HRB 21733
Ahrcomp Computer & Handels GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Heerstraße 56, 53474 Bad Neuenahr-AhrweilerGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 06.08.2019
- Datenstand
- 2025-02-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Marco Manfred Klein
Bad Neuenahr-Ahrweiler
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Abrufstand 2025-02-05 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel, der Vertrieb, die Reparatur und der Support von Hard-, Net- und Software, die Medien- und Webgestaltung sowie der Layout und Entwurf von Corporate Identities, der Büroservice in Form von Outsourcing, das buchhalterische Zuarbeiten im Bereich der FiBu und Personalbuchhaltung sowie die Abwicklung von Personal- und Sozialwesen, der Unternehmenserwerb und die Unternehmensveräusserung sowie der Handel und Vertrieb von Fremdwarenzukäufen, insbesondere braune Ware, weiße Ware und Henkelware jeglicher Art.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 6 IN 41/19 · Ahrcomp Computer & Handels GmbH · Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Insolvenzgericht
- Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Aktenzeichen
- 6 IN 41/19
- Wirksam am
- 07.09.2022
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 21733
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf
Mittwoch, 12.10.2022, 11:00 Uhr, Saal 106, Amtsgericht, Wilhelmstraße 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 03.08.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 6 IN 41/19 · Ahrcomp Computer & Handels GmbH · Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Insolvenzgericht
- Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Aktenzeichen
- 6 IN 41/19
- Wirksam am
- 06.05.2021
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 21733
Handels GmbH, Heerstr. 56, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB
21733), vertr. d.: Marco Manfred Klein, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird
bestimmt auf
Mittwoch, 02.06.2021, 11:30 Uhr, Saal 106, Amtsgericht, Wilhelmstraße 55 -57,
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche
vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 05.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 6 IN 41/19 · Ahrcomp Computer & Handels GmbH · Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Insolvenzgericht
- Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Aktenzeichen
- 6 IN 41/19
- Wirksam am
- 07.12.2020
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 21733
Handels GmbH, Heerstr. 56, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB
21733), vertr. d.: Marco Manfred Klein, (Geschäftsführer), sind Vergütung und
Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nada Nasser
festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge
nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2
InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Neuenahr-Ahrweiler eingesehen werden. Die
Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag
nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Mit Schriftsatz vom 16.11.2020 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin
die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
23.233,72 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen
Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der
auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Die Regelvergütung war um einen Satz von 19,80% zu erhöhen. Dieser Betrag
entspricht der auszugleichenden Differenz aus der Vergleichsberechnung zwischen
der Vergütung, die sich aus der Massemehrung durch die Betriebsfortführung
ergibt, mit derjenigen Vergütung, die sich aus der Gewährung eines Zuschlags
auf Grundlage der nicht durch die Betriebsfortführung erhöhten Masse ergeben
würde.
Weiterhin war ein Zuschlag gemäß § 3 InsVV für die übertragende Sanierung in
Höhe von 0,20 zu gewähren.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler,
Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen. Die befristete
Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57,
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 24.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 21733 HRB 21733: Ahrcomp Computer & Handels GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Heerstraße 56, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 6 IN 41/19 · Ahrcomp Computer & Handels GmbH · Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Insolvenzgericht
- Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Aktenzeichen
- 6 IN 41/19
- Wirksam am
- 01.08.2019
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 21733
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 21733), vertr. d.: Marco Manfred
Klein, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2019 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Nada Nasser, Godesberger Allee 125,
53175 Bonn, Tel.: 0228 9090870, Fax: 0228 9090871, E-Mail:
team@kreplin-partner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.09.2019 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Mittwoch, 02.10.2019, 11:30 Uhr, Saal 106, Amtsgericht, Wilhelmstraße
55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. am: Mittwoch, 02.10.2019, 11:30 Uhr, Saal 106, Amtsgericht, Wilhelmstraße
55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin),
in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad
Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 01.08.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 21733 HRB 21733: Ahrcomp Computer & Handels GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Heerstraße 56, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler (6 IN 41/19) vom 13.05.2019 ist ein vo…
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 41/19 · Ahrcomp Computer & Handels GmbH · Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Insolvenzgericht
- Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Aktenzeichen
- 6 IN 41/19
- Wirksam am
- 13.05.2019
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 21733
Computer & Handels GmbH, Heerstr. 56, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz,
21733), vertr. d.: Marco Manfred Klein, (Geschäftsführer), ist am 13.05.2019 um
09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin
ist Rechtsanwältin Nada Nasser, Godesberger Allee 125, 53175 Bonn, Tel.: 0228
9090870, Fax: 0228 9090871, E-Mail: team@kreplin-partner.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad
Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 13.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 21733 HRB 21733:Ahrcomp Computer & Handels GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Heerstraße 56, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.Nicht mehr Geschäftsführer: Bellardita, Salvatore, Bonn, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführ…
HRB 21733 Ahrcomp Computer & Handels GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Heerstraße 56, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.07.2009. Geschäftsanschrift: Heerstraße…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.