HRA 49955
Akyol e.K.
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Berlin
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Registerdaten
- Sitz
- Berlin
- Datenstand
- 2024-04-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 49955 B HRA 49955 B: Akyol e.K., Berlin, Johannisthaler Chaussee 365, 12351 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2020 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage ist die Akyo…
HRA 49955 B: Akyol e.K., Berlin, Johannisthaler Chaussee 365, 12351 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2020 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage ist die Akyol Backwaren UG (haftungsbeschränkt), Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 157708 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf das Unternehmen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 49955 B HRA 49955 B: Akyol e.K., Berlin, Johannisthaler Chaussee 365, 12351 Berlin (Unternehmensgegenstand: Errichtung und Betrieb von Lebensmitteleinzelhandelsgeschäften mit den hierfür typischen Sortimenten; Erwer…
HRA 49955 B: Akyol e.K., Berlin, Johannisthaler Chaussee 365, 12351 Berlin (Unternehmensgegenstand: Errichtung und Betrieb von Lebensmitteleinzelhandelsgeschäften mit den hierfür typischen Sortimenten; Erwerb und Veräußerung sowie An- und Vermietung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten). Firma: Akyol e.K. Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Johannisthaler Chaussee 365, 12351 Berlin; Inhaber: 1.
Akyol, Hasan, *XX.XX.XXXX, Berlin; Rechtsform: Einzelunternehmen; Rechtsverhaeltnis: Das Einzelunternehmen ist entstanden auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2014 und des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage durch Verschmelzung der Akyol GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 117288 B) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Akyol, Hasan, *XX.XX.XXXX, Berlin; Rechtsform: Einzelunternehmen; Rechtsverhaeltnis: Das Einzelunternehmen ist entstanden auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2014 und des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage durch Verschmelzung der Akyol GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 117288 B) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.