HRB 28315

Airport Club Frankfurt GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Hugo-Eckener-Ring, Frankfurter Airport Center 1, 60549 Frankfurt am Main

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
25.07.2024
Datenstand
2025-10-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Ingo Emmeluth

Berlin

vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristenmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Roland Ross

Friedrichsdorf

einzelvertretungsberechtigt
Geschäftsführer(in)

Torsten Hollstein

Berlin

vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristenmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-19 Chronologischen Auszug ansehen
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Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-09 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Airport Club für International Executives Verwaltungs GmbH Frankfurt am Main
  2. Airport Club für International Executives GmbH Frankfurt am Main

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb eines Clubs für Geschäfts- und Privatleute mit Restaurants, Konferenzräumen, Sekretariats- und Übersetzungsservice etc. am Frankfurter Flughafen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 723/23 A-1-1 · Airport Club Frankfurt GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 723/23 A-1-1
Wirksam am
23.09.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 28315
810 IN 723/23 A-1-1 In dem Insolvenzverfahren Airport Club Frankfurt GmbH, Frankfurt Airport Center 1, Hugo-Eckener-Ring, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 28315),
vertreten durch:
1. Roland Ross, Frankfurt Airport Center 1, Hugo-Eckener-Ring, 60549 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Torsten Hollstein, Frankfurt Airport Center 1, Hugo-Eckener Ring, 60549 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
3. Ingo Emmeluth, Frankfurt Airport Center 1, Hugo-Eckener-Ring, 60549 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 22.12.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Sachwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 05.01.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 17.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 810 IN 723/23 A-1-1 · Airport Club Frankfurt GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 723/23 A-1-1
Wirksam am
21.05.2024
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 28315
Amtsgericht Frankfurt am Main
13.05.2024
- Insolvenzgericht -
810 IN 723/23 A-1-1

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

Airport Club Frankfurt GmbH, Frankfurt Airport Center 1, Hugo-Eckener-Ring, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 28315),
vertreten durch:
1. Roland Ross, Frankfurt Airport Center 1, Hugo-Eckener-Ring, 60549 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Torsten Hollstein, Frankfurt Airport Center 1, Hugo-Eckener Ring, 60549 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
3. Ingo Emmeluth, Frankfurt Airport Center 1, Hugo-Eckener-Ring, 60549 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),

werden für den vorläufige(n) Sachwalter festgesetzt:

Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX

Gründe:

Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 588..069,84 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Sachwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Sachwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Sachwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund Betriebsfortführung, Sanierungsbemühungen und Investorensuche die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 60 %.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR 38.967,23 ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Sachwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 723/23 A-1-1 · Airport Club Frankfurt GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 723/23 A-1-1
Wirksam am
22.09.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 28315
810 IN 723/23 A-1-1: Über das Vermögen der Airport Club Frankfurt GmbH, Frankfurt Airport Center 1, Hugo-Eckener-Ring, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 28315), vertr. d.: 1. Roland Ross, (Geschäftsführer), 2. Torsten Hollstein, (Geschäftsführer), 3. Ingo Emmeluth, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2023 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de.

Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.

Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 19.10.2023 anzumelden;

b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 30.11.2023, 09:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin , des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung 071427012018der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden grundsätzlich nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 19.09.2023

Rosinski
Rechtspflegerin

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 723/23 A-1-1 · Airport Club Frankfurt GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 723/23 A-1-1
Wirksam am
05.07.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 28315
810 IN 723/23 A: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Airport Club Frankfurt GmbH, Frankfurt Airport Center 1, Hugo-Eckener-Ring, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 28315), vertr. d.: Roland Ross, (Geschäftsführer), ist am 05.07.2023 folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 28315 HRB 28315: Airport Club Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main, Hugo-Eckener-Ring, Frankfurter Airport Center 1, 60549 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführerin: Mehnert, Reina, Berlin, *XX.XX.XXXX, vertr…
HRB 28315: Airport Club Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main, Hugo-Eckener-Ring, Frankfurter Airport Center 1, 60549 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführerin: Mehnert, Reina, Berlin, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 28315 HRB 28315: Airport Club für International Executives GmbH, Frankfurt am Main, Hugo-Eckener-Ring, Frankfurter Airport Center 1, 60549 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2017 hat eine Ä…
HRB 28315: Airport Club für International Executives GmbH, Frankfurt am Main, Hugo-Eckener-Ring, Frankfurter Airport Center 1, 60549 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1.1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Airport Club Frankfurt GmbH.
Veränderungen
HRB 28315 HRB 28315:Airport Club für International Executives GmbH, Frankfurt am Main, Hugo-Eckener-Ring, Frankfurter Airport Center 1, 60549 Frankfurt am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2014 hat die Ände…
HRB 28315:Airport Club für International Executives GmbH, Frankfurt am Main, Hugo-Eckener-Ring, Frankfurter Airport Center 1, 60549 Frankfurt am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Gesellschafterversammlung) und § 14 (Gesellschaftsblätter) beschlossen. Der mit der Deutsche Clubholding GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 26009) am 15.12.2003 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom18./19.12.2014 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Veränderungen
HRB 28315 HRB 28315:Airport Club für International Executives GmbH, Frankfurt am Main, Hugo-Eckener-Ring, Frankfurter Airport Center 1, 60549 Frankfurt am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2014 hat die Ände…
HRB 28315:Airport Club für International Executives GmbH, Frankfurt am Main, Hugo-Eckener-Ring, Frankfurter Airport Center 1, 60549 Frankfurt am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Gesellschafterversammlung) und § 14 (Gesellschaftsblätter) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Berichtigungen
HRB 28315 HRB 28315:Airport Club für International Executives GmbH, Frankfurt am Main, Hugo-Eckener-Ring, Frankfurter Airport Center 1, 60549 Frankfurt am Main.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern…
HRB 28315:Airport Club für International Executives GmbH, Frankfurt am Main, Hugo-Eckener-Ring, Frankfurter Airport Center 1, 60549 Frankfurt am Main.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Veränderungen
HRB 28315 Airport Club für International Executives GmbH, Frankfurt am Main, Hugo-Eckener-Ring, Frankfurter Airport Center 1, 60549 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Mych, Wolfgang, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Airport Club für International Executives GmbH, Frankfurt am Main, Hugo-Eckener-Ring, Frankfurter Airport Center 1, 60549 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Mych, Wolfgang, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 28315 Airport Club für International Executives GmbH, Frankfurt am Main, Hugo-Eckener-Ring, Frankfurter Airport Center 1, 60549 Frankfurt am Main.Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Opp, Matthias, Bad Nauheim, *XX.XX.…
Airport Club für International Executives GmbH, Frankfurt am Main, Hugo-Eckener-Ring, Frankfurter Airport Center 1, 60549 Frankfurt am Main.Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Opp, Matthias, Bad Nauheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Ross, Roland, Friedrichsdorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 28315 Airport Club für International Executives GmbH, Frankfurt am Main, Hugo-Eckener-Ring, Frankfurter Airport Center 1, 60549 Frankfurt am Main.Nicht mehr Geschäftsführerin: Fleischmann, Claudia, Offenbach am Ma…
Airport Club für International Executives GmbH, Frankfurt am Main, Hugo-Eckener-Ring, Frankfurter Airport Center 1, 60549 Frankfurt am Main.Nicht mehr Geschäftsführerin: Fleischmann, Claudia, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX. Geburtsdatum von Amts wegen ergänzt, nun: Geschäftsführer: Dr. Opp, Matthias, Bad Nauheim, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 28315 Airport Club für International Executives GmbH, Frankfurt am Main, Hugo-Eckener-Ring, Frankfurter Airport Center 1, 60549 Frankfurt am Main.Geschäftsanschrift: Hugo-Eckener-Ring, Frankfurter Airport Center 1…
Airport Club für International Executives GmbH, Frankfurt am Main, Hugo-Eckener-Ring, Frankfurter Airport Center 1, 60549 Frankfurt am Main.Geschäftsanschrift: Hugo-Eckener-Ring, Frankfurter Airport Center 1, 60549 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Simon, Herbert, Bankdirektor, Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführerin: Fleischmann, Claudia, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Mych, Wolfgang, Hamburg, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.