HRB 16202

AL-EMIR GmbH

Amtsgericht Frankfurt/Oder · Brandenburg

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Petershagen/Eggersdorf

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Registerdaten

Sitz
Petershagen/Eggersdorf
Datenstand
2025-01-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-02

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 3 IN 88/20 · AL-EMIR GmbH i.L. · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 88/20
Wirksam am
14.04.2026
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 16202
3 IN 88/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma AL-EMIR GmbH i.L., Goldbachstraße 8, 22765 Hamburg ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden auf Grund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1200.741,97€ nebst der gesetzlichen Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Die von dem Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe von 25 % für fehlende Geschäftsunterlagen, zusätzlicher Aufwand wegen unvollständiger Daten- und Unrterlagenbasis festgesetzt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurden aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 300,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 13. April 2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 3 IN 88/20 · AL-EMIR GmbH i.L. · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 88/20
Wirksam am
14.04.2026
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 16202
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma AL-EMIR GmbH i.L. (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 16202 FF), Goldbachstraße 8, 22765 Hamburg, eingetragener Sitz: Petershagen/Eggersdorf, vertreten durch die Liquidatorin Frau Ümmü Nesrin Mireh, Goldbachstraße 8, 22765 Hamburg
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Meinicke & Berthel, An der Alster 62, 20099 Hamburg - wird der Schlussverteilung zugestimmt. Stichtag, der dem Schlusstermin (§ 197 InsO) entspricht, ist der 13.07.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Schriftsätze betreffend die
- Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen,
- Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters und zur
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
einreichen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Verwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus.
Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung ist das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gegeben. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder). Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
3 IN 88/20

Amtsgericht Frankfurt (Oder), 13.4.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 3 IN 88/20 · AL-EMIR GmbH i.L. · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 88/20
Wirksam am
14.04.2026
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 16202
3 IN 88/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma AL-EMIR GmbH i.L. (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 16202 FF), Goldbachstraße 8, 22765 Hamburg, eingetragener Sitz: Petershagen/Eggersdorf, vertreten durch die Liquidatorin Frau Ümmü Nesrin Mireh, Goldbachstraße 8, 22765 Hamburg
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Meinicke & Berthel, An der Alster 62, 20099 Hamburg - sind in dem Verteilungsverzeichnis Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 193.830,66 € berücksichtigt. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 89.710,76 €. Aus diesen Geldern müssen noch die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß § 54 InsO bezahlt werden. Die Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO hingewiesen.

Frankfurt (Oder), 13. April 2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 88/20 · AL-EMIR GmbH i.L. · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 88/20
Wirksam am
11.12.2025
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 16202
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma AL-EMIR GmbH i.L. (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 16202 FF), Goldbachstraße 8, 22765 Hamburg, eingetragener Sitz: Petershagen/Eggersdorf, vertreten durch die Liquidatorin Frau Ümmü Nesrin Mireh, Goldbachstraße 8, 22765 Hamburg
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Meinicke & Berthel, An der Alster 62, 20099 Hamburg - wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 26.01.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 88/20
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 10.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 88/20 · AL-EMIR GmbH i.L. · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 88/20
Wirksam am
27.07.2020
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 16202
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzabteilung
3 IN 88/20
BESCHLUSS
Über das Vermögen der Firma
AL-EMIR GmbH i.L., Goldbachstraße 8, 22765 Hamburg, vertreten durch die
Liquidatorin Frau Ümmü Nesrin Mireh, Goldbachstraße 8, 22765 Hamburg
(Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 16202 FF)

- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Meinicke & Berthel, An der Alster
62, 20099 Hamburg -

wird auf den am 02.03.2020 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 24.07.2020 um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.

Rechtsanwalt Christian Otto,
Düsseldorfer Straße 38,
10707 Berlin

wird zum Insolvenzverwalter bestellt.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der
Eröffnung zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das
Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf den Insolvenzverwalter über.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.09.2020 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter in 2facher Ausfertigung anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter.

Die Forderungsanmeldungen liegen ab 18.09.2020 in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist der 16.10.2020.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Widersprüche gegen die
angemeldeten Forderungen und schriftliche Stellungnahmen einreichen
zur Person des Insolvenzverwalters,
zur Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie
zur Hinterlegungsstelle und den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO).

Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).

Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag
angebracht.

Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung
des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen
hiervon ist die Zustellung an die Schuldnerin, welche durch das
Insolvenzgericht erfolgt.

Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Veröffentlichung der Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall
der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder)
eingelegt. Die schriftliche Form wird auch durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift per Telefax oder als elektronisches Dokument mit einer
qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz gewahrt. Die Beschwerdeschrift
muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt werde.
Die Beschwerde soll begründet werden. Die Gerichtssprache ist deutsch.

Frankfurt (Oder), 24. Juli 2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 16202 FF HRB 16202 FF: AL-EMIR GmbH, Petershagen/Eggersdorf, Ohlestraße 32, 22547 Hamburg. Vorstand: Nicht mehr Liquidator: 2. Dams, Peter; Liquidator: 3. Mireh, Ümmü Nesrin, geb. Dogan, *XX.XX.XXXX, Hamburg; mit der…
HRB 16202 FF: AL-EMIR GmbH, Petershagen/Eggersdorf, Ohlestraße 32, 22547 Hamburg. Vorstand: Nicht mehr Liquidator: 2. Dams, Peter; Liquidator: 3.
Mireh, Ümmü Nesrin, geb. Dogan, *XX.XX.XXXX, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 16202 FF HRB 16202 FF: AL-EMIR GmbH, Petershagen/Eggersdorf, Ohlestraße 32, 22547 Hamburg. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Ohlestraße 32, 22547 Hamburg
HRB 16202 FF: AL-EMIR GmbH, Petershagen/Eggersdorf, Ohlestraße 32, 22547 Hamburg. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Ohlestraße 32, 22547 Hamburg
Veränderungen
HRB 16202 FF HRB 16202 FF: AL-EMIR GmbH, Petershagen/Eggersdorf, Eggersdorfer Straße 107, 15370 Petershagen/Eggersdorf. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehre…
HRB 16202 FF: AL-EMIR GmbH, Petershagen/Eggersdorf, Eggersdorfer Straße 107, 15370 Petershagen/Eggersdorf. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Mireh, Ümmü Nesrin, geb. Dogan; Liquidator: 2.
Dams, Peter, *XX.XX.XXXX, Petershagen/Eggersdorf; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.01.2017 ist die Gesellschaft aufgelöst.
Neueintragungen
HRB 16202 FF HRB 16202 FF: AL-EMIR GmbH, Petershagen/Eggersdorf, Eggersdorfer Straße 107, 15370 Petershagen/Eggersdorf. Name der Firma: AL-EMIR GmbH; Sitz der Firma: Petershagen/Eggersdorf; Geschäftsanschrift: Eggersdorf…
HRB 16202 FF: AL-EMIR GmbH, Petershagen/Eggersdorf, Eggersdorfer Straße 107, 15370 Petershagen/Eggersdorf. Name der Firma: AL-EMIR GmbH; Sitz der Firma: Petershagen/Eggersdorf; Geschäftsanschrift: Eggersdorfer Straße 107, 15370 Petershagen/Eggersdorf; Gegenstand: Die Herstellung von Backwaren, der Großhandel von Lebensmitteln sowie der Import und Export von Lebensmitteln. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Mireh, Ümmü Nesrin, geb. Dogan, *XX.XX.XXXX, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.11.2012
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.01.2017 ist der Sitz der Gesellschaft von Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 125486) nach Petershagen/Eggersdorf verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs. 2 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 05.12.2012

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.