HRB 3189

AHA-AßmannHaus GmbH

Amtsgericht Bayreuth · Bayern

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Himmelkron

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Registerdaten

Sitz
Himmelkron
Datenstand
2024-12-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-29

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 314/19 · AHA AßmannHaus GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 314/19
Wirksam am
11.02.2026
Registerbezug
Bayreuth, HRB 3189
IN 314/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

AHA AßmannHaus GmbH, Max-Reger-Straße 1, 95502 Himmelkron, vertreten durch den Geschäftsführer Kaufmann Friedrich, verstorben am 12.04.2022
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 3189
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte F.E.L.S Rechtsanwälte PartG mbB, Löhestraße 11 / Rathenaustraße 30, 95444 Bayreuth, Gz.: 06439F19/F/pi/db

1. Die Prüfung der bis 21.01.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 142 - 150 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
3. Die Kosten für die nachträgliche Forderungsprüfung hat jeder Gläubiger für dessen Forderung zu tragen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 21.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 314/19 · AHA AßmannHaus GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 314/19
Wirksam am
01.04.2020
Registerbezug
Bayreuth, HRB 3189
IN 314/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

AHA AßmannHaus GmbH, Max-Reger-Straße 1, 95502 Himmelkron, vertreten durch den
Geschäftsführer Kaufmann Friedrich, geboren am XX.XX.XXXX, Lenaustraße 12,
95460 Bad Berneck
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 3189
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 01.04.2020 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 01.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3189 HRB 3189: AHA-AßmannHaus GmbH, Himmelkron, Max-Reger-Straße 1, 95502 Himmelkron. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 01.03.2020 (Az. IN 314/19) das Insolvenzv…
HRB 3189: AHA-AßmannHaus GmbH, Himmelkron, Max-Reger-Straße 1, 95502 Himmelkron. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 01.03.2020 (Az. IN 314/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 314/19 · AHA AßmannHaus GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 314/19
Wirksam am
02.03.2020
Registerbezug
Bayreuth, HRB 3189
IN 314/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

AHA AßmannHaus GmbH, Max-Reger-Straße 1, 95502 Himmelkron,
vertreten durch den Geschäftsführer
Kaufmann Friedrich, geboren am XX.XX.XXXX, Lenaustraße 12, 95460 Bad Berneck
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 3189
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
Gegenstand des Unternehmens ist Bauen von Häusern in unterschiedlichen
Ausbaustufen, wobei die handwerklichen Leistungen von beauftragten Dritten
ausgeführt werden, An- und Verkauf von Bauteilen für vorgenannte Häuser, die
Aufnahme von Tätigkeiten gemäß § 34c der Gewerbeordnung, insbesondere
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von
Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume,gewerbliche
Räume, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem
Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von
Erwerbern, wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als
Baubetreuer in fremden Namen für fremde Rechnung.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.03.2020 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Stefan Oppermann
Äußere Sulzbacher Straße 118, 90491 Nürnberg
Telefon: 0911/59890-0
Telefax: 0911/59890-11
Email: nuernberg@curator.ag
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 09.04.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten, insbesondere zu folgenden Tagesordnungspunkten

Der Geschäftsbetrieb der Insolvenzschuldnerin wird im Rahmen einer
Ausproduktion vorläufig fortgeführt. Der Insolvenzverwalter aber wird
ermächtigt, den Geschäftsbetrieb zu schließen.

Der Verwertung der Insolvenzmasse wird zugestimmt. Der Insolvenzverwalter ist
gemäß § 159 InsO berechtigt, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu
verwerten.

Vorsorglich wird auch der Veräußerung des Geschäftsbetriebes im Ganzen
zugestimmt, § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO.

Vorsorglich wird die Zustimmung zu den sonstigen zustimmungsbedürftigen,
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen i.S.d. §§ 160, 162 InsO erteilt. Dem
Insolvenzverwalter wir die Führung von Prozessen bwz. der Abschluss von
Vergleichen oder Schiedsverträgen zur Vermeidung oder zur Beilegung derartiger
Prozesse gestattet, § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO.

Dem Insolvenzverwalter wird aufgegeben, halbjährlich Bericht zu erstatten.

Auf die Rechnungslegung bis zur Schlussrechnung wird verzichtet.

wird anberaumt auf
Dienstag, 26.05.2020, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal E.520, EG, Justizgebäude III, Friedrichstr. 18, 95444 Bayreuth,
Amtsgericht Bayreuth

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 26.05.2020, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal E.520, EG, Justizgebäude III, Friedrichstr. 18, 95444 Bayreuth,
Amtsgericht Bayreuth

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Gemäß § 149 Abs. 1 S. 2 InsO wird angeordnet, dass Wertpapiere und
Kostbarkeiten bei einem Kreditinstitut im Sinne des § 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB zu
hinterlegen sind, ferner, dass vorhandenes Geld auf einem Insolvenzkonto dort
anzulegen ist.
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 09.12.2019 beim Insolvenzgericht Bayreuth eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 01.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 314/19 · AHA AßmannHaus GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 314/19
Wirksam am
10.12.2019
Registerbezug
Bayreuth, HRB 3189
Az.: IN 314/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

AHA AßmannHaus GmbH, Max-Reger-Straße 1, 95502 Himmelkron, vertreten durch den
Geschäftsführer Kaufman Friedrich, geboren am XX.XX.XXXX, , 95460 Bad Berneck
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 3189
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 10.12.2019 um 8.00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, §
21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Stefan
Oppermann, Äußere Sulzbacher Straße 118, 90491 Nürnberg, Telefon: 0911/59890-0,
Telefax: 0911/59890-11, Email: nuernberg@curator.ag.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Er ist
ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen,
Kassenbestände einzuziehen und insbesondere Forderungen und Außenstände auf ein
von ihm zu errichtendes Konto (vgl BGH 7.2.2019 IX ZR 47/19) einzuziehen und
dort zu verwahren.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 10.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3189 HRB 3189: AHA-AßmannHaus GmbH, Himmelkron, Max-Reger-Straße 1, 95502 Himmelkron. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Döring, Paul Christian, Bamberg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Kaufmann, Friedrich, …
HRB 3189: AHA-AßmannHaus GmbH, Himmelkron, Max-Reger-Straße 1, 95502 Himmelkron. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Döring, Paul Christian, Bamberg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Kaufmann, Friedrich, Bad Berneck, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Kaufmann, Friedrich, Bad Berneck, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3189 HRB 3189: AHA-AßmannHaus GmbH, Himmelkron, Max-Reger-Straße 1, 95502 Himmelkron. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Döring, Paul Christian, Bamberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 3189: AHA-AßmannHaus GmbH, Himmelkron, Max-Reger-Straße 1, 95502 Himmelkron. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Döring, Paul Christian, Bamberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 3189 HRB 3189: AHA-AßmannHaus GmbH, Himmelkron, Max-Reger-Straße 1, 95502 Himmelkron. Einzelprokura: Kaufmann, Friedrich, Bad Berneck, *XX.XX.XXXX.
HRB 3189: AHA-AßmannHaus GmbH, Himmelkron, Max-Reger-Straße 1, 95502 Himmelkron. Einzelprokura: Kaufmann, Friedrich, Bad Berneck, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3189 HRB 3189: AHA-AßmannHaus GmbH, Himmelkron, Max-Reger-Straße 1, 95502 Himmelkron. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Aßmann, Wolfgang, Himmelkron, *XX.XX.XXXX.
HRB 3189: AHA-AßmannHaus GmbH, Himmelkron, Max-Reger-Straße 1, 95502 Himmelkron. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Aßmann, Wolfgang, Himmelkron, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3189 HRB 3189: AHA-AßmannHaus GmbH, Himmelkron, Max-Reger-Straße 1, 95502 Himmelkron. Bestellt: Geschäftsführer: Döring, Paul Christian, Bamberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 3189: AHA-AßmannHaus GmbH, Himmelkron, Max-Reger-Straße 1, 95502 Himmelkron. Bestellt: Geschäftsführer: Döring, Paul Christian, Bamberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 3189 HRB 3189: AHA-AßmannHaus GmbH, Himmelkron, Caspar-Vischer- Str. 2, 95502 Himmelkron. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Max-Reger-Straße 1, 95502 Himmelkron.
HRB 3189: AHA-AßmannHaus GmbH, Himmelkron, Caspar-Vischer- Str. 2, 95502 Himmelkron. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Max-Reger-Straße 1, 95502 Himmelkron.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.