VR 453
Aktives Willingen Tourismus und Wirtschaftsförderung e. V.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Willingen
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Registerdaten
- Sitz
- Willingen
- Datenstand
- 2025-01-10
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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HD
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VÖ
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Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 453 Aktives Willingen Tourismus und Wirtschaftsförderung e. V., Willingen (34508 Willingen). Dieser Verein ist verschmolzen im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens des (übertragenden) Vereins Kur- u…
Aktives Willingen Tourismus und Wirtschaftsförderung e. V., Willingen (34508 Willingen). Dieser Verein ist verschmolzen im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens des (übertragenden) Vereins Kur- und Verkehrsverein Willingen e.V. in Willingen (Amtsgericht Korbach VR 81) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.04.2001 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 09.05.2001 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 09.05.2001. Dieser Verein ist verschmolzen im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens des (übertragenden) Vereins Interessengemeinschaft Aktives Willingen e.V. in Willingen (Amtsgericht Korbach VR 299) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.04.2001 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 09.05.2001 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 09.05.2001.Nicht eingetragen: Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.