost')")"|"< selbst eingeben >")

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