VR 8953

Aids-Aufklärung

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt am Main

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Datenstand
2024-12-16
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-16

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Aids-Aufklärung, Verein zur Förderung von Informationen über die HIV-Infektion Frankfurt am Main

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 883/20 A-14-9 · Aids Aufklärung e.V. · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 883/20 A-14-9
Wirksam am
10.11.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, VR 8953
810 IN 883/20 A-14-9 - In dem Insolvenzverfahren Aids Aufklärung e.V., Grosse Seestraße 31, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, VR 8953),
vertreten durch:
Dagmar Charrier, Steinbach, (Vorstand), wird die Prüfung der bis zum 12.02.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 26.02.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 09.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 883/20 A-14-9 · Aids Aufklärung e.V. · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 883/20 A-14-9
Wirksam am
30.06.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, VR 8953
810 IN 883/20 A-14-9 - In dem Insolvenzverfahren Aids Aufklärung e.V., Grosse Seestraße 31, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, VR 8953),
vertreten durch:
Dagmar Charrier, Praunheimer Weg 11, 61449 Steinbach, (Vorstand), wird die Prüfung der bis zum 13.09.2021 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 27.09.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 28.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 883/20 A-14-9 · Aids Aufklärung e.V. · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 883/20 A-14-9
Wirksam am
26.04.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, VR 8953
810 IN 883/20 A-14-9 In dem Insolvenzverfahren Aids Aufklärung e.V., Grosse
Seestraße 31, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, VR 8953), vertr.
d.: Dagmar Charrier, Praunheimer Weg 11, 61449 Steinbach, (Vorstand), hat die
Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Frankfurt am Main , 23.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 883/20 A-14-9 · Aids Aufklärung e.V. · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 883/20 A-14-9
Wirksam am
06.01.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, VR 8953
810 IN 883/20 A-14-9 - Am 01.01.2021 um 11:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren
Aids Aufklärung e.V., Grosse Seestraße 31, 60486 Frankfurt am Main (AG
Frankfurt am Main, VR 8953),

vertreten durch:

Dagmar Charrier, (Vorstand), eröffnet worden.

Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Christa Heim, Talstraße 2, D 65719
Hofheim, Tel.: 06192/954658/59, Fax: 06192/954660

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bis 09.02.2021 bei der
Insolvenzverwalterin schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.

b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Wer
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).

Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner sind an die Insolvenzverwalterin zu
leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht findet am Dienstag, 23.03.2021, 10:30 Uhr, Saal 1,
Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung
mit folgendem Inhalt statt:

· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

· Wahl eines Gläubigerausschusses

· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)

· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens

· Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§
271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung
der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der
Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)

· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten

· zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung
im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 883/20 A-14-9 · Aids Aufklärung e.V. · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 883/20 A-14-9
Wirksam am
22.10.2020
Registerbezug
Frankfurt am Main, VR 8953
810 IN 883/20 A: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Aids
Aufklärung e.V., Grosse Seestraße 31, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am
Main, VR 8953), vertr. d.: Wolfgang Schmitz, (Vorstand), ist am 22.10.2020 um
12:42 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet
worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist
Rechtsanwältin Christa Heim, Talstraße 2, D 65719 Hofheim, Tel.: 06192/954658/
59, Fax: 06192/954660 bestellt worden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 22.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.