HRB 24554
AK Dachdesign GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sandweg 2, 56626 AndernachGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Andernach
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 19.11.2018
- Datenstand
- 2025-09-20
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Scarlett Redlin
Andernach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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9 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-20 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Dachdeckerbetriebes.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 7 IN 68/18 · AK Dachdesign GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 68/18
- Wirksam am
- 04.09.2025
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 24554
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen
Rang § 38 InsO lfd.Nrn. 21 bis 23 der aktuellen Forderungsliste des Insolvenzverwalters
das schriftliche Verfahren angeordnet.
Die Schuldnerin und die Insolvenzgläubiger können
bis zum 15.10.2025
schriftlich beim Insolvenzgericht die jeweilige(n) Forderung(en) nach Grund, Rang und Betrag bestreiten. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
Soweit Schriftform vorgeschrieben ist, genügt auch die Einlegung per Telefax.
Die Anmeldungen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mayen, St.Veit-Str.38, 56727 Mayen aus.
Mayen, den 14.08.2025
Das Amtsgericht
7 IN 68/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 7 IN 68/18 · AK Dachdesign GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 68/18
- Wirksam am
- 08.07.2020
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 24554
AK Dachdesign GmbH, Sandweg 2, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 24554),
vertreten durch:
Scarlett Redlin, Plaidterstr. 21, 56645 Nickenich, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Gitta Werner, Rennweg 60, 56626 Andernach, ist ein
Vorschuß auf Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss
des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt worden:
a) ??? Euro auf die Vergütung,
b) ??? Euro 16 % Umsatzsteuer darauf,
c) ??? Euro auf die Auslagen,
d) ??? Euro 16 % Umsatzsteuer darauf,
insgesamt ??? Euro
aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Begründung:
Der Insolvenzverwalter hat die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses auf
seine Vergütung und auf die Auslagen in Höhe von ??? Euro beantragt. In
diesem Betrag ist die darauf entfallene Mehrwertsteuer enthalten. Das
Insolvenzverfahren wurde am 06.11.2018 eröffnet und der/die vorgenannte zum/zur
Insolvenzverwalter bestellt.
Nachdem die Verfahrensdauer des Insolvenzverfahrens mehr als 6 Monate beträgt,
ist die Zustimmung zur Entnahme des Vorschusses zu erteilen. Bei der Berechnung
des Vorschusses wird von einer Aktivmasse von € 11.679,20 auszugehen. Der
Vorschuss beträgt ca. 50 % der Regelgebühr, da die Tätigkeiten des
Insolvenzverwalters im Verfahren nach Überzeugung des Gerichts erst zum
angegebenen Vomhundertsatz erledigt sind.
Das Gericht hat hierbei die vom Insolvenzverwalter in seinem Antrag
diesbezüglich zugrunde gelegten Angaben übernommen.
Sachliche Gründe, die Zustimmung zur Entnahme des Vorschusses in der
festgesetzten Höhe zu verweigern, bestanden nicht.
Die Vorschussberechnung orientiert sich, da Zuschläge in der Regel im
Ermessensspielraum des Gerichts stehen und daher grundsätzlich streitig sein
können, sowie wegen des Umstandes, dass ein Rechtmittel gegen die
vorschußgewährenden Beschlüsse nicht gegeben ist, grundsätzlich nur an der
Regel- bzw. Grundgebühr des Verwalters. Die Entscheidung über die Gewährung von
Zuschlägen, die rechtsmittelfähig am Ende des Verfahrens getroffen wird, soll
nicht vorweggenommen werden.
Da der Zeitpunkt des Verfahrensabschlusses noch völlig ungewiss ist, erscheint
ein Zuwarten hier sachgemäß.
Die Auslagen sind entstanden und wurden dabei, unter Beschränkung auf die
Grund- und Regelgebühr, voll erstattet und zwar für insgesamt 2 Jahre (25 %) .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung ist der Rechtsbehelf der befristeten Erinnerung
gegeben. Diese ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen schriftlich durch Einreichung einer
unterzeichneten Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines
jeden Amtsgerichts einzulegen.
Bei Erklärung zu Protokoll eines anderen Amtsgerichts als dem unterfertigten
Gericht kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
unterfertigten Gericht an.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 07.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 68/18 · AK Dachdesign GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 68/18
- Wirksam am
- 21.01.2019
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 24554
Sandweg 2, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 24554), vertr. d.: Scarlett Redlin,
Plaidterstr. 21, 56645 Nickenich (Geschäftsführerin), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Mayen, 18.01.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 24554 HRB 24554: AK Dachdesign GmbH, Andernach, Sandweg 2, 56626 Andernach. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 7 IN 68/18 · AK Dachdesign GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 68/18
- Wirksam am
- 08.11.2018
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 24554
Über das Vermögen AK Dachdesign GmbH, Sandweg 2, 56626 Andernach (AG Koblenz,
HRB 24554),
vertreten durch: Scarlett Redlin, Sandweg 2, 56626 Andernach,
(Geschäftsführerin), Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Dr. Gitta Werner, Rennweg 60, 56626 Andernach, wird am
06.11.2018 um 09:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, Marie-Kahle-Allee 2,
53113 Bonn, Tel.: 0228 / 81 000-56, Fax: 0228 / 81 000-820, E-Mail:
rae-bonn@dhpg.de.
Insolvenzforderungen und nachrangige Forderungen nach § 39 InsO sind bis zum
18.01.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte
an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem
Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind
an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht ist der 05.02.2019
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
b) Anträge über:
· die Person des Verwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit des Gemeinschuldners (§ 35 II InsO),
· die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes
des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
· die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes
des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
· eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines
Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO),
· Die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen
oder im Ganzen an Dritte (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen
(§ 162 InsO)
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO);
insbesondere:die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert (§ 160 InsO)
· Zahlung von Unterhalt an den Gemeinschuldner aus der Insolvenzmasse (§
100 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem
vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft
werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die
Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Mayen, 07.11.2018 .
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 24554 HRB 24554: AK Dachdesign GmbH, Andernach, Sandweg 2, 56626 Andernach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mayen (7 IN 68/18) vom 31.07.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeord…
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 68/18 · AK Dachdesign GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 68/18
- Wirksam am
- 31.07.2018
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 24554
Dachdesign GmbH, Sandweg 2, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 24554), vertr. d.:
1. Scarlett Redlin, Sandweg 2, 56626 Andernach, (Geschäftsführerin), ist am
31.07.2018 um 11:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, Marie-Kahle-Allee 2,
53113 Bonn, Tel.: 0228 / 81 000-56, Fax: 0228 / 81 000-820, E-Mail:
rae-bonn@dhpg.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen,
St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 31.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 24554 HRB 24554: AK Dachdesign GmbH, Andernach, Sandweg 2, 56626 Andernach. Die Gesellschafterversammlung vom 16.02.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 24554 HRB 24554:AK Dachdesign GmbH, Andernach, Sandweg 2, 56626 Andernach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.03.2015. Geschäftsanschrift: Sandweg 2, 56626 Andernach. Gegenstand: Geg…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.