HRB 1819

Agrargesellschaft mbH Siedenlangenbeck

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Kuhfelde

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Registerdaten

Sitz
Kuhfelde
Datenstand
2024-04-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-06

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Agrargesellschaft Jeetzeniederung mbH Siedenlangenbeck
  2. Agrargesellschaft mbH Siedenlangenbeck Siedenlangenbeck

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7 IN 174/25 · Agrargesellschaft mbH Siedenlangenbeck · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 174/25
Wirksam am
17.09.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 1819
7 IN 174/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agrargesellschaft mbH Siedenlangenbeck, Wöpel Nr. 21, 29416 Kuhfelde (AG Stendal, HRB 1819), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stendal eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung nach § 12a InsVV

EUR
um 30,00 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtvergütungsanspruch

Dem vorl. Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:
Mit Schriftsatz vom 01.04.2026 beantragte der vorl. Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 4.825.323,60 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR.

Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR.

Dem vorläufigen Sachwalter steht nach §§ 12 und 12a InsVV daraus ein Bruchteil zu, der grundsätzlich 15 % der Vergütung des Insolvenzverwalters beträgt.

Die Bruchteilsvergütung beträgt danach grundsätzlich EUR.

II.

Folgende Erhöhungen erschienen als den Umständen und dem Umfang des Verfahrens nach als angemessen:

Zuschlag in Höhe von 30,00 % für die Betriebsfortführung, die Bemühungen einer übertragenden Sanierung (umfangreicher Investorenprozesses) und das destruktive Verhalten des Mehrheitsgesellschafters und den damit verbundenen Mehraufwand.

Der festzusetzende Bruchteil beträgt daher insgesamt 45.00 % der der Regelvergütung
des § 2 InsVV (= EUR).

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Stendal, 16.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 174/25 · Agrargesellschaft mbH Siedenlangenbeck · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 174/25
Wirksam am
27.08.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 1819
7 IN 174/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agrargesellschaft mbH Siedenlangenbeck, Wöpel Nr. 21, 29416 Kuhfelde (AG Stendal, HRB 1819), vertr. d.: Dr. Helmut Albert Wilhelm Aniol, Wöpel 21, 29416 Kuhfelde, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.09.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Stendal, 27.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 7 IN 174/25 · Agrargesellschaft mbH Siedenlangenbeck · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 174/25
Wirksam am
07.08.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 1819
7 IN 174/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agrargesellschaft mbH Siedenlangenbeck, Wöpel Nr. 21, 29416 Kuhfelde (AG Stendal, HRB 1819), vertr. d.: Dr. Helmut Albert Wilhelm Aniol, Wöpel 21, 29416 Kuhfelde, (Geschäftsführer), ist Termin zur

a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan

anberaumt auf:

Montag, 07.09.2026, 10:00 Uhr, Saal 102, Justizzentrum "Albrecht der Bär", Scharnhorststraße 40, 39576 Stendal.

Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.

Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.

Das Gericht weist die Gläubiger allgemein auf Folgendes hin:

Das Gericht kann die Bestätigung des Insolvenzplans nach § 251 Abs. 1 InsO nur versagen, wenn ein Gläubiger bzw. eine am Schuldner beteiligte Person die Versagung beantragt hat. Der Antrag kann erst nach der Erörterung des Plans im Erörterungstermin - spätestens aber im Abstimmungstermin - gestellt werden.

Voraussetzung für den Versagungsantrag ist ein erklärter Widerspruch nach § 251 Abs. 1 Ziff. 1 InsO. Der Widerspruch kann erst nach Ende des Erörterungstermins erklärt werden; spätestens aber im nachfolgenden Abstimmungstermin schriftlich oder zum Verhandlungsprotokoll. Der Widerspruch kann mit dem Versagungsantrag verbunden werden. Ein Widerspruch allein stellt keinen Antrag auf Versagung der Bestätigung dar.

Vor dem Termin eingereichte Widersprüche bleiben unbeachtlich, weil nachfolgend bis zum Ende der Erörterung im Termin noch Planänderungen gemäß § 240 InsO möglich sind.

Der Versagungsantrag ist nach § 251 Abs. 2 InsO ist nur zulässig, wenn der jeweilige Antragsteller spätestens im Abstimmungstermin glaubhaft macht, dass er durch den Insolvenzplan voraussichtlich schlechter gestellt wird, als er ohne Insolvenzplan stünde.

Amtsgericht Stendal, 06.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 174/25 · Agrargesellschaft mbH Siedenlangenbeck · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 174/25
Wirksam am
13.05.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 1819
7 IN 174/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agrargesellschaft mbH Siedenlangenbeck, Wöpel Nr. 21, 29416 Kuhfelde (AG Stendal, HRB 1819), wurde beschlossen:

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 09.06.2026 bei dem Sachwalter Rechtsanwalt Hendrik A. Könemann, Lise - Meitner - Straße 2, 21337 Lüneburg, Tel.: 04131/400400 schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.06.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Stendal, 12.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7 IN 174/25 · Agrargesellschaft mbH Siedenlangenbeck · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 174/25
Wirksam am
17.04.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 1819
7 IN 174/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agrargesellschaft mbH Siedenlangenbeck, Wöpel Nr. 21, 29416 Kuhfelde (AG Stendal, HRB 1819), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO) und der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Stendal, 15.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 174/25 · Agrargesellschaft mbH Siedenlangenbeck · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 174/25
Wirksam am
02.02.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 1819
7 IN 174/25: Über das Vermögen der Agrargesellschaft mbH Siedenlangenbeck, Wöpel Nr. 21, 29416 Kuhfelde (AG Stendal, HRB 1819), vertr. d.: Dr. Helmut Albert Wilhelm Aniol, Wöpel 21, 29416 Kuhfelde, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Hendrik A. Könemann, Lise - Meitner - Straße 2, 21337 Lüneburg, Tel.: 04131/400400.

Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.

Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.03.2026 anzumelden;

b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 15.04.2026, 10:00 Uhr, Saal 112, Justizzentrum "Albrecht der Bär", Scharnhorststraße 40, 39576 Stendal eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Stendal, 30.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 1819 Agrargesellschaft mbH Siedenlangenbeck, Kuhfelde, Wöpel Nr. 21, 29416 Kuhfelde OT Wöpel.Geändert, nun: Geschäftsführer: Schmidt, Christian, Klötze, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis,…
Agrargesellschaft mbH Siedenlangenbeck, Kuhfelde, Wöpel Nr. 21, 29416 Kuhfelde OT Wöpel.Geändert, nun: Geschäftsführer: Schmidt, Christian, Klötze, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 1819 Agrargesellschaft mbH Siedenlangenbeck, Siedenlangenbeck, Dorfstr. 21, 29416 Siedenlangenbeck OT Wöpel.Geschäftsanschrift: Dorfstr. 21, 29416 Siedenlangenbeck OT Wöpel. Prokura erloschen: Neuling, Roswitha, …
Agrargesellschaft mbH Siedenlangenbeck, Siedenlangenbeck, Dorfstr. 21, 29416 Siedenlangenbeck OT Wöpel.Geschäftsanschrift: Dorfstr. 21, 29416 Siedenlangenbeck OT Wöpel. Prokura erloschen: Neuling, Roswitha, Siedenlangenbeck, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1819 Agrargesellschaft mbH Siedenlangenbeck, Siedenlangenbeck (Dorfstr. 21, 29416 Siedenlangenbeck OT Wöpel). Die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.600,00 EUR auf 10…
Agrargesellschaft mbH Siedenlangenbeck, Siedenlangenbeck (Dorfstr. 21, 29416 Siedenlangenbeck OT Wöpel). Die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.600,00 EUR auf 108.200,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Grundstücksverwaltungsgesellschaft Jeetzeniederung mbH mit dem Sitz in Siedenlangenbeck und dieÄnderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Veränderungen
HRB 1819 Agrargesellschaft mbH Siedenlangenbeck, Siedenlangenbeck (Dorfstr. 21, 29416 Siedenlangenbeck OT Wöpel). Die Grundstücksverwaltungsgesellschaft Jeetzeniederung mbH mit dem Sitz in Siedenlangenbeck (Amtsgeric…
Agrargesellschaft mbH Siedenlangenbeck, Siedenlangenbeck (Dorfstr. 21, 29416 Siedenlangenbeck OT Wöpel). Die Grundstücksverwaltungsgesellschaft Jeetzeniederung mbH mit dem Sitz in Siedenlangenbeck (Amtsgericht Stendal HRB 1300) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2005 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung vom 14.06.2005 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 14.06.2005 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.