HRB 205598

Aixon GmbH

Amtsgericht Lüneburg · Niedersachsen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Brackel

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Registerdaten

Sitz
Brackel
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Veränderungen
HRB 205598 HRB 205598: Aixon GmbH, Brackel, Vor dem Haßel 4 a, 21438 Brackel. Durch Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg (47 IN 63/18) vom 14.01.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffne…
HRB 205598: Aixon GmbH, Brackel, Vor dem Haßel 4 a, 21438 Brackel. Durch Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg (47 IN 63/18) vom 14.01.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 47 IN 63/18 · Aixon GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
47 IN 63/18
Wirksam am
18.01.2019
Registerbezug
Lüneburg, HRB 205598
47 IN 63/18: Über das Vermögen der Aixon GmbH, Vor dem Haßel 4c, 21438 Brackel
(AG Lüneburg, HRB 205598), vertr. d.: Rüdiger Pannen, als GF Fa. Aixon GmbH,
Vor dem Haßel 6b, 21438 Brackel, (Geschäftsführer), ist am 14.01.2019 um 11:00
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Claudia Langholz, c/o glr - Kanzlei
Guckel Langholz Raabe, Hoheluftchaussee 52, 20253 Hamburg, Tel.: 040-284197930,
Fax: 040-284197933, E-Mail: langholz@kanzlei-glr.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.03.2019 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 27.03.2019, 10:30 Uhr, Saal 314, Am
Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung
durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
(Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 17.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 63/18 · Aixon GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
47 IN 63/18
Wirksam am
20.11.2018
Registerbezug
Lüneburg, HRB 205598
47 IN 63/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Aixon GmbH,
Vor dem Haßel 4c, 21438 Brackel (AG Lüneburg, HRB 205598), vertr. d.: Rüdiger
Pannen, als GF Fa. Aixon GmbH, Vor dem Haßel 6b, 21438 Brackel,
(Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der
am 06.11.2018 um 10:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die
Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse
erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts Lüneburg einsehbar.

Amtsgericht Lüneburg, 19.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 63/18 · Aixon GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
47 IN 63/18
Wirksam am
07.11.2018
Registerbezug
Lüneburg, HRB 205598
47 IN 63/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Aixon GmbH,
Vor dem Haßel 4c, 21438 Brackel (AG Lüneburg, HRB 205598), vertr. d.: Rüdiger
Pannen, Vor dem Haßel 6b, 21438 Brackel, (Geschäftsführer), ist am 06.11.2018
um 10.00Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin
ist Rechtsanwältin Claudia Langholz, c/o glr - Kanzlei Guckel Langholz Raabe,
Hoheluftchaussee 52, 20253 Hamburg, Tel.: 040-284197930, Fax: 040-284197933,
E-Mail: langholz@kanzlei-glr.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 06.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 205598 HRB 205598: Aixon GmbH, Brackel, Vor dem Haßel 6 b, 21438 Brackel. Änderung zur Geschäftsanschrift: Vor dem Haßel 4 a, 21438 Brackel.
HRB 205598: Aixon GmbH, Brackel, Vor dem Haßel 6 b, 21438 Brackel. Änderung zur Geschäftsanschrift: Vor dem Haßel 4 a, 21438 Brackel.
Neueintragungen
HRB 205598 HRB 205598:Aixon GmbH, Brackel, Vor dem Haßel 6 b, 21438 Brackel.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.05.2015. Geschäftsanschrift: Vor dem Haßel 6 b, 21438 Brackel. Gegenstand: …
HRB 205598:Aixon GmbH, Brackel, Vor dem Haßel 6 b, 21438 Brackel.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.05.2015. Geschäftsanschrift: Vor dem Haßel 6 b, 21438 Brackel. Gegenstand: der erlaubnisfreie Handel mit elektrisch angetriebenen Fahrzeugen, insbesondere e.Trike, e.Fahrrad, e.Motoroller, der erlaubnisfreie Handel mit Sicherheitsprodukten und elektronischen Produkten für Smart Home Ausstattung, Manufaktur und Handel mit Geräten der Unterhaltungselektronik sowie die Erstellung von Konzepten im Bereich Marketing und Vertrieb. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pannen, Rüdiger, Hanstedt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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