HRB 15194
Akar Logistics und Handel GmbH
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Hefner-Alteneck-Straße 11, 63743 AschaffenburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Aschaffenburg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 15.09.2025
- Datenstand
- 2025-10-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Erkan Kaya
Glattbach
einzelvertretungsberechtigtGökhan Calik
Münster
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Abrufstand 2025-10-06 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
die Durchführung von Luft-, See- und Landtransporten und Speditionsgeschäften, die Vermittlung von Güternah- und Fernverkehrstransporten, die Durchführung von Lagergeschäften und die Einfuhr- und Ausfuhrzollanmeldungen sowie der An- und Verkauf sowie der Im- und Export von Transportgütern
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 625 IN 408/25 · Akar Logistics und Handel GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
- Insolvenzgericht
- Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 625 IN 408/25
- Wirksam am
- 31.07.2026
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 15194
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Akar Logistics und Handel GmbH, Hefner-Alteneck-Straße 11, 63743 Aschaffenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Calik Gökhan und Kaya Erkan
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 15194
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare, Messeallee 2, 45131 Essen, Gz.: 001928-25
1. Die Prüfung der bis 21.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 35 ff. erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 31.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 625 IN 408/25 · Akar Logistics und Handel GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
- Insolvenzgericht
- Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 625 IN 408/25
- Wirksam am
- 01.12.2025
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 15194
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Akar Logistics und Handel GmbH, Hefner-Alteneck-Straße 11, 63743 Aschaffenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Calik Gökhan und Kaya Erkan
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 15194
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare, Messeallee 2, 45131 Essen, Gz.: 001928-25
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zur Veräußerung des Betriebs der Schuldnerin zum 01.12.2025
wird bestimmt auf
Freitag, 12.12.2025, 09:30 Uhr
Sitzungssaal 5103, 1. Stock, Schloßplatz 5, 63739 Aschaffenburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 28.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 625 IN 408/25 · Akar Logistics und Handel GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
- Insolvenzgericht
- Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 625 IN 408/25
- Wirksam am
- 03.09.2025
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 15194
In dem Verfahren über den Antrag d.
Akar Logistics und Handel GmbH, Hefner-AAlteneck-Straße 11, 63743 Aschaffenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Calik Gökhan und Kaya Erkan
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 15194
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare, Messeallee 2, 45131 Essen, Gz.: 001928-25
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 03.09.2025 um 16:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Christoph Berninger, Agathaplatz 1, 63739 Aschaffenburg, Telefon: +49 (6021) 4376060, Telefax: +49 (6021) 4376066, Email: info@eb-legal.com.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 03.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 15194 HRB 15194: Akar Logistics und Handel GmbH, Aschaffenburg, Josef-Dinges-Straße 4, 63743 Aschaffenburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hefner-Alteneck-Straße 11, 63743 Aschaffenburg.
HRB 15194 HRB 15194: Akar Logistics und Handel GmbH, Aschaffenburg, Josef-Dinges-Straße 4, 63743 Aschaffenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.06.2019. Geschäftsanschrift: Josef-Din…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.