HRA 9842
AKURA Innenausbau e. K.
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Ortsstraße 41, 93101 PfakofenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Pfakofen
- Rechtsform
- eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
- Letzte Eintragung
- 05.08.2021
- Datenstand
- 2025-09-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Stefan Meyer
Neutraubling
Allgemeine Vertretungsregelung
- Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Abrufstand 2025-09-30 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 2 IN 172/21 · Meyer, Inhaber der Fa. AKURA Innenausbau e.K., Stefan · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 172/21
- Wirksam am
- 21.05.2026
- Registerbezug
- Regensburg, HRA 9842
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Meyer Stefan, geboren am XX.XX.XXXX, Inhaber der Fa. AKURA Innenausbau e.K., Banaterstraße 16, 93073 Neutraubling
Inhaber der AKURA Innenausbau e. K., Pfakofen, Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRA 9842
- Schuldner -
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind der Schuldner und die Gläubiger zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 2 Wochen nach Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
Auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 20.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 172/21 · Meyer, Inhaber der Fa. AKURA Innenausbau e.K., Stefan · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 172/21
- Wirksam am
- 31.03.2026
- Registerbezug
- Regensburg, HRA 9842
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Meyer Stefan, geboren am XX.XX.XXXX, Inhaber der Fa. AKURA Innenausbau e.K., Banaterstraße 16, 93073 Neutraubling
Inhaber der AKURA Innenausbau e. K., Pfakofen, Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRA 9842
- Schuldner -
hat der Insolvenzverwalter am 26.03.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 31.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 2 IN 172/21 · Meyer, Inhaber der Fa. AKURA Innenausbau e.K., Stefan · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 172/21
- Wirksam am
- 26.03.2026
- Registerbezug
- Regensburg, HRA 9842
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Meyer Stefan, geboren am XX.XX.XXXX, Inhaber der Fa. AKURA Innenausbau e.K., Banaterstraße 16, 93073 Neutraubling
Inhaber der AKURA Innenausbau e. K., Pfakofen, Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRA 9842
- Schuldner -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 36-54 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 25.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 172/21 · Meyer, Inhaber der Fa. AKURA Innenausbau e.K., Stefan · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 172/21
- Wirksam am
- 06.12.2021
- Registerbezug
- Regensburg, HRA 9842
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Meyer Stefan, geboren am XX.XX.XXXX, Inhaber der Fa. AKURA Innenausbau e.K., Banaterstraße 16, 93073 Neutraubling
Inhaber der AKURA Innenausbau e. K., Pfakofen, Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRA 9842
- Schuldner -
Der Betrag gem. § 295 a Abs. 2 InsO wurde festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 03.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 172/21 · Meyer Stefan Inhaber der Fa. AKURA Innenausbau e.K. · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 172/21
- Wirksam am
- 15.11.2021
- Registerbezug
- Regensburg, HRA 9842
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Meyer Stefan, geboren am XX.XX.XXXX, Inhaber der Fa. AKURA Innenausbau e.K., Banaterstraße 16, 93073 Neutraubling
Inhaber der AKURA Innenausbau e. K., Pfakofen, Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRA 9842
- Schuldner -
Der Schuldner hat beantragt, dass ein Betrag gem. § 295a Abs. 2 InsO festgesetzt wird. Der Antrag kann beim Insolvenzgericht eingesehen werden. Nach Ablauf einer Frist von 2 Wochen wird nach Aktenlage entschieden.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 15.11.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 9842 HRA 9842: AKURA Innenausbau e. K., Pfakofen, Ortsstraße 41, 93101 Pfakofen. Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 01.08.2021 (Az. 2 IN 172/21) das Insolvenzverfah…
HRA 9842 HRA 9842: AKURA Innenausbau e. K., Pfakofen, Ortsstraße 41, 93101 Pfakofen. Neuer Inhaber: Meyer, Stefan, Neutraubling, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Inhaber: Senft, Katharina, Pfakofen, *XX.XX.XXXX. Der Übergang …
HRA 9842 HRA 9842: AKURA Innenausbau e. K., Pfakofen, Ortsstraße 41, 93101 Pfakofen. (der Trockenbau, die Verlegung von Böden sowie die Verlegung von Trockenestrich sowie der Hausmeisterservice.). Einzelkaufmann / Ei…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.