HRB 49747

Akustikbau GmbH

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mühlheim am Main

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Registerdaten

Sitz
Mühlheim am Main
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 5/22 · Akustikbau GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 5/22
Wirksam am
09.10.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 49747
8 IN 5/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akustikbau GmbH, Lämmerspieler Str. 106, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 49747), vertr. d.: Nela Pöhlmann, Christian-Pleß-Str. 24, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführerin),, ist nach Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 InsO aufgehoben worden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 06.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 8 IN 5/22 · Akustikbau GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 5/22
Wirksam am
02.12.2024
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 49747
Geschäftsnummer: 8 IN 5/22
In dem Insolvenzverfahren Akustikbau GmbH, Lämmerspieler Str. 106, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main, HRB 49747),
vertreten durch:
Nela Pöhlmann, Christian-Pleß-Str. 24, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführerin),

wird schriftlicher Schlusstermin (§ 5 Absatz 2 InsO) zur

Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,

vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18,
63065 Offenbach am Main, abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 15.01.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.

Amtsgericht Offenbach am Main, 27.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 5/22 · Akustikbau GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 5/22
Wirksam am
15.04.2024
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 49747
8 IN 5/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akustikbau GmbH, Lämmerspieler Str. 106, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 49747), vertr. d.: Nela Pöhlmann, Christian-Pleß-Str. 24, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 22.05.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 10.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 5/22 · Akustikbau GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 5/22
Wirksam am
05.09.2022
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 49747
Geschäftsnummer: 8 IN 5/22
Am 31.08.2022 um 11:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Akustikbau GmbH, Lämmerspieler Str. 106, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 49747), vertr. d.: Nela Pöhlmann, Christian-Pleß-Str. 24, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführerin),.
Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20, bestellt worden.

Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.

Anmeldefrist: 07.10.2022.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 07.10.2022.

b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).

Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:

die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,

< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).

< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),

< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),

abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 28.10.2022 beim Insolvenzgericht einzureichen.

Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.

Hinweis:
Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 02.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 5/22 · Akustikbau GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 5/22
Wirksam am
01.09.2022
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 49747
8 IN 5/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Akustikbau GmbH, Lämmerspieler Str. 106, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 49747),
vertreten durch: Nela Pöhlmann, Christian-Pleß-Str. 24, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführerin),

wird heute um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:

Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Die weiteren Verfahren 8 IN 35/22, 8 IN 126/22 und 8 IN 239/22 werden verbunden. Das Verfahren 8 IN 5/22 führt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 31.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 5/22 · Akustikbau GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 5/22
Wirksam am
03.03.2022
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 49747
Az.: 8 IN 5/22 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Akustikbau GmbH, Lämmerspieler Str. 106, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main, HRB 49747), vertr. d.: Nela Pöhlmann, (Geschäftsführerin), ist am 02.03.2022 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20 bestellt worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragsgegnerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragsgegnerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 02.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 49747 HRB 49747: Akustikbau GmbH, Mühlheim am Main, Lämmerspieler Straße 106, 63165 Mühlheim am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.11.2016. Geschäftsanschrift: Lämmerspieler S…
HRB 49747: Akustikbau GmbH, Mühlheim am Main, Lämmerspieler Straße 106, 63165 Mühlheim am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.11.2016. Geschäftsanschrift: Lämmerspieler Straße 106, 63165 Mühlheim am Main. Gegenstand: Trockenbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführerin: Pöhlmann, Nela, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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