HRB 200650

akcurate GmbH

Amtsgericht Göttingen · Niedersachsen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Rosdorf

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Registerdaten

Sitz
Rosdorf
Datenstand
2024-03-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-19

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. akcurate GmbH Gleichen-Wöllmarshausen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 74 IN 71/23 GOE · akcurate GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 71/23 GOE
Wirksam am
10.12.2025
Registerbezug
Göttingen, HRB 200650
74 IN 71/23 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der akcurate GmbH, Siekweg 12, 37124 Rosdorf (AG Göttingen, HRB 200650), vertr. d.: Andreas Kirsch, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Moritz-K. Polonius festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 48,72 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 12.12.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 851.830,37 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Insolvenzgeldvorfinanzierung und der Belegschaftsversammlung macht der vorläufige Insolvenzverwalter einen Erhöhungsfaktor von 0,15 geltend, welcher dem Grunde und der Höhe nach angemessen erscheint.

Zudem macht er für die Ermittlung möglicher Anfechtungsansprüche einen Erhöhungsfaktor von 0,10 geltend, welcher dem Grunde und der Höhe nach ebenfalls angemessen erscheint.

Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 25 %.

b) Die Bruchteilsvergütung aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Bruchteilsvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 23,72 % ergibt.
III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Göttingen, 02.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 74 IN 71/23 GOE · akcurate GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 71/23 GOE
Wirksam am
06.01.2025
Registerbezug
Göttingen, HRB 200650
74 IN 71/23 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der akcurate GmbH, Siekweg 12, 37124 Rosdorf (AG Göttingen, HRB 200650), vertr. d.: Andreas Kirsch, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Göttingen, 06.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 74 IN 71/23 GOE · akcurate GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 71/23 GOE
Wirksam am
05.09.2023
Registerbezug
Göttingen, HRB 200650
Geschäfts-Nr.: 74 IN 71/23 GOE Am 01.09.2023 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der akcurate GmbH, Siekweg 12, 37124 Rosdorf (AG Göttingen, HRB 200650),
vertreten durch:
Andreas Kirsch, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Moritz-K. Polonius, c/o WELLENSIEK PartG mbB, Rothenbaumchaussee 7, 20148 Hamburg, Tel.: 040/669076580, Fax: 040/6690765850, E-Mail: moritz.polonius@wellensiek.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.11.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Gläubigerversammlungen:
Am Donnerstag, 30.11.2023, 10:00 Uhr, Saal C 182, Amtsgericht, Maschmühlenweg 11, 37073 Göttingen, eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die evtl. Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), Bestimmung der Rechnungslegungsfrist (§ 66InsO), Entscheidung über Unterhaltsgewährung aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Entscheidung über die Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO),Entscheidungen über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO), Entscheidung über Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§ 162 InsO) sowie zur Anhörung zur evtl. Einstellung des Verfahren mangels Masse (§ 207 InsO); sowie die Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO bei Beschlussunfähigkeit der Gläubigerversammlung die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt gilt.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (06.11.2023) und dem Prüfungstermin (30.11.2023) liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde bzw.der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
74 IN 71/23 GOE Amtsgericht Göttingen, 01.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 74 IN 71/23 GOE · akcurate GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 71/23 GOE
Wirksam am
02.06.2023
Registerbezug
Göttingen, HRB 200650
74 IN 71/23 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der akcurate GmbH, Siekweg 12, 37124 Rosdorf (AG Göttingen, HRB 200650), vertr. d.: Andreas Kirsch, (Geschäftsführer), ist am 02.06.2023 um 11:50 Uhr folgendes angeordnet worden:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Moritz-K. Polonius, c/o WELLENSIEK PartG mbB, Rothenbaumchaussee 7, 20148 Hamburg, Tel.: 040/669076580, Fax: 040/6690765850, E-Mail: moritz.polonius@wellensiek.de bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2, 2. Halbsatz InsO wird angeordnet, daß Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind. Es wird der Antragstellerin insbesondere untersagt, ohne Zustimmung des vorläufigen Verwalters Gegenstände seines Vermögens zu veräußern und/oder zu belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Kreditinstitute dürfen Zahlungseingänge für die Antragstellerin nicht mehr verrechnen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt. Dies gilt nicht für unbewegliche Gegenstände und für vor Erlaß dieses Beschlusses erfolgte Pfändungen von Arbeitseinkommen der Antragstellerin.
Amtsgericht Göttingen, 02.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 200650 HRB 200650:akcurate GmbH, Rosdorf, Götzenbreite 12, 37124 Rosdorf.Einzelprokura: Günther, Uwe, Seulingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 200650:akcurate GmbH, Rosdorf, Götzenbreite 12, 37124 Rosdorf.Einzelprokura: Günther, Uwe, Seulingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 200650 akcurate GmbH, Gleichen-Wöllmarshausen, G.A.-Bürgerstraße 8a, 37130 Gleichen-Wöllmarshausen. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Ges…
akcurate GmbH, Gleichen-Wöllmarshausen, G.A.-Bürgerstraße 8a, 37130 Gleichen-Wöllmarshausen. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung nach Rosdorf beschlossen. Sitz verlegt, nun: Rosdorf. Neue Geschäftsanschrift: Götzenbreite 12, 37124 Rosdorf.
Neueintragungen
HRB 200650 akcurate GmbH, Gleichen-Wöllmarshausen (G.A.-Bürgerstraße 8a, 37130 Gleichen-Wöllmarshausen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.07.2008. Gegenstand: die Konstruktion, der Bau…
akcurate GmbH, Gleichen-Wöllmarshausen (G.A.-Bürgerstraße 8a, 37130 Gleichen-Wöllmarshausen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.07.2008. Gegenstand: die Konstruktion, der Bau, der Vertrieb und der Handel mit Geräten und Maschinen, überwiegend in den Bereichen Automatisierungstechnik, optische Bildverarbeitung und Messtechnik sowie die Beratung im Bereich der Fertigungs- und Messtechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kirsch, Andreas, Hildesheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.