VR 5532
Agroservice & Lohnunternehmerverband e.V.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Altlandsberg
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Registerdaten
- Sitz
- Altlandsberg
- Datenstand
- 2024-12-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-27 Chronologischen Auszug ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Fachverband der ländlichen Dienstleistungs-, Transport- und Handelsunternehmen - Fachverband der Agro-Service-Unternehmen - e.V. Altlandsberg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 5532 FF VR 5532 FF: Agroservice & Lohnunternehmerverband e.V., Altlandsberg. Vertretungsregelung: Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Der vertretungsberec…
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten. Vertreter: Nicht mehr Vorstandsmitglied: 4. Heimer, Falk; Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2017 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 30.05.2017 der Agroservice & Lohnunternehmerverband Sachsen/Thüringen e. V. mit Sitz in Altmittweida (Amtsgericht Chemnitz, VR 2590) und der Agroservice & Lohnunternehmerverband Nordost e. V. mit Sitz in Altlandsberg (Amtsgericht Frankfurt (Oder), VR 5513) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.