HRA 3235
Aktiv-Markt Hofmann OHG
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Kirchahorn 52, 95491 AhorntalGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Ahorntal
- Rechtsform
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Letzte Eintragung
- 02.10.2023
- Datenstand
- 2025-09-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Edwin Persau
Ahorntal
Klaus-Peter Hofmann
Ahorntal
Marco Hofmann
Ahorntal
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Hofmann & Persau OHG Ahorntal
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung IN 131/05 · Aktiv-Markt Hofmann OHG · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 131/05
- Wirksam am
- 13.07.2026
- Registerbezug
- Bayreuth, HRA 3235
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 131/05
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Aktiv-Markt Hofmann OHG, Kirchahorn 52, 95491 Ahorntal, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Hofmann Klaus-Peter, Hofmann Marco und Persau Edwin
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRA 3235
- Schuldnerin -
erlässt das Amtsgericht Bayreuth am 03.07.2026 folgenden
Beschluss
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Ulrich Graf, Rathenaustraße 7, 95444 Bayreuth, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Betrag in EUR
Vergütung
XXX
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
XXX
Vergütung insgesamt
XXX
Auslagen
XXX
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
XXX
Auslagen insgesamt
XXX
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
XXX
abzüglich Vorschüsse
XXX
Endbetrag
XXX
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt auf dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 15.12.2025.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 456.305,39 EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung).
Massegegenstände, die mit Absonderungsrechten belastet sind, werden in der Bestimmung der für die Berechnung der Vergütung maßgeblichen Masse berücksichtigt, wenn sie durch den Verwalter verwertet werden. Der Mehrbetrag der Vergütung, der auf diese Gegenstände entfällt, darf jedoch 50 vom Hundert des Betrages nicht übersteigen, der für die Kosten ihrer Feststellung in die Masse geflossen ist. Im Übrigen werden die mit Absonderungsrechten belasteten Gegenstände nur insoweit berücksichtigt, als aus ihnen der Masse ein Überschuss zusteht. Berücksichtigt wurde ein Betrag in Höhe von XXX EUR, um den sich die Regelvergütung erhöht.
Der Insolvenzverwalter beantragt hiervon insgesamt einen Zuschlag von 140 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Der Insolvenzverwalter hatte in diesem Verfahren insbesondere mit der Sondertätigkeit im Zusammenhang mit der Schlussrechnung des ausgeschiedenen Vorverwalters einen erheblichen Mehraufwandt.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth
oder bei dem
Landgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 03.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 131/05 · Aktiv-Markt Hofmann OHG · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 131/05
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Bayreuth, HRA 3235
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 131/05 · Aktiv-Markt Hofmann OHG · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 131/05
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Bayreuth, HRA 3235
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 131/05 · Aktiv-Markt Hofmann OHG · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 131/05
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Bayreuth, HRA 3235
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 131/05 · Aktiv-Markt Hofmann OHG · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 131/05
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Bayreuth, HRA 3235
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 131/05 · Aktiv-Markt Hofmann OHG · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 131/05
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Bayreuth, HRA 3235
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 3235 Aktiv-Markt Hofmann OHG, Ahorntal (Kirchahorn 55, 95491 Ahorntal). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 01.06.2005 (Az. IN 131/05) das Insolvenzverfahren eröff…
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