HRB 5766
akboga BAU GmbH
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Schönwald
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Registerdaten
- Sitz
- Schönwald
- Datenstand
- 2024-04-02
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung IN 144/20 · akboga BAU GmbH · Insolvenzgericht Hof
- Insolvenzgericht
- Hof
- Aktenzeichen
- IN 144/20
- Wirksam am
- 25.11.2020
- Registerbezug
- Hof, HRB 5766
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
akboga BAU GmbH, Friedhofstraße 8, 95173 Schönwald, vertreten durch den
Geschäftsführer Akboga Abdulkerim, geboren am XX.XX.XXXX, Buchbacher Straße 54,
95173 Schönwald
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 5766
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 24.11.2020 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 24.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 144/20 · akboga BAU GmbH · Insolvenzgericht Hof
- Insolvenzgericht
- Hof
- Aktenzeichen
- IN 144/20
- Wirksam am
- 23.11.2020
- Registerbezug
- Hof, HRB 5766
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
akboga BAU GmbH, Friedhofstraße 8, 95173 Schönwald, vertreten durch den
Geschäftsführer Akboga Abdulkerim, geboren am XX.XX.XXXX, Buchbacher Straße 54,
95173 Schönwald
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 5766
- Schuldnerin -
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Dienstag, 15.12.2020, 13:00
Uhr, EG, Berliner Platz 1, Hof, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
|Der Insolvenzverwalter beantragt die Zustimmung, dass die Gegenstände des
beweglichen Anlagevermögens der Firma akboga BAU GmbH im Ganzen aus frei Hand
veräußert werden können.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die
Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 23.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5766 HRB 5766: akboga BAU GmbH, Schönwald, Friedhofstraße 8, 95173 Schönwald. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 06.10.2020 (Az. IN 144/20) das Insolvenzverfahren eröf…
Forderungsprüfung IN 144/20 · akboga BAU GmbH · Insolvenzgericht Hof
- Insolvenzgericht
- Hof
- Aktenzeichen
- IN 144/20
- Wirksam am
- 06.10.2020
- Registerbezug
- Hof, HRB 5766
In dem Verfahren über die Anträge
1) der akboga BAU GmbH, Friedhofstraße 8, 95173 Schönwald, vertreten durch den
Geschäftsführer des Akboga Abdulkerim, geboren am XX.XX.XXXX, Buchbacher Straße
54, 95173 Schönwald
- Schuldnerin -
2) der AOK Team Insolvenzen Nord, Kardinal-Faulhaber-Platz 1, 97070 Würzburg,
Gz.: 93769760
- Antragstellende Gläubigerin zu 1 -
3) der KKH Kaufmännische Krankenkasse, Karl-Wiechert-Allee 74a, 30625 Hannover,
Gz.: ZF1-93769760-202
- Antragstellende Gläubigerin zu 2 -
4) der Knappschaft Bahn See, Hollestraße 7 B, 45115 Essen, Gz.: 93769760
- Antragstellende Gläubigerin zu 3 -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
akboga BAU GmbH, Friedhofstraße 8, 95173 Schönwald, vertreten durch den
Geschäftsführer Akboga Abdulkerim, geboren am XX.XX.XXXX, Buchbacher Straße 54,
95173 Schönwald
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 5766
- Schuldnerin -
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 06.10.2020 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Christian Adolf
Ludwigstraße 50, 95028 Hof
Telefon: +49(9281)8331080
Telefax: +49(9281)8331089
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 13.11.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 15.12.2020, 13:00 Uhr,
Sitzungssaal 012, EG, Berliner Platz 1, Amtsgericht Hof
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 15.12.2020, 13:00 Uhr,
Sitzungssaal 012, EG, Berliner Platz 1, Amtsgericht Hof
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der erste Antrag ist am 19.06.2020 beim Insolvenzgericht Hof eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hof
Berliner Platz 1
95030 Hof
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg
eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 06.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5766 HRB 5766: akboga BAU GmbH, Schönwald, Friedhofstraße 8, 95173 Schönwald. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.05.2017. Geschäftsanschrift: Friedhofstraße 8, 95173 Schönwald. Geg…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.