HRB 22640

AH-Systec GmbH

Amtsgericht Montabaur · Rheinland-Pfalz

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Margeritenweg 12, 57518 Betzdorf

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Betzdorf
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
09.03.2023
Datenstand
2025-09-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Uwe Pfeifer

Betzdorf

stets einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-17 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-23 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. AH-Systec UG (haftungsbeschränkt) Scheuerfeld
  2. AH-Systec GmbH Scheuerfeld

Gegenstand des Unternehmens

die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements und des technischen Services für die Industrie.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 2/23 · AH-Systec GmbH · Insolvenzgericht Betzdorf
Insolvenzgericht
Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 2/23
Wirksam am
04.04.2024
Registerbezug
Montabaur, HRB 22640
Geschäfts-Nr. 11 IN 2/23
In dem Insolvenzverfahren AH-Systec GmbH, vertr.d.d. GF, Margeritenweg 12, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRB 22640), vertr. d.: Uwe Pfeifer, (Geschäftsführer), wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 14.05.2024, 24:00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Betzdorf, 02.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 2/23 · AH-Systec GmbH · Insolvenzgericht Betzdorf
Insolvenzgericht
Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 2/23
Wirksam am
14.12.2023
Registerbezug
Montabaur, HRB 22640
Geschäfts-Nr. 11 IN 2/23
In dem Insolvenzverfahren AH-Systec GmbH, vertr.d.d. GF, Margeritenweg 12, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRB 22640), vertr. d.: Uwe Pfeifer, (Geschäftsführer), wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 23.01.2024, 24:00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Betzdorf, 11.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 2/23 · AH-Systec GmbH · Insolvenzgericht Betzdorf
Insolvenzgericht
Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 2/23
Wirksam am
20.06.2023
Registerbezug
Montabaur, HRB 22640
Geschäfts-Nr. 11 IN 2/23
In dem Insolvenzverfahren AH-Systec GmbH, vertr.d.d. GF, Margeritenweg 12, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRB 22640), vertr. d.: Uwe Pfeifer, (Geschäftsführer), wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 01.08.2023, 24:00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Betzdorf, 19.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 2/23 · AH-Systec GmbH · Insolvenzgericht Betzdorf
Insolvenzgericht
Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 2/23
Wirksam am
03.03.2023
Registerbezug
Montabaur, HRB 22640
11 IN 2/23: Über das Vermögen der AH-Systec GmbH, vertr.d.d. GF, Margeritenweg 12, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRB 22640), vertr. d.: Uwe Pfeifer, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2023 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder, Molzbergstrasse 1, 57518 Betzdorf, Tel.: 02741-9340-0, Fax: 02741-9340-22.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Betzdorf ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.04.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 23.05.2023, 15:08 Uhr, Saal 109 (1.Etage), Amtsgerichtsgebäude, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Betzdorf, 02.03.2023

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agbd.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 2/23 · AH-Systec GmbH · Insolvenzgericht Betzdorf
Insolvenzgericht
Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 2/23
Wirksam am
05.01.2023
Registerbezug
Montabaur, HRB 22640
11 IN 2/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AH-Systec GmbH, vertr.d.d. GF, Margeritenweg 12, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRB 22640), vertr. d.: Uwe Pfeifer, (Geschäftsführer), ist am 05.01.2023 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder, Molzbergstrasse 1, 57518 Betzdorf, Tel.: 02741-9340-0, Fax: 02741-9340-22 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Betzdorf, 05.01.2023

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agbd.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22640 AH-Systec GmbH, Scheuerfeld, Josef-Wagner-Straße 9, 57584 Scheuerfeld. Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverle…
AH-Systec GmbH, Scheuerfeld, Josef-Wagner-Straße 9, 57584 Scheuerfeld. Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Betzdorf beschlossen. Neuer Sitz: Betzdorf. Geschäftsanschrift: Margeritenweg 12, 57518 Betzdorf.
Veränderungen
HRB 22640 AH-Systec GmbH, Scheuerfeld, Josef-Wagner-Straße 9, 57584 Scheuerfeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Hosnut, Alper, Alsdorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Pfeifer, Uwe, Betzdorf, *XX.XX.XXXX, stet…
AH-Systec GmbH, Scheuerfeld, Josef-Wagner-Straße 9, 57584 Scheuerfeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Hosnut, Alper, Alsdorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Pfeifer, Uwe, Betzdorf, *XX.XX.XXXX, stets einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 22640 AH-Systec UG (haftungsbeschränkt), Scheuerfeld, Josef-Wagner-Straße 9, 57584 Scheuerfeld. Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 3 (Stam…
AH-Systec UG (haftungsbeschränkt), Scheuerfeld, Josef-Wagner-Straße 9, 57584 Scheuerfeld. Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 21.000,00 EUR beschlossen. Neue Firma: AH-Systec GmbH. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 22640 AH-Systec UG (haftungsbeschränkt), Scheuerfeld, Josef-Wagner-Straße 9, 57584 Scheuerfeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.03.2011. Geschäftsanschrift: Josef-Wagner-Straße 9…
AH-Systec UG (haftungsbeschränkt), Scheuerfeld, Josef-Wagner-Straße 9, 57584 Scheuerfeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.03.2011. Geschäftsanschrift: Josef-Wagner-Straße 9, 57584 Scheuerfeld. Gegenstand: die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements und des technischen Services für die Industrie. Stammkapital: 4.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hosnut, Alper, Alsdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.